Deutschland sollte dem permanenten Rechtsbruch der Schweiz entgegentreten. Prof. Alberto Achermann von der Universität Bern behauptet sogar, dass das Dublin-Abkommen hier nicht einschlägig sei, weil die Personen in der Schweiz (noch kein) Asylgesuch stellen. Das ist Quatsch! Was sollen sie denn sonst sein? Touristen? Achermann erkennt sehr wohl die vermeintliche Lücke im Dublin-Abkommen und nutzt die vermeintliche Lücke frech, nach hinten gelehnt, zugunsten der Schweiz aus. Das ist schäbig. Ein europäischer Schädling. Man sollte dem Querdenker Achermann wegen offensichtlicher Inkompetenz oder absichtlicher Täuschung die Professur aberkennen. Die Rechtspraxis in der Schweiz ist ein eindeutiger Rechtsbruch. Deutschland täte gut daran, gegenüber der Schweiz die Grenzen zu schließen und „Weiterreisende“ aus der Schweiz nicht in Deutschland aufzunehmen.

Nach seiner Verurteilung vor dem Amtsgericht München hat Jerome Boateng seinen Anwalt ausgetauscht. Ob das so eine gute Idee war, zeigt sich jetzt. Ohne den Namen nennen zu wollen, erscheint die Verteidigerstrategie und das Verteidigerverhalten bislang eher „durchwachsen“.

 

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Die Verteidigung bringt die Aussage der Belastungszeugen in einen Kontext "Belastungseifer" und gleichzeitigem Hinweis auf die familiengerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Jerome Boateng und seiner Ex-Partnerin wegen der gemeinsamen Kinder. Das Gericht ist aber in diese Auseinandersetzungen gar nicht eingebunden. Kann sdas Strafgericht den Kontext nicht herstellen, ist diese Strategie eher Störfeuer und nachteilig.

 

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Der Angeklagte sagt im Berufungsverfahren nichts. Das ist oftmals sinnvoll, aber nur, wenn man vorher noch nichts gesagt hat.

 

Im Fall Boateng ist jedoch das non-verbale Erscheinungsbild des Angeklagten ziemlich negativ. Er schaut oftmals genervt, es sieht für Laien aus „wie schuldig“. Hier lässt der Verteidiger den Mandanten alleine, denn am zweiten Tag ist das Erscheinungsbild des Angeklagten nicht besser. Hier fehlt eindeutig im Vorfeld ein Coaching des Mandanten.

Jerome Boateng macht derzeit keine gute Figur und ist dabei, sein Ansehen als Sportler und Persönlichkeit zu zerstören. Figürlich sieht er alles andere als fit aus. Aus dem viel zu weiten Hemd ragt ein dünner Hals heraus. Man sieht es ihm an, es geht ihm nicht gut. Weil er nach Überzeugung des Amtsgericht München seine damalige Lebensgefährtin geschlagen hat, wurde Jerome Boateng 2021 erstinstanzlich wegen Körperverletzung zu 60 Tagessätzen verurteilt. Das ist erst mal nicht viel. Er ist damit nicht vorbestraft. Weil er aber zu den „Bestverdienern“ gehört, wurde die Tagessatzhöhe auf die Höchstgrenze von € 30.000,00 festgelegt. Das geschieht, wenn jemand nach Auffassung des Gerichts im Jahr mindestens € 360.000,00 verdient. Das Verfahren und der Ablauf des Verfahrens vor dem Amtsgericht München gingen vergangenes Jahr breit durch die Presse. Die Staatsanwaltschaft und Jerome Boateng haben Berufung eingelegt. Derzeit läuft das Berufungsverfahren.

 

Aber ist er damit gut beraten? Weil ihm eben das erstinstanzliche Urteil nicht gefallen hat, hat er zwischenzeitlich den Anwalt gewechselt. Was der neue Anwalt Jerome Boateng geraten hat, kann man nur spekulieren. Ob er dem richterlichen Vorschlag nähergetreten wäre, auch. Der Richter hat angeboten, dass man sich von Seiten der Staatsanwaltschaft und von Seiten des Jerome Boateng über eine Verfahrensabsprache dahingehend einigen könnte, dass beide Seiten ihre Berufung zurückziehen und man sich möglicherweise hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe auch verständigen kann. Das will aber Jerome Boateng nicht, weil er dann die Tat als solches eingestehen müsste. Das könne er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. Vor allem könne er das wegen der Kinder nicht. Typische Erklärunge bei erweiterten Familienstreitigkeiten.

 

Jerome Boateng verteidigt sich damit, dass seine Ex-Partnerin ihn wegen der familienrechtlichen Verfahren bei den Behörden und bei Gericht schlecht machen will. Boateng selbst will im Verfahren schweigen.

