Sie sind gekommen um zu plündern
Die Schweizer Tageszeitung Blick berichtet am 17. 2224 unter „Autoknacker aus dem Maghreb“ von Rekorden bei Diebstählen durch Nordafrikaner. Für viele Diebstählen Einbrüche sind Asyl suchende aus Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen verantwortlich. Der Blick berichtet weiter, dass von 1485 Asylgesuche nur neun gut gelesen wurden. Das ist gerade einmal ein halbes Prozent der Anträge. Die Maghreb-Täter schaffen ihre eigenen Vorteile. Insbesondere berichtete Polizei von einem aufsässigen Verhalten der festgenommenen. Mit anderen Worten: Sie nehmen den Staat nicht ernst, pöbeln, Urinieren und koten einfach in die Zellen. Für viele ist der Aufenthalt im Gefängnis angenehmer als in einer Asylunterkunft. Eine Taskforce soll nun im Kampf um die Deliktwelle helfen.
Der Taskforce kann man nur eines raten: Null Toleranz, wer sich „daneben“ benimmt, muss alles auf „selbst“ ausbaden. Wer seine Zelle versaut, bleibt dazu lange, bis er wieder alles in Ordnung gebracht hat. Bis dahin ruht jedes seinen Gunsten zu führende Verfahren, weil die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes Vorrang hat.
Claus Weselsky ist ein „Geiselnehmer“
Claus W. drangsaliert wiederholt Bahnreisende
Die Streiks der GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) wird seit Jahren von dem Gewerkschaftsboss Claus Weselsky orchestriert. Nach 46 Jahren steht er kurz vor seinem Abgang. Jetzt will er es nochmal richtig „krachen" lassen und hat im Laufe der Woche die zeitlich größte Streikaktion der GDL gegen die Deutsche Bahn und die Bahnkunden angetreten und weitere Streiks in Ausssicht gestellt.
Damit will er sich für seinen Abgang ein Denkmal setzen. Das könnte in der geschichtlichen Nachbetrachtung nach hinten losgehen. Claus Weselsky ist so verbohrt, dass er zwischenzeitlich den Bahn-Vorstand mit DDR-Generälen vergleicht. Dabei ist er gibt er selbst den blöden Ossi. Weselsky glaubt wohl bis heute, dass die DDR sich selbst ruiniert hat. Tatsächlich waren es die Ostdeutschen selbst, die jeweils nur auf egoistische Ziele in ihrem persönlichen Umfeld gesetzt haben, denen der Rest egal war und die zu einem Beitrag zum Gesamtwohl oft nicht bereit waren. Honnecker und Co haben das Engagement ihres Volkes für den Staat und das Allgemeinwohl grandios überschätzt. Und aus diesem Biotop kommt Claus Weselsky. Der in Dresden geborene Gewerkschaftsfunktionär hat schon zum wiederholten Male keine Skrupel, die Reisenden in Deutschland auflaufen zu lassen und in Geiselhaft zu nehmen, um seine vordergründigen Ziele zu erreichen. Dabei zieht er in Interviews für sich eine "postive Bilanz". Tatsächlich mutiert Weselsky zum Staatsfeind.
Viele sehen im Vorgehen eine grobe Unverhältnismäßigkeit. CDU und FDP prüfen, ob nicht ein Streikgesetz hermuss und in so sensiblen Brangen wie die Bahn es künftig Verhaltensregeln auch für Streikende geben muss. Mit etwas Verzögerung wird es wahrscheinlich so kommen, dann hat sich Weselsky ein Denkmal gesetzt, nämlich dass er es in seiner aktiven Zeit erheblich übertrieben hat und die Macht im Gesamtgefüge bewusst missbraucht hat.
Ist die Gestattung von Blockaden der Autobahnzubringer mittels Traktoren durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht schon Rechtsbeugung?
Das soll die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt mal prüfen. Leider versagen die Hauptstadtbehörden in vielerlei Hinsicht. Es geht hier folgendes: das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Polizeibeschränkungen der anstehenden Bauern-Demonstrationen aufgehoben und die Blockade von Autobahnauffahrten ausdrücklich zugelassen. Jeder weiß, dass Traktoren auf der Autobahn nichts zu suchen haben. Sie haben daher auch nichts auf den Autobahnzufahrten verloren. Aber warum wollen Sie genau dort blockieren? Weil man da einen Maximalschaden anrichtet. Es geht darum „Deutschland lahm zu legen“. Schon vom Ansatz her ist das Unfug.
Das Recht zu demonstrieren beinhaltet nicht das Recht, die Bevölkerung in Geiselhaft zu nehmen und alles und jeden zu blockieren. Und die Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg genehmigen den Demonstranten aber ein solches Recht. Das riecht schwer nach Rechtsbeugung.
Ex-Torhüter verteidigt sich selbst und verursacht Totalschaden
Zwar hat der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann einen Verteidiger mitgebracht, doch der hatte seinen Mandanten nicht im Griff.
Jens Lehmann äußerte sich vor der Amtsgericht Starnberg zu der Kettensägeattacke, die im Vorfeld schon wiederholt durch die Presse ging, mit einer eigenen Darstellung und Sichtweise. So stellte er sich anscheinend durchgängig als Opfer der Justiz dar: etwas, das bei Gerichtsverfahren als Argument eigentlich nie gut ankommt. Und das wirkte offensichtlich teilweise sehr skurril nach dem Wortlaut „… ich war gerade auf dem Weg mit einer Kettensäge zum Heckeschneiden… da wollte ich nur mal gucken“.
Die Folge der Selbstverteidigung war schließlich:
Jens Lehmann erhält eine Geldstrafe in Höhe von € 420.000 für einen eher unterdurchschnittlichen Strafvorwurf. Auf ver anderen Seite ging nicht nur um einen angesägten Balken, sondern auch um wiederholt geprellte
Das wollte dann sein Verteidiger relativieren und sprach in der Sache „Peanuts“, ein Wort das man spätestens seitdem Deutsche-Bank-Prozess um Hilmar Kupper 1994, das danach sogar zum Ungendwort des Jahres erklärt wurde, niemals benutzen darf, wenn man nicht arrogant erscheinen will.
Der Staat handelt beSCHEUERt
Der Anspruchsverzicht gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer ist eine Prolongation staatlichen Versagens.
2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Pkw-Maut, das Prästisch Projekt des damaligen Verkehrsministers Scheuer, gestoppt. Das war absehbar. Namhaft hatten die Juristen vor dem Modernen Wegezoll gewarnt, wenn deutsche Autofahrer, die im Inland Kfz-Steuer bezahlen, gegenüber ausländischen Fahrzeugen bevorzugt werden. Das war schon Ende der 80er Jahre großes Thema in Europarechtlichen Fragen. Andreas Scheuer wusste, dass eine solche Klage das Projekt stoppen könnte.
Der Bund musste in der Folge dann Schadensersatz in Höhe von 243. Millionen Euro an die Vorgesehenen Betreiber zahlen.
Da stellte sich also dann die Frage, ob nicht hier eine Haftung des Verkehrsministers aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht kommen würde. Ein angeblich unabhängiges Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein solcher Anspruch bestehen könnte aber ein ganz erhebliches Prozessrisiko und Zweifel an der Durchsetzbarkeit mögliche Ansprüche vorherrsche und hat deshalb von einer Anspruchnahme des ehemaligen Verkehrsministers abgeraten.
Das ist Quatsch.