Rape-Freeze: Wie man straflos vergewaltigt
In Deutschland scheint das im Moment noch möglich zu sein. So hat die Staatsanwaltschaft Konstanz von der Anklage gegen einen Vergewaltiger im Wege der Verfahrenseinstellung abgesehen, weil die Frau – als sie in ihrer Wohnung vergewaltigt wurde – paralysiert geschwiegen hat und nicht „Nein!“ gesagt hat. Wir haben gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Hintergrund ist folgender:
Noch immer wird vergewaltigten Frauen in Deutschland vorgehalten, sie hätten Widerstand leisten müssen oder dem Täter deutlich „Nein“ sagen müssen. Dass die Frau sich in Schockstarre befand (englische Bezeichnung: Rape-Freeze) hat die Staatsanwaltschaft (übrigens vertreten von einer Frau) nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, es wurde der Frau noch vorgeworfen, dass nach der Sachverhaltsdarstellung der Geschädigten nicht davon auszugehen sei, dass ihr in Folge der Schnelligkeit der Abläufe nicht möglich war, einen ablehnenden Willen kund zu geben, weshalb der Tatbestand das Ausnutzen eines Überraschungsmoments nicht mehr gegeben sei. Auf Beschwerde hin hat die Generalstaatsanwaltschaft (ebenfalls eine Staatsanwältin) die Entscheidung der Ausgangsbehörde bestätigt.
Offensichtlich kennen oder berücksichtigen sie nicht, dass das Opfer in Schockstarre gar nicht in der Lage ist sich zu wehren und eine Verteidigungshaltung einzunehmen.
Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Ein an Demenz erkrankter Pflegeheimbewohner darf bei erkannter oder erkennbarer Selbstschädigungsgefahr nicht in einem im Obergeschoss gelegenen Wohnraum mit leicht zugänglichen und einfach zu öffnenden Fenstern untergebracht werden.
Das war geschehen
Die Klägerin nimmt die Beklagte, die ein Alten- und Pflegeheim betreibt, auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. Der Ehemann der Klägerin lebte seit Februar 2014 in dem Pflegeheim. Er war hochgradig dement und litt unter Gedächtnisstörungen sowie psychisch-motorischer Unruhe. Zudem war er örtlich, zeitlich, räumlich und situativ sowie zeitweise zur Person desorientiert. Die Notwendigkeit besonderer Betreuung bestand wegen Lauftendenz, Selbstgefährdung, nächtlicher Unruhe und Sinnestäuschungen.
Felgenreiniger als gefährliches Werkzeug bei einer Vergewaltigung?
Manche Felgen- und Industriereiniger enthalten Gamma-Butyrolacton (GBL). Diese Substanz ist auch ein weit verbreiteter Wirkstoff in K.O.-Tropfen. Das LG Saarbrücken hatte im März diesen Jahres einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mann seiner Angestellten einen solchen Felgenreiniger ins Getränk mischte und sie, nachdem diese in einen komaähnlichen Schlaf gefallen war, vergewaltigte (Urteil vom 31.03.2023 – Az.: 3 KLs 35/22) .
Das Gericht verurteilte den Mann u.a. wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Das Gericht hat dabei die Qualifikation des § 177 Abs. 8 Nr.1 StGB als erfüllt angesehen. § 177 Abs. 8 Nr.1 StGB erhöht die Mindeststrafe auf 5 Jahre, wenn der Vergewaltiger bei der Tat ein gefährliches Werkzeug verwendet. Das LG Saarbrücken hat nun entschieden, dass K.O.-Tropfen so ein gefährliches Werkzeug darstellen. Diese Entscheidung überrascht auf den ersten Blick, da man „gefährliche Werkzeuge“ sonst wohl eher mit weniger flüssigen Gegenständen wie bspw. Messern etc. in Verbindung bringt.
Reichweitenbetrug bei Elektroautos?
Oft erreichen E-Autos nicht die Reichweite, die die Hersteller angeben. Der ADAC hegt nun einen Verdacht: Es könnte sein, dass die Hersteller bei den Reichweiten-Angaben tricksen, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Der ADAC führt gerade verschiedene Tests durch, um zu überprüfen, ob die Hersteller in Hinblick auf die Batteriekapazität hinter ihren Angaben zurückbleiben. Negativ aufgefallen ist bei den Tests unter anderem der VW ID.3: Der Hersteller wirbt mit 77 Kilowattstunden Speicherkapazität, von denen laut Test nur 69 kWh faktisch beim Kunden ankommen. Sollten die Hersteller die Angaben zur Speicherkapazität tatsächlich dermaßen „geschönt“ haben, steht der Automobilindustrie der nächste Skandal ins Haus: Kunden könnten, ähnlich wie beim Dieselskandal, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen und auch die Verfolgung strafbaren Handelns wäre möglich.
Der Dieselskandal trifft Fiat: Wohnmobil-Käufer erhält 10 % des Kaufpreises zurück
Das OLG Naumburg hat dem Käufer eines Wohnmobils Schadensersatz zugestanden in Höhe von 10 % des Kaufpreises gegenüber dem Hersteller Fiat, weil in dem Wohnmobil, dass er 2020 erworben hat, in legale Abschalteinrichtungen eingebaut waren. Bei bestimmten Temperaturen schaltete sich die Abgasreinigung ab (sogenanntes Thermofenster). Auch wenn das Kraftfahrtbundesamt selbst nicht tätig geworden ist wegen des Verstoßes, steht dem individuellen Käufer ein Schadensersatzanspruch in der genannten Höhe zu.