Der neue Bußgeldkatalog ist ein Gruß an den Geldbeutel
Eines vorweg: Zu schnelles Fahren wird deutlich teurer, aber Fahrverbotsgrenzen bleiben unverändert.
Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern empfahl am heutigen Freitag, den 08.10.2021 der Bundesrat, der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen. Die neue Bußgeldkatalog soll ab November in Kraft treten.
Für Zu-Schnell-Fahrende hat der neue Bußgeldkatalog es in sich: Künftig muss man beispielsweise 50 statt 25 Euro zahlen, wenn man innerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 10 km/h zu schnell fährt. Außerhalb werden 40 statt bisher 20 Euro fällig. An den Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen ändert sich allerdings nichts. Aber vor allem Raser werden kräftig zur Kasse gebeten: Wer mit 91 km/h anstelle der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, muss mit einem Bußgeld von 400 Euro rechnen. Bislang mussten die Raser in diesem Fall nur 200 Euro zahlen.
Wann kann man Politiker vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verklagen?
Mehrere Medien berichten aktuell über eine Anklage von Brasiliens Staatschef Jair Bolsonaro vor dem Internationalen Strafgerichtshof in den Haag (IStGH). Die Anklageschrift mit dem Titel „Der Planet gegen Bolsonaro“ würde von der österreichischen Klimaschutzorganisation Allrise eingereicht. Nach Allrise stellt die systematische Abholzung des Amazonas und die aktive Schwächung von Gesetzen und Behörden welche sich für die Stärkung der Landwirtschaft einsetzen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Art. 7 IStGH-Statut dar. Dies ist nicht die erste Klage welche gegen Bolsonaro vor dem IStGH eingereicht wurde. Bereits im Januar hatte der brasilianische Häuptling Raoni Metukire dem Präsidenten ebenfalls „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorgeworfen.
Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine Anklage vor dem IStGH überhaupt möglich? Und könnte es auch anderen Staatschefs passieren, eines Tages angeklagt zu werden?
Tante Emma goes 2G
In Hessen dürfen alle Einzelhändler ab sofort selbst entscheiden, ob sie die 3G oder die 2G-Regel umsetzen wollen. Ungeimpfte müssen im Zweifel Freunde oder Bekannte zum Einkaufen schicken. Für die Geimpften fallen in den Geschäften idR Regel jetzt die Abstand- und Maskenpflicht weg. ... Auf dem Weg zur Normalität.
Inkassounternehmen dürfen keine „Kontoführungskosten“ geltend machen
Inkassounternehmen sind nicht berechtigt, den Forderungsschuldnern ihrer Auftraggeber interne Kontoführungskosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt sowohl im Zusammenhang mit der Geltendmachung titulierter als auch nicht titulierter Forderungen. So hat es jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden.
Viele unseriöse Inkassounternehmen erfinden immer wieder neue Gebühren, die sie den Schuldnern versuchen aufs Auge zu drücken.
Jetzt auch sexuelle Übergriffe in SOS-Kinderdorf
Wieder werden im Schutzbereich von speziellen Kindereinrichtungen Übergriffe und sexueller Missbrauch gegenüber Kindern laut. Mitten in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt. Man kann jetzt schon vorhersagen, wie bei all den anderen Skandalen, wird das aufgedeckte Ergebnis die Vorstellung des einzelnen Missbrauchs bei Weitem übersteigen. Die Schänder der Kinder sind leider viel zu oft Internaten, kirchlichen und karitativen Einrichtungen "heimisch" und jetzt sogar auch in den Kinderdörfern. Wo Kinder schutzlos sind, sind widerwärtige Erwachsene nicht fern, oftmals in Kutte oder jetzt hier als „Dorfmutter“.
Es ist zu wünschen, dass die Aufklärung zügig und rückhaltlos erfolgt und schnell mit den Straftätern abgerechnet wird.
Was Geschädigte wissen sollten: