Wenn Ärzte Fehler machen
Nach dem Jahresbericht der Bundesärztekammer sieht es auf den ersten Blick gar nicht so schlimm aus. 2017 sind dort 2.213 Behandlungsfehler gezählt worden (im Vergleich zu 2016 mit 2.045 Fällen ist diese Zahl fast gleich geblieben). Das ist aber nur die halbe Wahrheit bzw. nur die Spitze der Fehlbehandlungen. Erfasst werden nämlich dort nur die Fälle, wo Patienten speziell über die Bundesärztekammer ein Gutachten erstellen lassen und die Gutachterkommission allein aus der schriftlichen Patientenakte die Behandlungsfehler eindeutig ersehen kann. Nicht erfasst sind all die Fälle, die gar nicht bei der Bundesärztekammer angezeigt werden. Allein der medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) prüft jährlich mehr als 15.000 Fälle.
Durchsuchung: Zufallsfunde am Dienst-PC
Für die Zulässigkeit der Verwertung von Zufallsfunden bei der Durchsuchung des Dienst-PC eines Arbeitnehmers ist es nicht notwendig, dass der Anlass für die Durchsuchung datenschutzrechtlich zulässig war.
Wer permanent den Hausfrieden stört, fliegt
Stört ein Mieter permanent den Hausfrieden, kann der Vermieter den Querulanten fristlos kündigen (Amtsgericht München, Az: 418 C 6420/17). Hintergrund war folgender:
Verfassungsbeschwerde erst nach vergeblicher Anhörungsrüge zulässig
Rechtssuchende müssen Gehörsverletzungen noch im Instanzenzug anbringen. Die Nachrangigkeit der Verfassungsbeschwerde führt faktisch dazu, dass über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn heraus auch eine Anhörungsrüge zur Korrektur von Gehörsverletzungen erhoben werden muss. Dies gilt selbst für den Fall, wenn das fehlende rechtliche Gehör nicht gerügt werden soll aber ein Hinweis auf den übergangenen Vortrag zur Korrektur der angegriffenen Grundrechtsverletzung durch das Fachgericht hätte führen können.
In der Sache ging es um einen Strafbefehl des Amtsgerichts Soltau, den nach Ansicht des AG verfristet Einspruch eingelegt wurde. Das LG Lübbeck bestätigte die Einschätzung des Amtsgerichts, ohne die Zeugen dazu zu hören, deren Aussagen ein falsches Datum auf der Zustellungsurkunde hätte belegen sollen. Das Gericht war der Auffassung, dass das Beweisangebot nur im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrages (nach § 45 StPO) im Wege der Glaubhaftmachung möglich ist und daher das Gericht keine Zeugen hören muss. Die Ablehnung des Beweisantrages durch das Strafgericht müsse man unter Berücksichtigung von § 418 II ZPO nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts als fehlerhaft einstufen, da Beweis über den Zustellungszeitpunkt hätte erhoben werden müssen. Es habe daher nahegelegen, das Gericht hier durch Anhörungsrüge nach § 33 a StPO auf den falschen Prüfungsmaßstab hinzuweisen.
„Mietwucher“ bei WG-Zimmern
Die Vermietung einzelner WG-Zimmer erfreut sich unter Vermietern einer großen Beliebtheit, da so eine höhere Gesamtmiete erzielt werden kann, als bei Vermietung der gesamten Wohnung. Was die Kosten für ein WG-Zimmer betrifft, scheinen die Grenzen nach oben hin offen zu sein. Zum Teil scheint das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ nicht mehr zu rechtfertigen zu sein: So sind Quadratmeterpreise in Höhe von 50 bis 100 EUR gerade in Universitätsstädten keine Seltenheit. Doch wie sind solche Mieten in Zeiten von Mietpreisbremse etc. überhaupt möglich?
Der „Trick“, dem sich Vermieter häufig bedienen nennt sich Möblierungszuschlag, welcher zusätzlich zur Nettokaltmiete verlangt wird. Einen solchen Zuschlag können Vermieter veranschlagen, sobald etwa ein Stuhl, Schrank oder Bett im Zimmer steht. Das Problem ist dann, dass der Möblierungszuschlag nicht extra aufgeführt werden muss, sodass nicht klar ist wie hoch die alleinige Miete ohne diesen Zuschlag tatsächlich ist.