Stellen Sie sich vor, Ihnen stößt was zu und Sie überleben! Unfälle (im Ausland) oder plötzliche Krankheiten können einen schnell für eine gewisse Zeit “außer Gefecht” setzen. Für solche Notsituationen ist in den meisten Fällen nichts geregelt. Die Folge ist dann oft, dass zum ursprünglichen Unglücksfall noch eine Reihe vermeidbarer Schwierigkeiten dazukommen. Dabei kann man voraussehbare Risiken durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht minimieren.

„Die Politik ist gefordert, das Hitze-Leiden der 810.000 Pflegebedürftigen in den Heimen zu beenden“, so Eugen Brysch, der Vorstand der Stiftung Patientenschutz.

Die Kritik des Vorstandes gilt dabei den untragbaren Zuständen in den überhitzten Räumen von Pflegeheimen. Denn insbesondere für ältere Menschen können Hitze und Flüssigkeitsmangel lebensbedrohlich werden, so auch der Bundegesundheitsminister Karl Lauterbach. Oft sind Heimbewohner hohen Temperaturen weitestgehend schutzlos ausgesetzt und eine regelnde Vorschrift fehlt bis dato. Nach einer derartigen wird nun verlangt, denn der Klimawandel macht vor nichts und niemandem Halt. Insbesondere hinsichtlich Pflegeheim-Neubauten sollten die Länder und der Bundesklimaminister Robert Habeck eine Anpassung der Bauvorschriften anregen und für entsprechende Neuerungen in Altbauten sorgen.

Die Einrichtungen sind meistens zwar durch präventive Handlungsempfehlungen, Warnsysteme und Hitzemaßnahmenpläne auf Hitzewellen eingestellt, die Maßnahmen sind jedoch je nach Gebäude und Einzelfall unterschiedlich effektiv und so entstehen immer wieder Hitze-Probleme in Pflegeheimen.

 

Im Arbeitsrecht gibt es hierzu eine sog. Arbeitsstättenregel (ASR). Gemäß ASR A3.5 Raumtemperatur Punkt 4.3 sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z.B. hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z.B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.

Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.

Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten hätten vermieden werden können.

Der Träger einer Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, über jeden Bewohner/Bewohnerin eine Pflegedokumentation zu führen. Bei Angehörigen/Freunden ist am besten durch Erteilung einer Vollmacht sicherzustellen, wem ein Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation zustehen soll.

Das Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation entspricht dem Recht auf Einsicht in die Krankenakte.

 

Eine Besonderheit besteht aber darin, dass die zu pflegende Person oftmals selbst gar nicht mehr in der Lage ist, eine Einsichtnahme sinnvoll vorzunehmen. Umso wichtiger ist es deswegen, dass hier eine Vollmacht schon zu Lebzeiten an bestimmte Personen erteilt wurde.

Medizinische Überversorgung ist ein regelmäßiger Grund, dass das Lebensende nicht an die Bedürfnisse der Patienten angepasst wird. Es sterben immer mehr Menschen im Krankenhaus, weit mehr als früher. Wir haben verlernt, dass das Sterben zum Leben dazugehört. Oftmals wird es soweit als möglich tabuisiert. Menschen werden „zum Sterben“ regelmäßig ins Krankenhaus gebracht. Gründe hierfür sind beispielsweise Personalmangel in Pflegeheimen, die Hilflosigkeit von Angehörigen mit einer solchen Situation oder einfach nur Bequemlichkeit der Angehörigen.

 

Während der Pandemiezeit war das Sterben im Krankenhaus besonders krass. Die alten Menschen waren isoliert von Familie, Freunden und auch Seelsorgern, waren dafür umgeben vom medizinischen Personal in Schutzkleidung und lauter Apparaten.

 

Genau so wollen es die meisten Menschen nicht.

 

Tod und Sterben haben sich aus dem Familienumfeld in die Zuständigkeit der Gesundheitssysteme verlagert. Es werden dann oftmals medizinische Ressourcen angekurbelt, die zu keiner bedeutsamen Verbesserung der Lebensdauer oder Lebensqualität des Patienten führen. Die Überversorgung richtet manchmal mehr Schaden als Nutzen an. 

 

Umso wichtiger ist es typische „Endszenarien“ in einer Patientenverfügung konkret mit aufzunehmen, damit der Bevollmächtigte dann eine klare Vorgabe hat.