Sollte jemand über die TNT-Express GmbH Warenlieferungen erhalten, ist Vorsicht geboten. Im Fall unserer Mandantschaft hat die TNT-Express GmbH die Lieferung im Nachgang Nachforderungen erhoben über € 746,99, ein Betrag, der vom Ursprung, der Höhe und der Leistung her nicht nachvollziehbar ist.  Auch auf Nachfrage hat die Mandantschaft nur eine Belegnummer erhalten, mit der man auch nichts anfangen kann. Die Hinweise, dass die Rechnung nicht nachvollziehbar ist und der Adressat nicht Auftraggeber gewesen sein kann, hat in der Vergangenheit jeweils eine mehrwöchige Schamfrist ausgelöst, in der nichts geschah, um dann erneut Mahnschreiben zu versenden.

Inkassounternehmen sind nicht berechtigt, den Forderungsschuldnern ihrer Auftraggeber interne Kontoführungskosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt sowohl im Zusammenhang mit der Geltendmachung titulierter als auch nicht titulierter Forderungen. So hat es jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden.

Viele unseriöse Inkassounternehmen erfinden immer wieder neue Gebühren, die sie den Schuldnern versuchen aufs Auge zu drücken.

Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre reduziert werden. Die Verkürzung soll für alle Verfahren gelten, die ab dem 01.10.2020 beantragt werden. Für Verbraucher soll die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens bis zum 30.06.2025 befristet werden.

Auf unsere Beschwerde vom 15.04.2020 gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde der infoscore Forderungsmanagement GmbH beim Oberlandesgericht Hamm, hat die infoscore die Überzahlungsgebühr an den Mandanten erstattet. Man hat sich auch dafür entschuldigt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat sich zunächst daran gestoßen, dass der Begriff „Überzahlungsgebühr“ missverständlich formuliert wäre, da es sich nicht um eine Gebühr handelt, sondern allenfalls um einen Aufwendungsersatz. Insoweit hat sich infoscore auch bereit erklärt, auch den Begriff „Überzahlungsgebühr“ künftig nicht mehr zu verwenden. Gegen einen tatsächlichen Aufwendungsersatz sei nichts einzuwenden.

 

Wir denken, dass auch ein pauschalierter Aufwendungsersatz in einem solchen Fall nicht zulässig ist und schon gar nicht mit € 10,00 veranschlagt werden kann.

Sie haben eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen erhalten? Dann überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht. Wenn ja, müssen Sie zahlen. Wenn nicht, sollten Sie sofort widersprechen. Auch wenn die Forderung berechtigt ist, sollten Sie die Kosten prüfen, bevor Sie zahlen. Denn oftmals ist die Höhe der Inkassokosten nicht angemessen.

Wenn Unternehmen Dritte beauftragen, um überfällige Rechnungen für sie einzuziehen, dann spricht man von Inkasso. Ein Inkassounternehmen darf Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen Anspruch hat. Leider sind in der Branche unseriöse Methoden weit verbreitet. Viele Inkassofirmen wollen mit dubiosen Dienstleistungen Kasse machen. Sie drohen mit Mahnbescheiden oder Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher oder einer Lohn- und Gehaltspfändung, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen!