Nach Presseberichten in der „Frankfurter Rundschau“ und „Volkesstimme“ hat der Vorstand des selbst ernannten Kriminalistischen Institut Jena e.V., Herr Dieter Siegel, wegen der Ereignisse auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg Strafanzeige wegen „Beihilfe zum Mord“ gegen das Unterlassen polizeilicher Maßnahmen gegen den und die verantwortliche(n) Polizeibeamte erstattet. Eine solche Anzeige ist Quatsch! Danach müssten Polizeibeamte in Absprache mit dem Täter bewusst die Zufahrt geräumt haben, um diesem eine solche Amokfahrt zu ermöglichen. Die Anzeige ist rechtlich wie kriminalistisch falsch. Es gibt keinen Hinweis auf irgendwelche Mittäter oder Förderer.
Wir haben bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg angeregt, dass gegen die Sicherheitsverantwortlichen des Weihnachtsmarktes Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eingeleitet werden. Denn die Opfer haben voraussichtlich nicht nur Ansprüche gegen den Täter Taleb Al-Abdulmohnsen, sondern auch gegen den Veranstalter und/oder die verantwortliche Polizeibehörde. Wenn nämlich dem so ist, steht den Opfern und Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu, wovon nach den einschlägigen Presseberichten zwischenzeitlich auszugehen ist.
Warum das Kriminalistische Institut Jena von einer Beihilfe ausgeht, ist nicht nachvollziehbar. Beihilfe liegt nur dann vor, wenn jemand vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
Im Institut fehlt wohl das kriminalistische und juristische Gespür für den Unterschied von vorsätzlich und fahrlässig. Vielleicht liegt es daran, dass das Institut ein Verein ist, das gar nicht als Institut anerkannt ist und dem womöglich keine Wissenschaftler oder examinierte Juristen angehören. Nach eigenen Angaben wurde der Verein am 10. Januar 2006 von zehn forensisch tätigen Wissenschaftlern und Polizeibeamten gegründet. Ein Verein ist nicht unbedingt ein Institut (und vor allem für was?).