Erdgeschossbewohner müssen sich nicht an Aufzugskosten beteiligen
Das AG München hatte einen Fall zu entscheiden (Urteil vom 08.07.2022, Az.: 1290 C 19698/21 WEG), indem die Eigentümer der Erdgeschosswohnung gegen die Zahlungsverpflichtung im Hinblick auf die Betriebskosten eines Personenaufzugs vorgingen. Die Erdgeschossbewohner beriefen sich auf eine Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus dem Jahre 1968, welche festlegt, dass zu den Betriebskosten auch der „Betrieb des Personenaufzugs, sofern vorhanden, (Erdgeschoß-Wohnungen sind hiervon freigestellt)“ gehört.
Zwar war im Jahre 1968 in dem Gebäude tatsächlich kein Personenaufzug vorhanden, jedoch wurde ein solcher im Jahre 2011 aufgrund der Entscheidung der WEG nachgerüstet und zugleich der Beschluss gefasst, dass die Betriebskosten des Aufzugs von allen Eigentümern auf Grundlage der Teilungserklärung getragen werden sollten. Nachdem den Klägern erstmals im Jahr 2021 die Betriebskosten für den Aufzug in Rechnung gestellt wurden, verweigerten sie die Zahlung unter Berufung auf die Teilungserklärung aus dem Jahre 1968, welche die Erdgeschoss-Wohnungen ausdrücklich freistellt.
Der Argumentation der Beklagten, dass aus der Formulierung „sofern vorhanden“ hervorgehe, dass gerade keine Regelung für die Zukunft getroffen werden solle, ist das Gericht nicht gefolgt. Der Wortlaut enthalte keinerlei Einschränkungen, weder in zeitlicher Hinsicht noch im Hinblick darauf, dass der Aufzug auch den Keller anfahre. Die Teilungserklärung der WEG gelte seit 1968 unverändert, sodass keine rechtliche Grundlage für die Umlage der Betriebskosten auf die Kläger existiere.
Dem Hotel „The Westin“ steht gegen Gil Ofarim der volle Schadensersatzanspruch in Millionenhöhe zu
Die BILD- fragte kürzlich: Wie teuer wird die Davidstern-Lüge für Gil Ofarim noch werden?
Vielleicht war das Strafverfahren selbst noch der billigere Part.
Durch die falschen Anschuldigungen des Herrn Ofarim ist nicht nur ein Shitstorm über das Hotel hereingebrochen, das Hotel hat einen spürbaren finanziellen Schaden erlitten. Nach Veröffentlichung des Lügen-Videos im Oktober 2021 sind die Stornierungen in die Höhe geschossen auch Bewertungsplattformen und auf Google fanden sich plötzlich viele negativ Kommentare und offene Anfeindungen. Der Schweizer „Blick“ berichtet, dass über das Hotel auch ein Telefon-Terror hereinbrach und die ganze Hotel-Gruppe hatte darunter zu leiden und nicht nur das. Das benachbarte Westin Hotel in Leipzig das gar nichts mit dem „Westin“ zutun hat, soll terrorisiert worden sein.
Letztlich war genau das, was Gil Ofarim mit seinem Video bezwecken wollte.
Einkaufszentrum haftet für defekten Personenaufzug
Der Betreiber eines Einkaufszentrums haftet wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten für Schäden durch einen defekten Personenaufzug, wenn dessen Türschließmechanismus nicht regelmäßig gewartet und daher der Arm einer Benutzerin eingequetscht wird.
Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Erblassers
Hat ein Erblasser zu seinen Lebzeiten Steuern hinterzogen, müssen seine Erben hierfür aufkommen. Das gilt auch, wenn die Steuerfahndung die Steuerhinterziehung erst nach dem Tod des Erblassers aufdeckt. Mit dieser Entscheidung verurteilte das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg einen Erben, der von seinem Vater ein Vermögen in Höhe von 1,9 Mio. (damals noch) DM geerbt hatte.
Bei Geschwindigkeitsmessungen gilt eine kurze Verjährung
Wer geblitzt wird, muss binnen drei Monaten identifiziert werden oder wenigstens Verdächtiger sein. Liegt der mögliche Verstoß länger als drei Monate zurück, kann sich der Betroffene auf Verjährung berufen. Dieses „Glück“ hatten vor kurzem etwa 3.000 Tempo-Sünder in Mecklenburg-Vorpommern. Im Landkreis Ludwigslust (südlich von Schwerin) war die Aufsichtsbehörde einem Hackerangriff zum Opfer gefallen. Weil die Behörde die erfassten Daten nicht bearbeiten konnte, gingen die potentiellen Verkehrssünder der vergangenen drei Monate straffrei aus. 3.000 Personen sollen davon profitiert haben.