An

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

OStA Klaus Tewes

per beA und per Fax: +49 3445 281700

 

Übernahme Ermittlungsverfahren gegen Taleb Al-Abdulmohnsen gem. § 145 Abs. 1 GVG

wg Verdacht des Mordes in 5 Fällen und des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 235 Fällen 

auf dem Weihnachtsmarkt Magdeburg am 20.12.2024

 

 

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Tewes,

 

wie aus der Presse zu erfahren war, die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg die Ermittlungen in dem Mordfall des Verdächtigen Taleb Al-Abdulmohnsen übernommen. Wegen der offensichtlich schweren Versäumnisse der Veranstalter des Weihnachtsmarktes in Magdeburg oder der Polizei möge zugleich ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Nach verschiedenen Presseberichten war die Einfahrt zum Weihnachtsmarkt zum Tatzeitpunkt (und anscheinend auch sonst nicht) nicht durch Poller, Fahrzeuge oder andere Durchfahrtshindernisse abgesichert. Der Täter konnte somit die Amokfahrt genauso durchführen, wie es geschehen ist. Bei entsprechender Aufmerksamkeit der Verantwortlichen hätte dieser Anschlag verhindert werden können.

 

Soweit eine Strafanzeige eines Vereins Kriminalistisches Institut Jena e.V. wegen "Beihilfe" eingereicht wurde, ist damit wahrscheinlich ebenfalls die Anregung der Verfolgung wegen Fahrlässigkeit gemeint.

 

Die Opfer und/oder deren Hinterbliebene sind sämtlich namentlich zu erfassen und darüber aufzuklären, dass ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Magdeburg oder verantwortliche Polizeibehörde zustehen. Das Vermögen des Täters ist zu beschlagnahmen.

 

Es wird um Mitteilung gebeten, ob und gegebenenfalls unter welchen Aktenzeichen hier Ermittlungen angestrengt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

R. Fischer

Rechtsanwalt