Dass an der Version der Ex-Freundin etwas dran sein könnte, zeigen Lichtbilder mit deutlichen Verletzungen der Frau.

 

Aus Vernunftgründen wäre Boateng dringend anzuraten, den gerichtlichen Vorschlag anzunehmen. Es könnte sonst sein, dass Jerome Boateng imagetechnisch alles verliert, wenn die Berufung keinen Erfolg hat und er sogar möglicherweise noch höher verurteilt wird, als in erster Instanz. Und es sieht so aus, dasss er im Prozess und in den Augen der Öffentlchkeit derzeit "schlecht spielt".

Nach Patricia Schlesinger, fällt in den Fernseh- und Selbstbedienungsanstalt eine weitere "Raff-Dame" auf: Frau Prof. Birgit Spanner-Ulmer, Technik-Direktorin des bayrischen Rundfunks. Der 49-Jahre alten Spanner-Ulmer wird vorgehalten, dass sie sich zwei Chauffeure „hält“, falls einer krank ist oder Urlaub hat. Auf den Fahrten des bayrischen Rundfunks wird Spanner-Ulmer offensichtlich gar nicht zurückgreifen, ebenso wenig würde sie sich selbst ans Steuer setzen, obwohl sie vermutlich einen Führerschein besitzt. Ihr werden vom bayrischen Rundfunk sogar zwei Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, neben dem Dienstfahrzeug auch noch ein Ford Mondeo Kombi, um privat Einkäufe tätigen zu können. Finanziell werden diese „Extrawürste“ von den Rundfunkbeiträgen der Bürger. Das Jahresgehalt der weisen Frau beträgt € 266.000,00. Die Tageszeitung Welt hat in ihrer Ausgabe vom 24.09.2022 jetzt darauf hingewiesen, dass Spanner-Ulmer zusätzlich seit 2016 € 440.000,00 von der Salzgitter AG erhalten hat. Auffällig sei, so die Welt, dass in einer Dokumentation des bayrischen Rundfunks über die Salzgitter AG auffällig wohlwollend berichtet wird.

 

Aber damit nicht genug. Die Technik-Direktorin übt noch eine weitere bezahlte Tätigkeit aus. Spanner-Ulmer erhält für ihre Mitgliedschaft im Zukunftsrat der bayrischen Wirtschaft jährlich eine Aufwandspauschale von € 6.500,00 und € 1.000,00 pro Sitzungsteilnahme. Der Zukunftsrat hat sich gegenüber der Welt geweigert, die Gesamtsumme, die an Spanner-Ulmer ausbezahlt wurde, zu nennen.

Das LAG Berlin-Brandenburg nimmt alten Menschen die Würde und "tötet" die Eigenständigkeit (mit Hilfestellung) einer ganzen Generation

Viele alte Menschen wollen solange wie möglich zu Hause leben und keines falls in ein Heim. Wer schon in einem Heim war, kann das durchaus nachvollziehen. Viele Ältere, die alleine wohnen, greifen in solchen Fällen, wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind, auf Pflegekräfte aus dem Ausland zurück. Das ist dann eine 24-Stunden-Pflegekraft, die aus dem europäischen Ausland für einige Wochen zum Pflegebedürftigen kommt und dort auch wohnt und verköstigt wird. Sie muss dafür die Pflegeperson pflegen, einkaufen, kochen usw.

 

Für den Betroffenen oder die Familie war dies bislang noch gerade so finanzierbar. Im Schnitt kostet eine solche Kraft im Monat € 2.500,00. Der Betrag wird an eine ausländische Firma bezahlt, die dann die Pflegekraft stellt, beispielsweise aus Bulgarien. Diese Person bekommt dann von der Monatspauschale € 1.500,00 bis € 2.000,00 Lohn. Das ist in der Regel mindestens das fünf- bis zehnfache, was eine solche Kraft im Heimatland verdienen kann.

 

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg versucht nun diese Praxis zu zerstören. Man könne in solchen Fällen nicht 30 Wochenstunden für Betreuungsentgeld ansetzen, man müsse vielmehr für jeden Tag 24 Stunden ansetzen. Bei sieben Tagen in der Woche sind das 168 Wochenstunden, im Monat 672 Stunden. Wenn man nun den Mindestlohn zu Grunde legt, kommt man schon einmal auf € 8.064,00. Dann kommen noch Nachtzuschläge usw. hinzu, so dass das Landesarbeitsgericht einer Bulgarin einen Monatslohn von bis zu € 10.000,00 zuerkannt hat. Damit verdient die Bulgarin etwa das 100-fache was in Bulgarien üblich ist.