Wie kann man gegenüber überteuerter Mineralölsteuer/Energiesteuer vorgehen?
Dem einfachen Bürger bleibt hier als „Jedermann“ fast nur die Verfassungsbeschwerde.
Die Steuer auf Benzin und Diesel dürfte verfassungswidrig sein
Zumindest in der verlangten Höhe an der Zapfsäule. Zusammen mit dem sogenannten Erdölbevorratungsbetrag und der Mehrwertsteuer wird jedem Autofahrer pro Liter mehr als ein Euro Steuergelder abgeknöpft. Zwischenzeitlich ist die Mineralölsteuer in Energiesteuer umbenannt worden. Opfer sind immer noch die Gleichen: Die Bürger. Der ist aber auf den herkömmlichen Kraftstoff noch Jahre lang angewiesen. Dann nutzen alternative Energielieferanten zunächst einmal noch nicht viel.
Wenn am 15.11.2021 ein Liter Diesel etwa € 1,45 gekostet hat, enthielt er Mineralölsteuer bzw. Energiesteuer von 47,04 Cent, 0,30 Cent Erdölbevorratungsbeitrag und knapp 30 Cent Mehrwertsteuer oben drauf. Ab dem nächsten Jahr kommt noch eine CO2-Abgabe von 7-8 Cent hinzu.
Perfide ist, dass sich die Umsatzsteuer aus dem Gesamtpreis für einen Liter Diesel/Benzin errechnet und nicht aus dem anteiligen Nettopreis. Der Staat setzt auf ein Produkt eine Steuer und auf diese Erhöhung dann eine sich daraus errechnende Umsatzsteuer. Was als Zinseszins verpönt ist, ist Vater Staat gerade recht. Ist das nicht Raub an den Bürgern?
Wenn die öffentlichen Abgaben in der Summe zwei bis dreimal so hoch sind, wie der Produktpreis selbst, ist dies eine künstliche Verteuerung, was man gemeinhin als „Wucher“ bezeichnet. Die Ausnutzung einer Zwangslage kommt hier ohne weiteres hinzu, weil die meisten, die sich in den letzten vier oder fünf Jahren ein Auto gekauft haben, nicht von heute auf morgen „etwas anderes tanken können“.
Ein Steuerungsinstrument darf nicht dazu dienen, die abhängige Personengruppe zu übervorteilen. Das geschieht bei der Höhe der derzeitigen Abgaben an der Tankstelle tagtäglich millionenfach.
Die Energiesteuer als Wuchersteuer ?
Aktuell lässt sich auf den Tankstellen beobachten, dass die Preise für Benzin und Diesel drastisch gestiegen sind. Grund hierfür, ist die steigende Energiesteuer. Diese wird im Regelfall beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt.[1] Doch wie setzt sich diese Steuer zusammen? Wie wird sie berechnet? Und vor allem, warum steigt sie gerade jetzt so drastisch?
Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine harmonisierte Verbrauchssteuer. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Energiesteuergesetz auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert. Die Höhe der Steuer ist je nach Energieerzeugnis unterschiedlich. Im Regelfall wird die Energiesteuer beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt. [2]
Im Gegensatz zu den meisten anderen Steuern erhebt der Staat die Energiesteuer für Erdgas und Co nicht prozentual, sondern mit einem festen Anteil. Diese festen Anteile sollten Preissteigerungen abmildern [3] und den Verbraucher schützen. Tendenziell wird Energie und damit auch das Benzin immer teurer. Speziell bei Brennstoffen für Fahrzeuge gibt es erhebliche Preisschwankungen. Eine prozentuale Besteuerung würde diese Schwankungen zusätzlich intensivieren. Um zu verstehen, wie es nun sein kann, dass die aktuellen Preise für die Kraftfahrtstoffe immer weiter steigen und wie der Gesetzgeber darauf Einfluss nehmen kann, muss man sich zunächst klarmachen, wie die Steuerschuld (also das, was zu zahlen ist) entsteht.
Inhalt des Schreiben an Richter Leopold wegen Verfahrenseinstellung gegen Tom Schwarz
Sehr geehrter Herr Leopold,
ich bin und war im obigen Verfahren nicht selbst beteiligt, habe hiervon nur aus der Presse erfahren.
Sie haben (selbstverständlich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung) das Verfahren gegen Herrn Tom Schwarz gegen eine Geldauflage von € 2.500,00 eingestellt. Treffen folgende Tatsachen zu?
Herr Tom Schwarz ist 1,97 m groß, das Opfer 1,62 m?
Gilt Tom Schwarz als Profiboxer?
War der Kiefer des Opfers durch den Schlag dreifach gebrochen?
Musste das Opfer dreimal operiert werden?
Ist der Kiefer des Opfers mit vier Metallplatten und 16 Schrauben fixiert worden?
Hat Herr Tom Schwarz gegenüber dem Opfer Schadenswidergutmachung betrieben?
Ist Herr Tom Schwarz in der Vergangenheit schon einmal wegen Rohheitsdelikten aufgefallen oder stehen noch Verfahren aus?
Ist das Opfer zuvor dem ehemaligen Lebenspartner (Verlobte) bis zu dessen Auto gefolgt? Wäre das strafbar?
Inwieweit ist es relevant, ob das Opfer stichhaltig erklären konnte, warum sie ihrem Ex-Freund gefolgt ist?
Haben Sie in dem Verfahren ausgeführt:
„Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“
Glauben Sie, die von Ihnen verfügte Verfahrenseinstellung annähernd „im Namen des Volkes“ erfolgte?
Ich bin der Auffassung, dass Sie als Strafrichter nicht mehr weiter tätig sein sollten.
Hochachtungsvoll
R. Fischer
Rechtsanwalt
Verfahrenseinstellung gegen Tom Schwarz ist ein Justizskandal
Wie in der Presse umfangreich nachzulesen war, drohte dem Profiboxer Tom Schwarz eine mehrjährige Haft, weil er seiner Ex-Verlobten in einem Streit dreifach den Kiefer gebrochen hatte. Schwarz ist 1,97 m groß, das Opfer nur 1,62 m. Zur Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme hat der Vorsitzende Richter (allerdings unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowieso) das Verfahren vorläufig eingestellt, gegen Zahlung einer Geldauflage von € 2.500,00. Wenn der Boxer Tom Schwarz diesen Betrag bezahlt, ist das Verfahren für ihn ohne Vorstrafe beendet.
Wie es dazu kommen konnte erschließt sich aus den Presseberichten nicht. Laut einem Bericht der Bild hat der Richter Leopold zur Begründung der Verfahrenseinstellung ausgeführt: „Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“
Eine solche Entscheidung ist nicht nur für die betroffenen Personen skandalös. Sie ist auch skandalös für die Juristen, die täglich für Recht und Ordnung kämpfen. Aus diesem Grund haben wir eins gemacht: Strafanzeige gegen Richter Winfried Leopold wegen des Verdachts der Rechtbeugung.