Im ersten Moment erscheint es logisch, die Frage zu bejahebn.

Aber sobald einem Angeklagten die Todesstrafe droht, kommen einige teure Aspekte ins Spiel. Die Gerichtskosten sind generell höher, da die meisten Häftlinge sich die Gerichtskosten und auch die Verteidiger nicht leisten können. Durch den Fachkräftemangel wird das Strafverfahren komplizierter und auch die Sicherheitsvorkehrungen müssen intensiviert werden. Unter anderem hat jede*r Angeklagte das Recht auf Berufung, dabei können wenige Stunden vor dem Gerichtstermin Beweise eingereicht werden, welche die Exekution noch stoppen kann. Durch all diese Faktoren summieren sich die Kosten.

 

Nach Angaben der DPIC (Death Penalty Infomation Center) führt die Todesstrafe zu erheblich Mehrkosten für Staat und Land als eine lebenslange HaftstrafeIn Kalifornien führte ein Bericht der Kommission an, dass das Justizsystem inklusiv der Todesstrafe jährlich um die 137 Millionen Doller kostet.

Wenn man sich die Todesstrafe hinwegdenkt, geht die Kommission von „nur“ 11,5 Millionen Dollar aus. Eine große Differenz.

 

In Alabama in den USA wurde vergangenen Freitag der Straftäter Kenneth Smith, welcher 1989 wegen Mord verurteilt wurde, als „Versuchsperson“ mit Stickstoff hingerichtet. Im Jahr 2022 sollte bei dem Verurteilten eine Exekution mittels einer Giftspritze durchgeführt werden, nachdem dies gescheitert ist, sollte durch der sogenannten Stickstoffhypoxie sein Tod herbeigeführt werden.

Dabei wird über eine Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt, wodurch er keinen Sauerstoff mehr einatmen kann und erstickt.

Wie bei Kenneth Smith, gibt es öfter mal Fälle, bei denen eine Exekution aus verschiedensten Gründen schief geht.

Viele Nutzer:innen von Verkaufsplattformen wie Vinted oder eBay Kleinanzeigen wollen entweder etwas kaufen oder im besten Fall verkaufen. Jedoch ist es wohl öfter dazu gekommen, dass überwiegend weibliche Nutzer solcher Plattformen sexuelle Nachrichten empfangen haben oder gar gebeten wurde, intime Unterwäschefotos zu verschicken.

 

Meist wird dies von männlichen Nutzern gefordert, welche sich teilweise anonymisieren, indem diese Kürzel für ihre Namen verwenden und kein Profilbild zeigen. Es gibt aber auch solche Fälle, in denen Nutzer alles von sich preisgeben und dennoch derart anstößige Nachrichten und Anforderungen gegenüber den Nutzerinnen äußern.

 

Was macht man denn in solch einer Situation? Die Antwort ist einfach: ANZEIGE erstatten! Und zugleich Strafantrag stellen (das ist wichtig bei Antragsdelikten).

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland an Alzheimer erkrankt sind, hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Das ist ein Plus von 138,5 %. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter. Betroffen sind vorallem Personen im Alter von 65 Jahren und älter. Ab einer Altersgruppe von 80 Jahren wird Alzheimer im Krankenhaus häufig behandelt.

Der Anstieg ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung immer älter wird und die medizinische Diagnosemöglichkeiten dazu noch besser.

Aber was bedeutet das für einen Menschen, der vermutlich in das hochbetagte Alter leben wird? Es sollte sich jeder rechtzeitig Gedanken machen, wer die notwendigen Entscheidungen trifft, wenn man das selber nicht mehr kann. Bevor das irgendwer macht, sollte man dies am Besten in einer individuellen Vorsorgevollmacht festlegen. Damit die später, wenn es wirklich darauf ankommt, auch im Interesse des Vollmachtgebers umgesetzt werden kann, sollte man dies möglichst erst nach einer individuellen Beratung tun und grundsätzlich keine Vorsorgevollmachten einfach anhand von Vordrucken ausfüllen.

Rufmord bezeichnet eine gravierende Form der Diffamierung und Verleumdung, bei der absichtlich falsche und schädliche Informationen verbreitet werden, um den Ruf einer Person zu schädigen. Dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und hat heutzutage auch im digitalen Raum erhebliche Auswirkungen. Im rechtlichen Kontext wird Rufmord als Verletzung des Persönlichkeitsrechts betrachtet und kann das Ansehen einer Person ernsthaft beeinträchtigen. Falsche Anschuldigungen bezüglich krimineller Aktivitäten, moralischer Fehltritte oder beruflicher Unfähigkeit sind typische Beispiele für Aussagen, die als Rufmord angesehen werden können.

Die drohende Verjährung einer Forderung kann nur dann verhindert werden, wenn die Verjährung gehemmt (§§ 203, 204 BGB) oder unterbrochen (§ 212 BGB) wird. Eine einfache Mahnung ist hierfür nicht ausreichend.

 

1. Verhandlungen

Schweben zwischen den Parteien ernsthafte Verhandlungen über die streitgegenständliche Forderung, ist die Verjährung gem. § 203 BGB gehemmt, wobei „Verhandlungen“ jeden Meinungsaustausch über den Anspruch und seine Grundlage darstellen. Problematisch wird es aber dann, wenn die Verhandlungen „einschlafen“. Verhandlungen gelten als „eingeschlafen“ sobald von einer Partei keine Erklärung mehr erfolgt, obwohl eine solche zu erwarten gewesen wäre. Da diese Grenze fließend ist, ist hier besondere Vorsicht geboten.

 

2. Durch Erhebung einer Klage bzw. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Die Hemmung der Verjährung tritt grundsätzlich erst mit Rechtshängigkeit, d.h. Zustellung des Mahnbescheids bzw. der Klage beim Gegner ein, wobei der Gläubiger auf diesen Zeitpunkt nicht unbedingt Einfluss hat. Deshalb kann die Verjährungshemmung auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit (also Einreichung bei Gericht) vorverlagert werden, sofern die Zustellung an den Gegner „demnächst“ erfolgt. Eine feste zeitliche Grenze, wann „demnächst“ ist, existiert nicht. Es ist vielmehr zu beurteilen, ob der Gläubiger alles getan hat, damit die Klage „demnächst“ zugestellt wird. Dazu zählt bspw. die zügige Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, welche Voraussetzung für die Zustellung der Klage ist. Verzögerungen bei der Zustellung, die aus der Sphäre des Gerichts stammen und daher vom Gläubiger nicht zu vertreten sind, bleiben hierbei unberücksichtigt, sodass eine Zustellung von mehr als einem Monat immer noch „demnächst“ erfolgt sein kann.