Prozessgegner darf den gegnerischen Anwalt nicht mit einer „Rachebewertung“ überziehen
Das OLG Stuttgart hatte in zweiter Instanz einen Fall zu prüfen, bei der ein Rechtsanwalt vom unterlegenen Prozessgegner bei Google mit einem Stern und dem Kommentar „Kritisch: Professionalität … nicht empfehlenswert“ bewertet wurde. Das geht nicht. Der Rechtsanwalt machte zu Recht einen Löschungs- und Unterlassungsanspruch gegen den Verlierer geltend.
Zunächst einmal spricht der Umstand, dass der Bewerter gegenüber der Gegenseite verloren hat, eher für den Anwalt (nach dem Motto: Beschimpfungen vom Gegner sind gute Werbung). Doch sagt das Oberlandesgericht, dass letztlich nur diejenigen einen Anwalt bewerten dürfen, dessen Mandant sie sind oder waren. Ausstehende haben gar keine hinreichende Bewertungsgrundlage, um die Leistung des Rechtsanwalts zu beurteilen.
Schlechte Justiz-Berichterstattung: Das Magazin BUNTE tut sich mit dem Experten Benecken keinen Gefallen
Zu dem „Prozessunfall“ von Gerome Boateng hat sich das Magazin BUNTE den Auch-Strafverteidiger Burkhard Benecken als Rechtsexperten zwecks dessen Einschätzung hinzugezogen. Ausgerechnet Benecken. Hat die Reporterin Lena Lackermeier das nicht gewusst oder ist die BUNTE zu oberflächlich?
Oder wurde einfach vergessen, dass der beigezogene Rechtsexperte Benecken vor etwa fünf Jahren die aus Unterhaltssendungen bekannte Gina-Lisa Lohfink in einem Strafverfahren wegen Falschverdächtigung vertreten hat, das schlussendlich im Revisionsverfahren regelrecht implodierte. Und das nicht wegen Pech. Der damalige Richter ließ keinen Zweifel daran, dass er die Verteidigung durch Herrn RA Burkhard Benecken als eine Aneinanderreihung von Fehlleistungen bewertete. Der Spiegel hat die "Leistungen des Verteidigers Benecken in zwei ausführlichen Artikeln zusammengetragen:
Wenn das nur annähernd stimmt, kann Rechtsanwalt Benecken nur hoffen, dass seine Mandanten nicht lesen können. Im Gedächtnis geblieben ist der Fall des "straßeneiligen" Kochs Frank Rosin. Zu dem Blitzerfoto vor Gericht trug Benecken vor, am Steuer habe nicht Rosin gesessen, sondern ein Fahrer mit einer Rosin-Maske. Das war selbst seinem Mandanten zuviel und er zahlte das Bußgeld.
Banken erheben zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung
Vertrauen ist gut, nachrechnen ist besser! In den letzten Monaten sind die Bauzinsen rasant gestiegen. Wer jetzt Altkredite mit niedriger Zinsbindung – bspw. wegen Verkauf der Immobilie – ablösen will, muss es wegen kaum oder wenig „Ablöse“ bezahlen. Banken berechnen die Vorfälligkeit aber oftmals nicht fair. Entweder wird von vornherein einfach falsch berechnet oder die Vorfälligkeitsentscheidung wird auf den Zeitpunkt der ersten Anfrage berechnet und nicht zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung, obwohl in der Zwischenzeit der Bauzins weiter gestiegen ist, was die Vorfälligkeitsentschädigung weiter mindern würde.
Verteidigung von Boateng ist mit ihrer Taktik geradewegs an die Wand gefahren
Jetzt ist für Jerome Boateng alles viel schlimmer als vorher. Fast alle Nachrichtenmagazine und Zeitungen haben es als Eilmeldung gebracht: Jerome Boateng ist wegen Körperverletzung zu 120 Tagessätzen á € 10.000,00 verurteilt worden. Die Gesamtstrafe ist nur deswegen niedriger, weil Boateng angegeben hat, dass er zwischenzeitlich weniger Werbeeinnahmen habe als früher. Wegen der 120 Tagessätze gilt er aber als vorbestraft. Das bedeutet einen Eintrag im Führungszeugnis. In den familienrechtlichen Auseinandersetzungen um seine Kinder kommt das wahrscheinlich auch nicht gut.
Den gerichtlichen Vorschlag zu Beginn der Berufungsverhandlung hat Boateng links liegen lassen.
Neben der Verurteilung hat Boateng auch sein Image nachhaltig beschädigt.
Auch Boatengs Security-Firma hat sich selbst zerlegt
Es waren nicht nur die illegalen Filmaufnahmen, die die Security von einer Zeugin der Anklage gemacht hat, es war vor allem auch das Verhalten danach. Die Security-Firma äußerte, dass man die Zeugin nicht speziell gefilmt habe. Es sei um eine reine „Objektabklärung“ gegangen. Was für ein „Objekt“? Warum filmen diese Leute den Eingang des Landgerichts? Und dann noch am Prozesstag? Auch der Rest kam völlig unprofessionell rüber:
vier Typen mit schwarzem Hemd, schwarzer FFP2-Maske im Außenbereich, Pferdeschwänzchen, bullig, aber unsportlich, abgeratzte Jeans, kein Sakko, schwarze glanzpolierte Autos, Protzuhr am Handgelenk und unangenehmes Schuhwerk. Alles schlechte Attribute. Dabei hatte sich Boateng extra einen Anzug angezogen. Die Abweichung zur Security konnte nicht größer sein.