97 % aller Behandlungsfehler durch Ärzte werden nicht nachverfolgt
Das sagen nicht wir, das äußert der Vorstandsvorsitzende Stefan Gronemeyer des Medizinischen Dienst (MD). Der Medizinische Dienst wird meist von den Krankenkassen (auf Veranlassung der Patienten) beauftragt unter anderem um Behandlungsfehler festzustellen. Im vergangenen Jahr hat dieser Dienst 3.665 Behandlungsfehler bestätigt. Davon führten 2.709 zu einem Schaden beim Patienten. Die Dunkelziffer unentdeckter Behandlungsfehler liegt vermutlich viel höher. Stefan Gronemeyer gibt an: „Experten gehen davon aus, dass nur etwa 3 % aller vermeidbaren unerwünschten Ereignisse nachverfolgt werden“. Das berichtet die FAZ in ihrer Online-Ausgabe vom 30.06.2022.
Am leichtesten festzustellen sind chirurgische Fehler. Es gibt hier immer wieder schwerwiegende Fehler, wie die Horrorvorstellung, dass ein Patient am gesunden Knie operiert wird, anstatt am betroffenen Knie. Seltener aufgedeckt werden Gesundheitsfolgen von falschen Medikamentengaben oder falschen Gesundheitstipps. Das liegt daran, dass Fehler bei chirurgischen Eingriffen für Patienten leichter zu erkennen sind, als Medikationsfehler.
Justizversagen beim Bezirksgericht Arbon: Nur acht Monate bedingte Freiheitsstrafe für den Quälbauer von Hefenhofen
Wir haben zu Prozessbeginn berichtet, dass der Quälbauer seit Jahren in Verdacht steht, seine Tiere zu quälen und zu misshandeln. Was aus Sicht von Tierschützern begann, enttäuschte am Ende auf ganzer Linie. Selbst der vorsitzende Richter Ralph Zanoni räumte bei seiner „Ministrafe“ einleitend aus: „Das Undenkbare ist eingetreten“.
Viele Vorwürfe wurden mangels Beweise fallen gelassen. Jedenfalls kommt der Täter mit einer Bewährungsstrafe davon (in der Schweiz heißt das bedingt). Und das im Mutterland von Heidi und glücklichen Kühen. Genau dort wo sie zu Hause sind, kehrt Richter Ralph Zanoni mögliche Straftaten einfach unter die Grasnarbe. In seiner Urteilsbegründung schlug der Vorsitzende Richter Zanoni auf die Polizei, das Veterinäramt und andere Beteiligte ein. Die Logik der NZZ war: Nach der Polizei, dem Veterinäramt und dem Regierungsrat ist die Staatsanwaltschaft die nächste Behörde, die sich blamiert. Ulrich K., der die Beamten immer wieder als „Krawattenträger“ und „Schlappschwänze“ verhöhnt hat, wird sich bestätigt sehen…
Richter Zanoni macht für den Prozessausgang im Wesentlichen die fehlende Beweislage verantwortlich. Der setzt dem Ganzen aber noch eins drauf. Neben der acht Monate auf Bewährung erhält der Bauer eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen á CHF 10,00 und bekommt vom Staat eine Genugtuung in Höhe von CHF 6.000,00, weil im Vorfeld negativ über ihn berichtet und vorverurteilt wurde.
Das Urteil des EuGH geht inhaltlich über den Dieselskandal hinaus
Die Botschaft lautet: „Die Gesetze in Europa sind zum Schutz der europäischen Bürger da“.
Waterloo für die Autoindustrie, Dieselskandal 2.0 nennt Felix Zimmermann das Urteil. Er ist Jurist und Chef bei Legal Tribune Online und bezeichnet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes als „Revolution in der Dieselskandal-Rechtsprechung. Und er stellt fest: Unionsrecht schützt auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers, damit diese Schadensersatz bei Fahrlässigkeit geltend machen können.
In der Sache ging es um ein Vorlageverfahren des hiesigen Landgerichts Ravensburg wegen der Bewertung einer möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtung. Bemerkenswert macht das Urteil nicht das Ergebnis als solches, sondern der Weg dahin. Der Europäische Gerichtshof sagt, dass das Unionsrecht neben allgemeinen Rechtsgütern eben auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrtzeuges schützt. Nachvollziehbar. Denn Gesetze sind für Menschen da. Es ist aber eine Eigenart in der deutschen Rechtsprechung, dass es bei der Auslegung von Gesetzen immer wieder darauf ankommt, ob eine Norm eine allgemeine Ordnungsnorm ist oder einen individuellen Schutzcharakter hat. Bei vielen Ordnungsvorschriften, wie beispielsweise die Typenzulassung von PKWs, wird genau das abgelehnt.
EuGH-Urteil: Schadenersatz bei Thermofenstern – Was bedeutet das jetzt?
Fahrzeughersteller sind in der Haftung, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben. Dazu gehört auch die Verwendung eines sog. „Thermofensters“.
Bislang konnten Kunden nur dann erfolgreich auf Schadensersatz klagen, wenn der Autobauer bewusst und gewollt die Käufer auf sittenwidrige Weise getäuscht hat, so beispielsweise bei dem Skandalmotor EA189. Nach dem EuGH genügt jetzt auch fahrlässiges Handeln.
Aber was heißt das für die Autokäufer?
[1] Es muss nachweisbar eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut werden. Dazu gehören auch Thermofenster. Das kann ggf. durch einen Sachverständigen im Einzelfall nachgewiesen werden, wenn nicht der Hinweis auf die Typenbezeichnung ausreicht.
[2] Die Klage muss rechtzeitig erhoben werden oder erhoben worden sein, weil grundsätzlich Verjährung droht.
Der Internationale Haftbefehl gegen Vladimir Putin wirft bereits seinen Schatten voraus
123 Länder haben sich den Rechtsregeln des Internationalen Staatsgerichtshof in Den Haag unterworfen. Dazu gehört auch Südafrika. Exakt dorthin möchte Putin gerne reisen undzwar im August diesen Jahres. Er will am BRICS-Gipfel in Südafrika teilnehmen. Dies war schon in der Vergangenheit ein Treffen der Staatchefs der führenden Schwellenländer Brasilian, Russland, Indien, China und Südafrika.
Wenn Putin dorthin reist, droht ihm die Festnahme. Der Sprecher des südafrikanischen Präsidenten hat sich gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters auch geäußert, dass sich Südafrika ihrer „Verpflichtungen“ bewusst sei.