Das Argument „Wir haben es nur gut gemeint“ zählt nicht. Wichtig ist, was Politiker derzeit – insbesondere in Stresszeiten – anrichten. Versagen in der Debatte nach den Silvester-Krawallen in Berlin nachfolgende Politiker derart, sollten sie zur Vermeidung weiteren Schadens von ihrem Amt unverzüglich zurücktreten. Es geht hier nicht um Parteizugehörigkeiten oder Sympathien für Parteizugehörigkeiten. Sie können es einfach nicht.

 

Die nachfolgenden Politiker sind aufgefallen durch:

 

  • Sie mildern erstmal ab.
  • Sie „kritisieren“ einen Generalverdacht gegen Migranten, der so gar nicht geäußert wurde. Und wenn es doch Migranten waren, sind diese Politiker, für eine bessere Integration der Migranten. Irgendwie ist Deutschland - das diese Personen regieren - immer und an allem schuld.
  • Typisch Deutsch: Es wird erst einmal ein „Gipfel“ einberufen, diesmal gegen Jugendkriminalität.

 

1.

Die erste auffällige Fehlbesetzung ist die Antirassismus-Beauftragte der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan, die gleich einen Tag später von einem Generalverdacht gegen Migranten gewarnt hat. Dabei hat das gar keiner hörbar getan. Schließlich wurde bekannt, dass von 147 Verdächtigen nur etwa 37 einen deutschen Pass hatten (wobei davon auch mindestens die Hälfte auch ausländische Ausweise hatten). Die eigenen Landsleute in Berlin kritisieren die Deppen, die in der Silvester-Nacht gewalttätig geworden sind und plädieren selbst dafür, dass diese Leute hier nichts zu suchen haben. Die Ausländer, die hier in Frieden leben, wollen diese Typen auch nicht haben. Was spricht die Antirassismus-Beauftragte dann von Rassismus? Es ist im Gegenteil auch vielmehr rassistisch, Ausländereigenschaften konsequent zu negieren und damit in der Aussage erst einmal alles deutschen Bürgern anzuhängen. Die beste Integration, die man machen kann, ist alle gleich zu behandeln und Schtraftäter mit niedrigen Beweggründen empfindlich zur Verantwortung zu ziehen und zu betstrafen. Der Aufruf von Alibali-Radovan bleibt ophne Wirkung, weil keiner eine Generalverdacht äußert. Die Bürger sind wach und vermuten ja richtig, dass das wohl nicht mehrheitlich "Bio-Deutsche" waren, aber deswegen gibt es keine Strömung eines "Generalverdachts". Frau Alabali-Radovan hat überhaupt kein Konzept, wie sie mit der Sache umgehen soll. Sie ist offensichtlich überfordert und daher nicht die Richtige.

 

2.

Zweite auffällige Fehlbesetzung ist Franziska Giffey.

Im Zusammenhang mit den Silvester-Angriffen zu Neujahr 2023 wurden zunächst 103 Randale-Athleten festgenommen. Keine 48 Stunden später sind alle wieder auf freiem Fuß, wie der FOCUS recherchiert hat. Kein einziger kam in Haft.

 

Das ist grob falsch. Die Justiz versagt aktuell gravierend. Kriminelle Banden und Einzeltäter hatten es auf Staatsvertreter abgesehen, wahllos Körper- und Sachbeschädigungen begangen. Ziel der Attacke war Deutschland. Es müsste auch wegen schwerem Landfriedensbruch ermittelt werden und die Täter vorläufig in Haft verbleiben. Der Gesetzgeber, der das Strafgesetzbuch eingeführt hat, hat für solche Taten durchaus ein Strafmaß von mehr als zwei Jahren im Blick, Strafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden und deshalb zur Vermeidung des Fluchtanreizes im Wege der Untersuchungshaft zu begegnen ist.

Es ging schon vor Corona los. 2015 wurden rund um den Kölner Dom massenhaft Frauen begrapscht. Die meisten Täter hatten damals einen nordafrikanischen Migrationshintergrund, um nicht zu sagen – Vordergrund. Der Aufschrei war groß. Passiert ist wenig. Bei weit mehr als 1.000 Anzeigen wegen sexuellen Übergriffen wurde gegen knapp 300 namentlich bekannte Personen Ermittlungen eingeleitet. Verurteilt wurden am Ende in 37 Verfahren vorwiegend Allgerier, Marokkaner und Iraker. Die höchsten Strafen wurden wegen Diebstahl oder Hehlerei verhängt. Die Aufarbeitung der „Massenbegrapschung“ erfolgte im Ergenis auffällig lasch.

 

Über die Corona-Zeit wurde es etwas ruhiger. Es gab ja auch das Böllerverbot.

 

Silvester 2022/23 sollte wieder ein normales Silvester werden, wie man es von früher kennt. Weit gefehlt!

