38 Jahre unschuldig in Haft in US-Gefängnis
Der US-Amerikaner Maurice Hastings ist heute 69 Jahre alt und wurde Ende Oktober 2022 nach 38 Jahren Haft aus einem kalifornischen Gefängnis entlassen. Eine erst jetzt durchgeführte DNA-Analyse hat ergeben, dass Hastings nicht der Täter sein konnte. Im Jahre 1988 gab es solche DNA-Nachweise noch nicht. Das Los Angeles Innocence Project, eine Organisation, die sich bemüht, Unschuldsbeteuerungen durch DNA-Untersuchungen nachzuweisen, hat erreicht, dass eine DNA-Untersuchung jetzt erfolgt. Die Spuren an der Leiche konnten mit einem 2020 gestorbenen anderen Häftling in Verbindung gebracht werden, der wegen Kidnapping und Vergewaltigung einsaß. Maurice Hastings hatte das Verbrechen stets abgestritten.
Wie einem Focus-Bericht zu entnehmen ist, hatte das unschuldige Opfer Hastings schon im Jahre 2000 vergeblich eine DNA-Analyse gefordert.
Warum eine solche Analyse bei „Altfällen“ nicht auf jeden Fall automatisch erfolgt, ist strategisches Justagen oder soll die Entschädigung für den unschuldigen Maurice Hastings ab dem Jahr 2000 noch erheblich verschärfen.
Die Schweiz betreibt Rechtsbruch mit Migranten und schickt Flüchtlinge einfach weiter nach Deutschland
Deutschland sollte dem permanenten Rechtsbruch der Schweiz entgegentreten. Prof. Alberto Achermann von der Universität Bern behauptet sogar, dass das Dublin-Abkommen hier nicht einschlägig sei, weil die Personen in der Schweiz (noch kein) Asylgesuch stellen. Das ist Quatsch! Was sollen sie denn sonst sein? Touristen? Achermann erkennt sehr wohl die vermeintliche Lücke im Dublin-Abkommen und nutzt die vermeintliche Lücke frech, nach hinten gelehnt, zugunsten der Schweiz aus. Das ist schäbig. Ein europäischer Schädling. Man sollte dem Querdenker Achermann wegen offensichtlicher Inkompetenz oder absichtlicher Täuschung die Professur aberkennen. Die Rechtspraxis in der Schweiz ist ein eindeutiger Rechtsbruch. Deutschland täte gut daran, gegenüber der Schweiz die Grenzen zu schließen und „Weiterreisende“ aus der Schweiz nicht in Deutschland aufzunehmen.
Zahlungsansprüche des Günther Wismach zurückgewiesen
Ein Günther Wismach versendet von Leipzig aus zurzeit massenhaft Abmahnungen an Webseitenbetreiber. Sein Vorwurf ist, dass die Adressaten auf ihren Seiten sogenannte „nachladbare Schriften“ verwenden von Goggle Fonts. Durch die Anwendung dieser Technik würden seine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Ihm stünde daher ein Schadensersatz zu in Höhe von € 300,00 (pauschal). Wir haben diese Abmahnungen für mehrere unserer Mandanten überprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung in keinem einzigen Fall gerechtfertigt ist.
Wir haben der Forderung schriftlich widersprochen und Herrn Günther Wismach unter Fristsetzung aufgefordert, von seiner Forderung Abstand zu nehmen.
Nachdem Herr Wismach es vorgezogen hat nicht zu reagieren, lassen wir das Geschäftsgebaren des Herrn Wismach nunmehr von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig überprüfen. Wir haben in dem Zusammenhang vorsorglich auch Strafanzeige erstattet.
Über das Ergebnis werden wir berichten.
Wer kennt Nikolaos Kairis Dikigoros? Wer kennt die RAAG-Kanzlei? Und wer ist Herr Wang Yu?
Alle drei Namen machen derzeit mit Massenabmahnungen von sich reden. Angeblich fühlt sich ein Herr Wang Yu (von dem weder die Adresse, Wohnort oder sonst etwas bekannt ist) von Webseitenbetreibern in Deutschland in seinen Rechten verletzt, weil die angeschriebenen Adressaten angeblich sogenannte „nachladbare Schriften“ verwenden von Google Fonts. Vertreten wird Herr Wang Yu von, ja von wem eigentlich? Unterschrieben werden die Abmahnschreiben von einem Nikolaos Kairis Dikigoros aus 40667 Meerbusch. Auf dem Briefpapier ist eine Justitia abgedruckt und es wird im Briefbogen verwendet „RAAG-Kanzlei“. Ein Anwalt in Deutschland ist es jedenfalls nicht. Die Gesellschaft wurde 2020 unter der Bezeichnung ARAG-Inkasso GmbH gegründet und noch imgleichen Jahr in RAAG-Kanzlei umbenannt. Möglicherweise handelt es sich um einen im Ausland zugelassenen Rechtsanwalt, der hier Inkasso-Tätigkeiten durchführt.
All das gilt es herauszufinden.
Deshalb fragen wir an, ob jemand Hintergrundinformationen zu der Firmenkonstruktion oder zu der Tätigkeit oder zu den Personen selbst hat?
Wir sind für jeden Hinweis, am besten über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! dankbar.
Auch der Anwalt von Jerome Boateng macht keine gute Figur
Nach seiner Verurteilung vor dem Amtsgericht München hat Jerome Boateng seinen Anwalt ausgetauscht. Ob das so eine gute Idee war, zeigt sich jetzt. Ohne den Namen nennen zu wollen, erscheint die Verteidigerstrategie und das Verteidigerverhalten bislang eher „durchwachsen“.
(1)
Die Verteidigung bringt die Aussage der Belastungszeugen in einen Kontext "Belastungseifer" und gleichzeitigem Hinweis auf die familiengerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Jerome Boateng und seiner Ex-Partnerin wegen der gemeinsamen Kinder. Das Gericht ist aber in diese Auseinandersetzungen gar nicht eingebunden. Kann sdas Strafgericht den Kontext nicht herstellen, ist diese Strategie eher Störfeuer und nachteilig.
(2)
Der Angeklagte sagt im Berufungsverfahren nichts. Das ist oftmals sinnvoll, aber nur, wenn man vorher noch nichts gesagt hat.
Im Fall Boateng ist jedoch das non-verbale Erscheinungsbild des Angeklagten ziemlich negativ. Er schaut oftmals genervt, es sieht für Laien aus „wie schuldig“. Hier lässt der Verteidiger den Mandanten alleine, denn am zweiten Tag ist das Erscheinungsbild des Angeklagten nicht besser. Hier fehlt eindeutig im Vorfeld ein Coaching des Mandanten.