Ehrloser und unsittlicher Lebenswandel ist kein Grund (mehr) für einen Pflichtteilsentzug
Will der Erblasser einem Erben den Pflichtteil entziehen, kann er das nicht mehr mit einem „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel“ begründen. Zwar ist das früher so im Gesetz gestanden, doch ist diese Regelung seit 2010 abgeschafft worden. Für Erbfälle nach dem 01.01.2010 gelten daher die neuen Vorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob sie an Ereignisse vor Inkrafttreten der Erbrechtsnovellierung anknüpfen. Auf einen ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel kann die Pflichtteilsentziehung also nicht mehr gestützt werden.
Papierführerschein in Kartenführerschein umtauschen, sonst droht Bußgeld
Aus dem Papierführerschein (auch „Lappen“ genannt) wird nun zwingend ein Kartenführerschein. Damit nicht alle Führerscheininhaber gleichzeitig die Ämter stürmen, sind die verpflichtenden Umtauschfristen gestaffelt. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, deren Führerschein bis zum 31.08.1998 ausgestellt wurde, ist die Umtauschfrist am 20. Juli 2022 abgelaufen. Seit dem 11. Juli 2022 droht jedem "Papierträger" dieser Altersgruppe ein Verwarnungsgeld von 10,00 €.
Bis 19. Januar 2033 werden dann 40 Millionen Führerscheine umgetauscht sein.
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch Zeit bis 19. Januar 2023, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024, usw.
Ist es ratsam seinen Führerschein schon jetzt umzutauschen, auch wenn man noch lange nicht dran ist?
Nein. Der Führerschein wird immer auf eine Zeitdauer von 15 Jahren ausgestellt. Wer ihn früher beantragt, dessen 15 Jahre laufen natürlich früher ab. Man sollte den Führerschein umtauschen nicht auf den letzten Drücker, vielleicht im letzten Vierteljahr vor Fristablauf.
Verantwortliche Milchbauern schweigen - Beginn des Tierquäler Prozess vor dem Landgericht Memmingen
Wie die Süddeutsche Zeitung in einem Bericht vom 20.09.2022 mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Memmingen zwei Milchbauern (Vater und Sohn) der vielfachen Tierquälerei angeklagt. Allein die Anklagevorlesung dauerte nach Angaben der Presse eineinhalb Stunden. So viel war nötig, um das Leiden von zahlreichen Tieren auf drei Höfen zusammenfassend aufzuzählen. Entweder sind kranke Tiere nicht richtig behandelt worden oder generell sind Tiere vernachlässigt worden, insbesondere junge Kälbchen und Jungtiere. Tote Tiere wurden einfach auf einem Kadaverhaufen entsorgt.
Die Staatsanwaltschaft hält beide mutmaßlichen Täter für „charakterlich völlig ungeeignet“ Tiere zu halten. Nachdem die Angeklagten bislang schweigen, steigt das Gericht Anfang Oktober in die Beweisaufnahme ein und hat 14 weitere Verhandlungstage anberaumt.
Dieser Fall könnte zur Folge haben das tatsächlich ein oder zwei Tierquäler wegen ihrer Taten ins Gefängnis müssen.
44.000 € für Schikanieren und Stalking
Ein heute 63 Jahre alter Mann hatte nach dem Einzug der Familie in ihr neu errichtetes Mannheimer Eigenheim im Jahr 2014 alsbald damit begonnen diese zu schikanieren. Dies reichte von ständigen, über das sozialadäquate Maß hinausgehenden, Beobachtungen vom eigenen Fenster aus, über nächtliche Klopfgeräusche an der Hauswand der Familie, bis hin zu wiederholten derben Beleidigungen und gipfelte in zwei konkreten Todesdrohungen im Jahr 2017.
Während sich der Mann am 01.04.2017 noch darauf beschränkt hatte, dem Ehepaar damit zu drohen, eine Pistole aus seinem Haus zu holen, lief er dem Ehemann am Abend des 27.07.2017 mit einem erhobenen Beil hinterher. Nur, weil der Ehemann fliehen konnte, wandte sich der Nachbar den beiden Kraftfahrzeugen des Ehepaares zu und schlug mit dem Beil auf sie ein, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstand. Die Familie entschloss sich daraufhin zum Umzug, bezog zunächst für einige Monate eine Mietwohnung und erwarb sodann ein neues Eigenheim.
Die durch den Umzug entstandenen Kosten sowie die Nebenkosten für den Erwerb des neuen Hauses (Grundsteuer und Notarkosten), aber auch den Mindererlös aus der Veräußerung ihres verlassenen Familienheims, nachdem sie die Käufer auf die bisherigen Verhaltensweisen des Nachbarn hingewiesen hatten, sowie die bei der Veräußerung entstandene Maklercourtage wollten die Eheleute ersetzt haben. Sie erhoben gegen ihren ehemaligen Nachbarn daher eine Schadensersatzklage über insgesamt mehr als 113.000 €.
„Die Toten vom Bodensee“ werden wahr
Nach einer Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 22.09.2022 soll nach Angaben der Schweizer Polizei ein Mann seinen Vater auf dem Bodensee getötet haben. Am Mittwoch vor einer Woche soll ein führerloses Schiff gegen eine Hafenmauer in Altenrhein gefahren sein. In dem Boot fanden die Einsatzkräfte einen 77-jährigen Österreicher, der nach erstem Augenschein gewaltsam zu Tode gekommen ist. Wenig später wurde der 37-jährige Sohn des Toten aufgefunden. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Sohn wohl zuvor auf dem Schiff war und sich danach tötete.