Früher war mehr Lametta: Die Hoppenstedts haben am Ende verloren
Genauer gesagt die Erben von Loriot. Jeder, der in der Schaffensperiode von Vicco von Bülow vor dem Fernseher saß, kennt die un-sinnige Bemerkung von Opa Hoppenstedt „Früher war mehr Lametta“ in dem Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“. Die ‚Lametta-Feststellung‘ ließ nun eine Firma auf T-Shirts drucken, was den Erben von Loriot nicht gefiel. Das Oberlandesgericht München hat nun letztinstanzlich entschieden, dass gegen den Vertrieb solcher T-Shirts kein Unterlassungsanspruch besteht, erfährt der Satz seine Besonderheit und Originalität erst durch die Einbettung in den besagten Sketch und die darin enthaltene Situationskomik. Blendet man dies alles aus, handelt es sich um einen „eher alltäglichen und belanglosen Satz“, so die Richter. Irgendwie war früher mehr Recht!
Wem gehört der Bodensee?
Allumfassend bezeichnen die Nordanrainer den Bodensee als das „Schwäbische Meer“. Aber auch die Bayern liegen Wert darauf, dass der Bodensee an ihr Bundesland angrenzt. Und dann sind da noch Österreich und die Schweiz. Selbst Liechtenstein „soll“ an den Bodensee grenzen. Ab da wird es vielleicht ungenau.
Geburtsschadensrecht – Ärzte schneiden Baby bei Kaiserschnitt ins Gesicht
Stellt die Geburt eines Kindes doch eigentlich ein so wunderbares und glückseliges Ereignis dar, so kann es dennoch zu diversen (Geburts-)Fehlern kommen. Im Regelfall werden Gefahren während der Schwangerschaft und bei der Geburt rechtzeitig von den Ärzten erkannt. Und dennoch kann es vorkommen, dass es aufgrund mangelnder Organisation, fehlerhafter Patientenaufklärung oder grober Behandlungsfehler zu Geburtsschäden des Kindes und der Mutter kommt. Der „geburtshilfliche Schadensfall“ ist für betroffene Familien ein gravierender, alles dominierender Schicksalsschlag, der Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des familiären und beruflichen Lebens haben kann.
So haben Ärzte Anfang Februar in einem Krankenhaus in Kyshtym (Russland) bei einem Kaiserschnitt dem Neugeborenen versehentlich ins Gesicht geschnitten. Unterhalb des rechten Auges hatte das Baby eine lange Schnittwunde. Die unglaubliche Begründung der Ärzte: Das Baby habe sich bei der Geburt zu sehr bewegt. Dabei wollte die junge Mutter ihr Baby ursprünglich sogar auf natürlichem Weg zur Welt bringen. Doch die Ärzte rieten ihr zu einem Kaiserschnitt, da sich das Baby im Mutterleib gedreht hatte. Die Mutter habe zunächst eine Periduralanästhesie (PDA) erhalten. Nachdem diese Teilnarkose aber nicht gewirkt habe, hätten die Ärzte die Kaiserschnitt-OP unter Vollnarkose durchgeführt. Dabei haben die Ärzte dem Kind an der rechten Wange einen großen Schnitt zugefügt.
Die gute alte Rückschaupflicht
Biegt ein Vorausfahrender nach links ab, ohne zu blinken, und kollidiert dabei mit einem überholenden PKW, haftet er voll. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München klargestellt. Für das OLG stand folgender Sachverhalt fest: Die Fahrerin des den Unfall verursachenden PKW fuhr auf einer 5,4 Meter breiten Fahrbahn rechts orientiert und ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu setzen plötzlich unter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht nach links ab in ein Grundstück. Sie hatte daher die höchste Sorgfaltspflicht zu erfüllen, die die Straßenverkehrsordnung kennt. Der überholende deutlich schnellere PKW wäre bei Wahrnehmung der Rückschaupflicht jederzeit erkennbar gewesen.
Fake-Bewertungen sind Betrug an uns allen
Anfangs war es noch ein Restaurant, das jemand bei Google mit 5 Sternen als „Gourmet Tempel“ gepriesen hat, obwohl der Rezensent selbst nie da war. Der Reiseanbieter Holidaycheck hat nach einer Meldung der Tourismus News unlängst in einem Verfahren gegen die Firma Fivestar-Marketing in Belize durchgesetzt, dass diese Firma nicht mehr Bewertungen von Personen über Hotels verkaufen darf, die tatsächlich gar nie dort waren. Leider kein Einzelfall. Branchenkenner gehen davon aus, dass mindestens ein Viertel aller Bewertungen unecht sind, weil viele Kunden ihre Entscheidung auch von den positiven Bewertungen abhängig machen. Oftmals eine gutmütige Fehlentscheidung.