Wer kennt Günther Wismach?
Günther Wismach wohnt nach eigenen Angaben in Leipzig, im Sporergäßchen 4. Von dort aus mahnt er bundesweit die Betreiber von Internetseiten ab, weil sie angeblich auf ihren Seiten „nachladbare Schriften“ von Google Fonts verwenden würden und bei Aufruf der Seite die IP-Daten des Besuchers in die USA übermittelt und dort gespeichert werden. Stimmt nicht, sagt Google Fonts, ist aber in vielen Fällen von vornherein nicht zutreffend.
Günther Wismach verlangt in jedem Einzelfall von den Empfängern seiner Schreiben einen Schadensersatz in Höhe von € 300,00 pauschal. Wir denken, dass es sich hierbei um unzulässige Massenabmahnungen handelt und dass das möglicherweise sogar als gewerbsmäßige Erpressung strafbar sein könnte. Im Fall Günther Wismach haben wir noch keine Strafanzeige erstattet, recherchieren aber.
Abmahnanwalt Kilian Lenard kassiert Strafanzeige(n)
Die neuste Abmahnwelle in Deutschland erweckt den Anschein, dass die Initiatoren (Rechtsanwalt Kilian Lenard und Samir Martin Ismail) schnelles Geld machen wollen.
Wir hatten bei den beiden Herren angefragt, wie seriös ihre Abmahnungen sind. Antwort: keine. Äußere Umstände: bedenklich. Namens und mit Auftrag eines Mandanten haben wir daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.
Das dortige Aktenzeichen lautet:
272 Js 5915/22
bei der
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin.
Unsere Strafanzeige haben sich schon eine Reihe Geschädigte angeschlossen.
Vom Weltmeister zu einer Person, die man nicht als Nachbarn haben möchte
Jerome Boateng macht derzeit keine gute Figur und ist dabei, sein Ansehen als Sportler und Persönlichkeit zu zerstören. Figürlich sieht er alles andere als fit aus. Aus dem viel zu weiten Hemd ragt ein dünner Hals heraus. Man sieht es ihm an, es geht ihm nicht gut. Weil er nach Überzeugung des Amtsgericht München seine damalige Lebensgefährtin geschlagen hat, wurde Jerome Boateng 2021 erstinstanzlich wegen Körperverletzung zu 60 Tagessätzen verurteilt. Das ist erst mal nicht viel. Er ist damit nicht vorbestraft. Weil er aber zu den „Bestverdienern“ gehört, wurde die Tagessatzhöhe auf die Höchstgrenze von € 30.000,00 festgelegt. Das geschieht, wenn jemand nach Auffassung des Gerichts im Jahr mindestens € 360.000,00 verdient. Das Verfahren und der Ablauf des Verfahrens vor dem Amtsgericht München gingen vergangenes Jahr breit durch die Presse. Die Staatsanwaltschaft und Jerome Boateng haben Berufung eingelegt. Derzeit läuft das Berufungsverfahren.
Aber ist er damit gut beraten? Weil ihm eben das erstinstanzliche Urteil nicht gefallen hat, hat er zwischenzeitlich den Anwalt gewechselt. Was der neue Anwalt Jerome Boateng geraten hat, kann man nur spekulieren. Ob er dem richterlichen Vorschlag nähergetreten wäre, auch. Der Richter hat angeboten, dass man sich von Seiten der Staatsanwaltschaft und von Seiten des Jerome Boateng über eine Verfahrensabsprache dahingehend einigen könnte, dass beide Seiten ihre Berufung zurückziehen und man sich möglicherweise hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe auch verständigen kann. Das will aber Jerome Boateng nicht, weil er dann die Tat als solches eingestehen müsste. Das könne er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. Vor allem könne er das wegen der Kinder nicht. Typische Erklärunge bei erweiterten Familienstreitigkeiten.
Jerome Boateng verteidigt sich damit, dass seine Ex-Partnerin ihn wegen der familienrechtlichen Verfahren bei den Behörden und bei Gericht schlecht machen will. Boateng selbst will im Verfahren schweigen.
Dass an der Version der Ex-Freundin etwas dran sein könnte, zeigen Lichtbilder mit deutlichen Verletzungen der Frau.
Aus Vernunftgründen wäre Boateng dringend anzuraten, den gerichtlichen Vorschlag anzunehmen. Es könnte sonst sein, dass Jerome Boateng imagetechnisch alles verliert, wenn die Berufung keinen Erfolg hat und er sogar möglicherweise noch höher verurteilt wird, als in erster Instanz. Und es sieht so aus, dasss er im Prozess und in den Augen der Öffentlchkeit derzeit "schlecht spielt".
Experten mahnen: Geplante Immobilienübertragungen möglichst noch vor Weihnachten vornehmen
Es geht das Schreckgespenst herum, dass zum Jahreswechsel die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Wohngebäude um 20 bis 30 Prozent steigen wird.
Im Jahre des Steuergesetzes 2020, das bis Jahresende verabschiedet werden soll, sind neue Berechnungsansätze für die Wertermittlung enthalten.
In solchen Fällen sind die Erbschaftssteuer- und Schenkungsfreibeträge unter Ehegatten, gegenüber Kindern und gegenüber Enkelkindern schnell überschritten. Die Steuer, die dann über die Freibeträge hinaus zu entrichten ist, könnte in einigen Fällen dazu führen, dass das Objekt ganz verkauft werden muss. Übertragungen, die noch dieses Jahr erfolgen, werden von dem neuen Gesetz, soweit es kommt, nicht erfasst.
Das Schreckgespenst ist erst einmal ein Gespenst. Die Gesetzessituation ist noch nicht klar und nur um Steuern zu sparen sich schon vorzeitig von einer Immobilie zu trennen, kann gefährlich sein, wenn der Empfangene sich später nicht so verhält wie gedacht.
Geschwindigkeitsübertretung 32 Meter nach dem maßgeblichen Verkehrszeichen
Dass eine wesentlich zu hohe Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht immer mit Fahrverbot geahndet wird, hat das Amtsgericht St. Ingbert entscheiden, denn es gibt Anforderungen an die Positionierung der Messstelle. Die Betroffene wurde innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einer Geschwindigkeit nach Toleranzabzug von 65 km/h bei tatsächlich erlaubten 30 km/h gemessen, also doppelt so viel, wie erlaubt. Dennoch hat das Amtsgericht kein Fahrverbot verhängt.