 

In Berlin sah es danach teilweise aus wie im Bürgerkrieg – nein, nicht wie! Es ist Bürgerkrieg gewesen: Angezündet von „Migros“ (Jugendliche mit Migrationsvordergrund). Diese nutzten den Abend, um den deutschen Staat anzugreifen. Als Repräsentant mussten Polizisten, Feuerwehrleute und Krankenwagen herhalten. Wer ein Blaulicht auf dem Dach montiert hatte, war für diese Jugendlichen der ausgemachte Feind. Es wurden teilweise brennende Barrikaden errichtet, um dann die heraneilende Polizei und Feuerwehr nicht nur mit Feuerwerkskörpern zu beschießen.

 

Diejenigen, die in der Presse „Chaoten“ genannt werden, sind gar nicht chaotisch vorgegangen, sondern planmäßig. Sie haben die staatlichen Hilfsinstitutionen in einen Hinterhalt gelockt und dann herausgefordert.

 

Das ist nicht mehr Körperverletzung, Sachbeschädigung. Das ist nicht „pillepalle“. Das war teilweise schwerer Landfriedensbruch.

 

Die Politiker aus dem gängigen Parteienspektrum bekennen sich nur zu Statements, die nicht das Problem anpacken. Kein Generalverdacht gegen Ausländer, blablabla. Es ist ein konkreter Verdacht gegen einzelne „Migros“ (Migranten). Und die müssen herausgezogen, abgestraft und abgeschoben werden. Wir haben ein massives Ausländerproblem mit jungen Männern. Wer nach Deutschland kommt, hat sich zu benehmen. Wenn er das nicht tut, muss eben wieder gehen. Und wer Straftaten ohne Rücksicht auf Verluste begeht, muss auch (nach Verbüßung der Strafe) definitiv - wie der Schweizer sagt - „ausgeschafft“ werden.

 

Der Berliner Migrationsexperte Ahmad Mansour hat vollkommen Recht, wenn er darauf hinweist, dass die ausländischen Jugendlichen unseren Rechtsstaat ablehnen und ihn als schwach wahrnehmen.

 

Es gebe „keine Wahrnehmung dafür, dass Integration eine Bringschuld ist von Zugewanderten“ sagt Mansour: „Wer Polizisten angreift, begeht einen Angriff auf den Rechtsstaat und verspielt sein Aufenthaltsrecht“. Frau Giffey, haben Sie das gehört?

Die Blockadeaktionen der „Last Generation“ erfolgen mit dem Kalkül dermaximalen Störung. Die betroffenen Autofahrer müssen das nicht hinnehmen und provozieren mit ihrem Handeln (solange wie möglich sitzen bleiben), dass der Konflikt durch den Blockierer beendet wird, auch wenn dem Blockierer danach ein Stück Haut fehlt. Das Notwehrrecht greift bisweilen unter die Haut. Hier greift das Notwehrrecht. Die blockierten Autofahrer müssen kein Lösungsmittel mit sich führen.

 

Was man allerdings nicht darf, ist den Blockierer noch zusätzlich zu „verkloppen“, weil das über das Notwehrmaß hinaus geht (sogenannter Notwehrexzess). Etwas andere gilt dann, wenn der Blockierer weiter trotzig auf der Straße steht, dann kann auch ein Seitenhieb förderlich sein, um den Blockierer zur Straßenseite zu bewegen.

 

Der bekannteste deutsche Strafrechtler und ehemalige BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer kommt hinsichtlich des „Beiseiteschaffens“ der Blockierer letztlich zum gleichen Ergebnis, differenziert aber auch in vielen Nuancen. Das ist dann aber wenig alltagstauglich. Beim Notwehrrecht stellt sich der Praktiker in der Regel drei kurze Fragen:

Zu dem „Prozessunfall“ von Gerome Boateng hat sich das Magazin BUNTE den Auch-Strafverteidiger Burkhard Benecken als Rechtsexperten zwecks dessen Einschätzung hinzugezogen. Ausgerechnet Benecken. Hat die Reporterin Lena Lackermeier das nicht gewusst oder ist die BUNTE zu oberflächlich?

 

Oder wurde einfach vergessen, dass der beigezogene Rechtsexperte Benecken vor etwa fünf Jahren die aus Unterhaltssendungen bekannte Gina-Lisa Lohfink in einem Strafverfahren wegen Falschverdächtigung vertreten hat, das schlussendlich im Revisionsverfahren regelrecht implodierte. Und das nicht wegen Pech. Der damalige Richter ließ keinen Zweifel daran, dass er die Verteidigung durch Herrn RA Burkhard Benecken als eine Aneinanderreihung von Fehlleistungen bewertete. Der Spiegel hat die "Leistungen des Verteidigers Benecken in zwei ausführlichen Artikeln zusammengetragen:

 

Wenn das nur annähernd stimmt, kann Rechtsanwalt Benecken nur hoffen, dass seine Mandanten nicht lesen können. Im Gedächtnis geblieben ist der Fall des "straßeneiligen" Kochs Frank Rosin. Zu dem Blitzerfoto vor Gericht trug Benecken vor, am Steuer habe nicht Rosin gesessen, sondern ein Fahrer mit einer Rosin-Maske. Das war selbst seinem Mandanten zuviel und er zahlte das Bußgeld.