Die D&O-Versicherung als Insolvenzschadenversicherung
Leistet der Vorstand oder Geschäftsführer eines Unternehmens nach Insolvenzreife noch Zahlungen an Dritte, haftet der Geschäftsführer im Fall der Insolvenzverschleppung möglicherweise gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der ist in der Regel nicht zum Schadensersatz in der Lage. Leider kommen da einige Millionen zusammen.
Der Bundesgerichtshof hat nun in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Anspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer auf Ersatz nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der D&O-Versicherung darstellt. Bislang war von vielen Gerichten argumentiert worden, dass Ansprüche nach § 64 I GmbHG keine „gesetzlichen Haftpflichtansprüche“ auf Schadensersatz“ seien, sondern ein Ersatzanspruch eigener Art. Dieser kreativen Sichtweise hat der Bundesgerichtshof nun widersprochen und nimmt zumindest in dem entschiedenen Fall die D&O-Versicherung in die Haftung.
Gegen miese Google-Bewertungen kann man oftmals vorgehen
Angeblich gibt es drei Bewertertypen. (1) Die, dies dir gut meinen und ein Lob aussprechen wollen; (2) die gekauften, die loben, um die Person oder das Produkt nach vorn zu bringen (Fake-Bewertungen) und (3) Stinker, die einem eine reinwürgen wollen, die sich an jemand oder etwas rächen wollen, weil es nicht so abgelaufen ist, wie vom Kritiker gedacht. Nicht selten werden solche Negativbewertungen aus der Anonymität heraus vorgenommen. Wenn das der Fall ist, kann man oft etwas dagegen tun.
Asset Deal und Bestimmtheitsgrundsatz
Die Übereignung von Sachgesamtheiten (anders als bei Einzelwirtschaftsgütern) kann auch durch die Verwendung einer Sammelbezeichnung erfolgen, das umschließt nicht nur Wirtschaftsgüter in einer räumlichen Abgrenzung. Der Bestimmtheitsgrundsatz ist gewahrt, wenn sich ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal entweder aus dem Vertragstext oder aus den Anlagen als solches ergibt. Nicht ausreichend ist es, wenn zusätzliche Erkenntnisquellen herangezogen werden müssen, die sich nicht aus den Vertragsunterlagen ergeben.
Es ist deshalb notwendig, bei einem Asset Deal die Wirtschaftsgüter so eindeutig wie möglich zu beschreiben.
Mogelpackungen: Durchbruch gegen L’Oreal?
Die Verbraucher Baden-Württemberg wirft L‘Oreal vor, ein Waschgel als Mogelpackung zu vertreiben die Tube steht auf dem Kopf, der Deckel dient zugleich als Standfuß. In der Hälfte der Tube ist Luft. Das wird aber durch einen silbernen Aufdruck auf der Verpackung kaschiert. In den Vorinstanzen hat L‘Oreal noch gewonnen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Revision zugelassen. Es wäre wünschenswert, wenn irreführende Produkt-Verpackungen (verkaufte Luft) geahndet würden.
Der (un)selbstständige Fitnesstrainer
Viele Fitnessstudios lassen die von ihnen angebotenen Kurse häufig von „externen“ Kursleitern durchführen. Das läuft in der Praxis dann so ab, dass die Kursleiter die Kurse in freien Räumlichkeiten des Fitnessstudios durchführen und dem mit Fitnessstudiobetreiber nach vereinbarten Stundensätzen abrechnen.
Die Kursleiter sind dann bei dem Fitnessstudio als freie Mitarbeiter und nicht sozialversicherungspflichtig geführt.
Das Landessozialgericht (LSG) Bayern hat nun entschieden, dass für die Frage der Art des Anstellungsverhältnisses nicht darauf abzustellen ist, ob der Kursleiter „offiziell“ als freier Mitarbeiter geführt ist, sondern es auf die wesentlichen Umstände des Einzelfalls ankomme.