Bei Übergriffen von Priestern und Seelsorgern der katholischen Kirche besteht zugunsten der Opfer ein Amtshaftungsanspruch
Ein ehemaliger Messdiener fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld als Ausgleich von sexuellen Übergriffen eines Priesters. Das Landgericht Köln stellte in einem angelaufenen Schmerzensgeldprozess vorab klar, dass ein Amtshaftungsanspruch auch gegen die Institution der katholischen Kirche bestehe. Für das Bistum Köln gelten Amtspflichten.
Der heute 62-jahre alte Kläger habe anscheinend schon in den 70er Jahren mehrere 100 Übergriffe durch einen katholischen Priester erlebt. Obwohl es schon zuvor Gerüchte über Missbrauchshandlungen des Priesters gegeben hat, hat das Erzbistum Köln ihn weiterhin in der Seelsorge schalten und walten lassen. Dafür muss das Erzbistum Köln jetzt möglicherweise einstehen.
Dieses Verfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, hat für Opfer in den Reihen der Kirche möglicherweise weitreichende Ausführungen. Schadensersatz steht dem betroffenen Opfer damit nicht nur gegen die handelnde Person zu, sondern gegen die Institution ganz allgemein. Für einen Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Das übergriffige Handeln muss in Ausübung eines öffentlichen Amtes (Priester, Seelsorger usw.) erfolgt sein.
Offener Brief an Franziska Giffey
114/23F01
Bürgermeisterin von Berlin
- Senatskanzlei -
z.Hd. Frau Franziska Giffey
Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Silvesterkrawalle in Berlin / Ihr fehlerhafter Umgang damit
das Bild, das Berlin außerhalb Berlins und vor allem auch außerhalb Deutschlands abgibt, ist deutlich negativ. Da erscheint es zynisch und arrogant, gegen den Ministerpräsidenten von Bayern zu treten, dass er erstmal vor seiner eigenen Türe kehren soll. Sie müssten – seit einem Jahr im Amt – längst im eigenen Haus kehren!
Wo Sie sich doch nach eigenen Angaben vor allem Familie, Jugend und Bildung verschrieben haben, erscheint Ihr aktuelles Verhalten erneut befremdlich. Das Schlimme ist, dass Sie jetzt einen Aktionismus verkünden, der Beruhigungskönnen für das Volk sein soll. Wenn das wirklich Ihr Konzept sein sollte, wäre das schwer am Thema vorbei. Berliner Zeitung zitiert wie folgendermaßen: „Wenn in einer fast Vier-Millionen-Metropole 145 Chaoten Mist bauen, kann man nicht daraus folgern, dass alle anderen Einwohner hier auch Chaoten sind“.
Erst einmal hat das so niemand gesagt, auch nicht Herr Söder. Aber Sie unterliegen mit dieser Aussage einer grandiosen Fehleinschätzung: Es sind nicht nur 145 Chaoten, sondern tausende junge Männer mit Migrationsvordergrund. Die jungen Männer sind die gleichen, die in unzähligen Gerichtsverfahren wöchentlich auf der Tagesordnung stehen und eine immer größere Gruppe bilden. Berlin und Deutschland hat das Problem nicht erst seit Silvester, sondern schon seit Jahren.
Offener Brief an die Staatsanwaltschaft Berlin
Staatsanwaltschaft Berlin
Leitender Oberstaatsanwalt
Jörg Raupach
Turmstr. 91
D-10559 Berlin
AZ 115/23F01
Silvester-Ausschreitungen in Berlin
Offener Brief an Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Raupach,
"Schlechtleister" in der Politik, die alles nur noch schlimmer machen, weil sie nicht pragmatisch handeln, sondern gestrig ideologisch
Das Argument „Wir haben es nur gut gemeint“ zählt nicht. Wichtig ist, was Politiker derzeit – insbesondere in Stresszeiten – anrichten. Versagen in der Debatte nach den Silvester-Krawallen in Berlin nachfolgende Politiker derart, sollten sie zur Vermeidung weiteren Schadens von ihrem Amt unverzüglich zurücktreten. Es geht hier nicht um Parteizugehörigkeiten oder Sympathien für Parteizugehörigkeiten. Sie können es einfach nicht.
Die nachfolgenden Politiker sind aufgefallen durch:
- Sie mildern erstmal ab.
- Sie „kritisieren“ einen Generalverdacht gegen Migranten, der so gar nicht geäußert wurde. Und wenn es doch Migranten waren, sind diese Politiker, für eine bessere Integration der Migranten. Irgendwie ist Deutschland - das diese Personen regieren - immer und an allem schuld.
- Typisch Deutsch: Es wird erst einmal ein „Gipfel“ einberufen, diesmal gegen Jugendkriminalität.
1.
Die erste auffällige Fehlbesetzung ist die Antirassismus-Beauftragte der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan, die gleich einen Tag später von einem Generalverdacht gegen Migranten gewarnt hat. Dabei hat das gar keiner hörbar getan. Schließlich wurde bekannt, dass von 147 Verdächtigen nur etwa 37 einen deutschen Pass hatten (wobei davon auch mindestens die Hälfte auch ausländische Ausweise hatten). Die eigenen Landsleute in Berlin kritisieren die Deppen, die in der Silvester-Nacht gewalttätig geworden sind und plädieren selbst dafür, dass diese Leute hier nichts zu suchen haben. Die Ausländer, die hier in Frieden leben, wollen diese Typen auch nicht haben. Was spricht die Antirassismus-Beauftragte dann von Rassismus? Es ist im Gegenteil auch vielmehr rassistisch, Ausländereigenschaften konsequent zu negieren und damit in der Aussage erst einmal alles deutschen Bürgern anzuhängen. Die beste Integration, die man machen kann, ist alle gleich zu behandeln und Schtraftäter mit niedrigen Beweggründen empfindlich zur Verantwortung zu ziehen und zu betstrafen. Der Aufruf von Alibali-Radovan bleibt ophne Wirkung, weil keiner eine Generalverdacht äußert. Die Bürger sind wach und vermuten ja richtig, dass das wohl nicht mehrheitlich "Bio-Deutsche" waren, aber deswegen gibt es keine Strömung eines "Generalverdachts". Frau Alabali-Radovan hat überhaupt kein Konzept, wie sie mit der Sache umgehen soll. Sie ist offensichtlich überfordert und daher nicht die Richtige.
2.
Zweite auffällige Fehlbesetzung ist Franziska Giffey.
Der Rechtsstaat loost: Sämtliche Silvester-Hooligans sind wieder auf freiem Fuß
Im Zusammenhang mit den Silvester-Angriffen zu Neujahr 2023 wurden zunächst 103 Randale-Athleten festgenommen. Keine 48 Stunden später sind alle wieder auf freiem Fuß, wie der FOCUS recherchiert hat. Kein einziger kam in Haft.
Das ist grob falsch. Die Justiz versagt aktuell gravierend. Kriminelle Banden und Einzeltäter hatten es auf Staatsvertreter abgesehen, wahllos Körper- und Sachbeschädigungen begangen. Ziel der Attacke war Deutschland. Es müsste auch wegen schwerem Landfriedensbruch ermittelt werden und die Täter vorläufig in Haft verbleiben. Der Gesetzgeber, der das Strafgesetzbuch eingeführt hat, hat für solche Taten durchaus ein Strafmaß von mehr als zwei Jahren im Blick, Strafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden und deshalb zur Vermeidung des Fluchtanreizes im Wege der Untersuchungshaft zu begegnen ist.