Badfluencer Attalah Younes am Flughafen vor der Abreise verhaftet
Der Urlauber und „Raketen-Rambo“ - wie in die Bild-Zeitung nennt – wollte heute nach Jordanien zurückfliegen. Dort gab er der Bild-Zeitung an der Gepäcksabfertigung des Flughafens Berlin-Brandenburg noch ein Interview. Der Reporter wurde dann Zeuge, wie die Polizei aufkreuzte und den Influencer festnahm. Der Vorwurf lautet: versuchte schwere Brandstiftung. Seine Version: „Ich wollte nur feiern.“ Das Dumme war, wie das bei Influencerin oftmals so ist, dass die Aktion gefilmt und quasi live ins Netz gestellt hat. Das Video hatte seit Silvester mehr als 10 Millionen Aufrufe. Verletzt wurde zum Glück niemand, weil in dem Moment keine Kinder im Kinderzimmer waren. Beschädigt wurde durch die Explosionund das entfachte Feuer anscheinend nur der Teppich.
Nach eigenen Angaben kam der Influencer nur zum Urlaub nach Deutschland. Man muss sich fragen, ob zwischenzeitlich wirklich Leute aus dem arabischen Raum als Touristen zum Jahreswechsel nach Berlin fliegen, um dort zu zündeln und dann wieder nach Hause zu fliegen. Immer wieder kommen Fremde nach Deutschland, um auf der Autobahn mal richtig Gas zu geben. Nach Deutschland zu kommen, um an den Silvester-Krawallen teilzunehmen, erscheint neu.
Ärgerlich ist da das unpassende wie arrogante Gequake des Kanzlers Olaf S., der ein Böllerverbot nach den wiederholten Ausschreitungen in Berlin und anderen Städten nur „irgendwie komisch“ findet. „Olaf setzen, 6“. Ein Großteil der Bevölkerung ist da anderer Ansicht. Die Bild-Zeitung beschreibt es genau richtig: Silvester ist kein freudiges Vergnügen mehr, sondern ein Tag von Straßenschlachten und Angriffen auf Polizei und Notärzte geworden. Arabischstämmige Jugendliche, die sich austoben. Das Bitterste ist nicht die Gewalt selbst, sondern das Gefühl, dass sie keine Folgen hat, sagt Filipp Platov. Recht hat er.
Mal sehen, wie mit dem Casus Younes weiter umgegangen wird. Möglicherweise ist er keiner der üblichen Vorsatztäter, gibt sich aber verdächtig ahnungslos. Nicht umsonst hat ihn die Bild-Zeitung auch schon den "Böller-Depp" genannt. Die Polizei und Justiz sollte aber bei den übrigen arabischen Migros (Personen mit Migrationsvordergrund) endlich ähnlich energisch durchgreifen. Eine härtere Gangart - vor allem der Gerichte - täte der Eindämmung der Eskalation ganz gut. Und dazu noch ein generelles Böllerverbot, auch wenn es Olaf irgendwie komisch findet.
Badfluencer Attalah Younes soll Deutschland verlassen!
Attalah Younes ist ein Influencer. An Silvester hat er sich selbst dabei gefilmt, wie er eine Silvesterrakete in das Kinderzimmer von wildfremden Leuten schoss, wo die Rakete auch explodiert ist. Zwar hat sich der „Böller-Depp“, wie ihn die Bild-Zeitung nennt, danach entschuldigt. Damit ist es aber nicht getan. Solche Leute brauchen wir nicht in Deutschland: Mist bauen, Schaden anrichten und sich zunächst feiern … Die Entschuldigung kam wohl erst auf den Druck, als selbst seine Sympathisanten den „Badfluencer“ für diese Tat kritisierten. Zu Recht ermittelt die Polizei.
Wer in Deutschland seine Straftaten auch noch zelebriert, hat hier nichts verloren und sollte konsequent abgeschoben werden oder wie die Schweizer sagen "ausgeschafft werden". Keine Plattform für Gewalt!
Böllerverbot tut not
Ein Hauptstadt-Polizist sagt in dem Bild-Artikel: „Die haben Silvester mit Krieg verwechselt“. Nein viel schlimmer: der oder die Täter haben nichts verwechselt. Das war ein ganz bewusster Angriff auf Personen und Sachen, das war Krieg. Vornehmlich handelt es sich hierbei um Migros (Personen aus dem Migrantenmilieu) und damit fast ausschließlich um junge arabischstämmige Idioten. Diese Übergriffe entnehmen Jahr für Jahr überhand, insbesondere an Silvester, weil dort diese Deppen Waffen in die Hand bekommen, die sie sonst nicht hätten. Diese begreifen den Jahreswechsel im allgemeinen Umtrieb und im Schutze der Dunkelheit bewusst als vermeintlich rechtsfreien Raum, um rücksichtlslos zu wüten. Die nächste Eskalationsstufe werden nach den Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte Amokläufe von Migros auf Deutsche - einfach so - und Plünderungen sein.
Tatsächlich bleibt nichts anderes übrig als flächendeckend an Silvester ein Böllerverbot zu erlassen. Wenn keine Knallkörper mehr verkauft werden dürfen, können "Knalltüten" auch nichts mehr anzünden.
Auch Konstanzer Weihnachtsmarkt ist und war eine "Hochrisikozone"
Auch der Konstanzer Weihnachtsmarkt war nicht ausreichend gesichert
Mit dem Auto konnte man problemlos über mehrere Einfahrten (Brotlaube, Rosgartenstraße) mit dem Auto problemlos auf den Weihnachtsmarkt gelangen. In Konstanz ist nicht Dank Sicherheitskonzept nichts passiert, sondern nur dank lustloser Amokfahrer und dem Umstand, dass man mit dem Auto so gut wie nicht in die Stadt kommt.
Magdeburg: Die Anzeige des Herrn Dieter Siegel vom Verein „Kriminalistisches Institut Jena e. V.“ ist leider fehlerhaft
Nach Presseberichten in der „Frankfurter Rundschau“ und „Volkesstimme“ hat der Vorstand des selbst ernannten Kriminalistischen Institut Jena e.V., Herr Dieter Siegel, wegen der Ereignisse auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg Strafanzeige wegen „Beihilfe zum Mord“ gegen das Unterlassen polizeilicher Maßnahmen gegen den und die verantwortliche(n) Polizeibeamte erstattet. Eine solche Anzeige ist Quatsch! Danach müssten Polizeibeamte in Absprache mit dem Täter bewusst die Zufahrt geräumt haben, um diesem eine solche Amokfahrt zu ermöglichen. Die Anzeige ist rechtlich wie kriminalistisch falsch. Es gibt keinen Hinweis auf irgendwelche Mittäter oder Förderer.
Wir haben bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg angeregt, dass gegen die Sicherheitsverantwortlichen des Weihnachtsmarktes Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eingeleitet werden. Denn die Opfer haben voraussichtlich nicht nur Ansprüche gegen den Täter Taleb Al-Abdulmohnsen, sondern auch gegen den Veranstalter und/oder die verantwortliche Polizeibehörde. Wenn nämlich dem so ist, steht den Opfern und Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu, wovon nach den einschlägigen Presseberichten zwischenzeitlich auszugehen ist.
Warum das Kriminalistische Institut Jena von einer Beihilfe ausgeht, ist nicht nachvollziehbar. Beihilfe liegt nur dann vor, wenn jemand vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.