Jetzt ist für Jerome Boateng alles viel schlimmer als vorher. Fast alle Nachrichtenmagazine und Zeitungen haben es als Eilmeldung gebracht: Jerome Boateng ist wegen Körperverletzung zu 120 Tagessätzen á € 10.000,00 verurteilt worden. Die Gesamtstrafe ist nur deswegen niedriger, weil Boateng angegeben hat, dass er zwischenzeitlich weniger Werbeeinnahmen habe als früher. Wegen der 120 Tagessätze gilt er aber als vorbestraft. Das bedeutet einen Eintrag im Führungszeugnis. In den familienrechtlichen Auseinandersetzungen um seine Kinder kommt das wahrscheinlich auch nicht gut.
Den gerichtlichen Vorschlag zu Beginn der Berufungsverhandlung hat Boateng links liegen lassen.
Neben der Verurteilung hat Boateng auch sein Image nachhaltig beschädigt.
Man hat es kommen sehen:
Befangenheitsanträge, die in der Regel ohnehin abgewiesen werden und spitzen gegen die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, dazu noch eine Reihe von Beweisanträgen haben Boateng bei Gericht nicht beliebt gemacht. Die Taktikfehler der ersten beiden Prozesstage haben sich am letzten Prozesstag fortgesetzt. Aktionismus war – insbesondere nach dem Mascheauftritt mit Security – eher ungut. Konfliktverteidigung ist immer dann ungut, wenn nach vorausschauender Logik eine bestimmte Verurteilung zu erwarten ist. Hier standen die Beteiligten von vornherein fest. Es ging nur darum, ob die Geschädigte, die als Belastungszeugin gehört wird, glaubhaft erscheint oder nicht.
Nachdem Boateng bereits erstinstanzlich verurteilt worden war, war die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Zeugin auch in der Berufungsinstanz geglaubt wird.
Das nun ein Revisionsgericht Rechtsfehler entdeckt ist auch eher unwahrscheinlich, weil Berufungsrichter ihre Urteile in der Regel handwerklich so zusammensetzen, dass man nichts beanstanden kann.
Wenn Jerome Boateng uns gefragt hätte, hätten wir bereits vor dem erstinstanzlichen Urteil eine gänzlich andere Taktik eingeschlagen. Aber will Jerome Boateng von uns gar nicht mehr hören.