20.000 Messerangriffe pro Jahr: Deutschland braucht ein „Messerverbot“!
Was in den USA das Problem mit den Schusswaffen angeht, ist in Deutschland das Problem bei mitgeführten Messern.
In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 20.000 Messerangriffen und in der Folge zu mehr als 100 Toten. Auch wenn man den Anteil der Taten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt abzieht, findet ein Großteil der Gewalttaten in (Groß)Städten „auf offener Straße“ statt. Es ist darüber nachzudenken, dass in solchen innerstädtischen Zonen (U-Bahnen, Bahnhöfen usw.) Messer verboten sein müssten.
Kein normaler Mensch läuft mit einem Messer durch die Fußgängerzone. Es sei denn, er will es bei Bedarf benutzen. Ein Verbot für Messer mit einer Klingenlänge von mehr als beispielweise vier oder fünf Zentimetern würde die Gesamtsituation schnell entschärfen. Die meisten Überfälle, Vergewaltigungen und Körperverletzungsdelikte werden mit Messern begangen.
2020 kam es in Deutschland tagtäglich zu mehr als 50 Messerangriffen!
Es drängt sich zunächst die Frage auf, mit welcher Begründung § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG insbesondere Hieb- und Stoßwaffen unproblematisch als Waffen qualifiziert, während eine Waffenqualifikation von Messern nur für den Einzel- und Ausnahmefall anzunehmen ist.
Dass ein Messerangriff weniger Gefahren und Risiken mit sich bringt als ein Dolchangriff erscheint doch sehr zweifelhaft und unüberlegt daher gesagt!
Diesen Gedanken hat zwischenzeitlich auch der Gesetzgeber aufgegriffen. Bestimmte Messer werden nun über § 1 Abs. 2 Nr. 2b i.V.m. Anl. 1 Abschn. 1 Unterabschn. 2 Nr. 2.1 WaffG als objektiv gefährliche tragbare Gegenstände eingestuft und damit dem Anwendungsbereich des WaffG unterworfen.
Hiernach ist der Besitz sowie das Führen von Spring-, Fall-, Faust- sowie Butterflymessern im öffentlichen Raum generell verboten.
3G-Pflicht am Arbeitsplatz
Ab dieser Woche gilt bundesweit 3G am Arbeitsplatz. Diese Vorgaben erschweren nicht nur in verwaltungstechnischer Hinsicht den Geschäftsbetrieb. Die Präsenz von Ungeimpften kann für den Betrieb, den Chef oder die übrigen Angestellten eine Gefahr oder zumindest ein Problem darstellen. Wir haben bereits mehrere Unternehmen dahingehend beraten, dass Ungeimpfte schlicht freigestellt werden, was die Begegnung in der Firma für viele einfacher und erträglicher macht. Die Unternehmer, die so verfahren, stellen zunächst einmal heraus, dass es Ihre Firma ist. Die Rücksicht auf die Rücksichtslosen hat dort Grenzen, wo andere, die bereits geimpft sind, den Ungeimpften ausgesetzt wären. Das Erschwernis liegt (1) im Handling in der Firma und (2) in dem erhöhten Risiko für Mitarbeiter und stellt von den Ungeimpften eine bewusste Illoyalität dar, weil sie ihre persönlichen Interessen von vornherein über die Firmeninteressen stellen und verlangen, dass man dies akzeptiert.
In vielen Bereichen sind Arbeitgeber auf jeden Arbeitnehmer angewiesen, doch beraten wir vielfach nicht nur bei Freistellung von Arbeitnehmern, sondern auch bei dem Ausspruch von Kündigungen.
Kann der Arbeitgeber Impfverweigerer freistellen oder kündigen?
Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es zwar noch nicht, wir meinen dennoch: ja. Wer eine Corona-Impfung ablehnt verweist in der Regel auf sein Persönlichkeitsrecht. Das soll ihm auch zugestanden bleiben. Aber kann es sein, dass man dieses Persönlichkeitsrecht überall hineintragen darf und alle anderen das akzeptieren müssen? Nein! Persönlichkeitsrechte haben dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer beschnitten oder gar Rechtsverletzungen drohen. Das ist bei Impfunwilligen der Fall. Sie selbst sind bezüglich Covid-19 ein Risikoherd oder mindestens Überträger. Es ist plötzlich nicht ersichtlich, weshalb der Arbeitgeber es hinnehmen muss, dass Arbeitnehmer von ihm sich die persönliche Freiheit herausnehmen, sich nicht impfen zu lassen und deshalb unter Umständen den ganzen Betrieb lahmlegen. Er hat das Hausrecht und bestimmt die dort geltenden Regeln. Letztlich gilt: Wie er rauchen verbieten darf, den Konsum von Drogen in der Firma, eine bestimmte Kleiderordnung oder die Einhaltung von Benimmregeln kann er auch das Einschleppen von Krankheiten und die Viruslastträger aus den Räumen ausschließen.
Zunächst einmal wäre als das mildere Mittel - wenn es sich nur um einen Übergang handelt – die Freistellung ins Auge zu fassen, wobei der Arbeitnehmer, der die Situation selbst heraufbeschworen hat, in dieser Zeit kein Vergütungsanspruch hat. Im Gespräch sollte man den Arbeitnehmer zuvor erst mal auffordern, sich impfen zu lassen. Werr dennoch nicht will, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Impfen oder Nicht-impfen ist eben keine reine Privatsache.
Wie man Lukaschenko stoppen könnte
… zumindest für die Zukunft!
Gesetzliche Regelungen und Vorschriften gibt es weltweit genug. Man könnte viele Extravaganzen vermeiden und Egotrips verhindern, wenn derjenige, der Interessen und Rechte Anderer massiv beeinträchtigt (stets für sein eigenes Handeln die Verantwortung trägt). Überschreitet er Grenzen, gerät er in die Verantwortung und auch in die finanzielle Haftung. Das was bei Körperverletzung und Nötigung gilt, sollte auch bei staatlicher Erpressung gelten, wenn Aktivisten für Ihre Taten haftungstechnisch gerade stehen müssen.
Lukaschenko lässt seit Wochen Flüchtlinge aus Syrien geradezu einfliegen und über Belarus an die polnische Grenze bringen. Dies ist ein offensichtlicher Versuch, Europa zu erpressen. Lukaschenko ist sogar noch so blöd, dies nach außen hin zu äußern. Wer eine Erpressung begeht, ist für so eine Tat grundsätzlich auch haftbar. Bislang haben die Staaten nur mit Gegenmaßnahmen in Form von Sanktionen gedroht, nicht jedoch an das Naheliegende gedacht, nämlich dem Verursacher die Kosten aufzuerlegen. Diese sind enorm, sowohl in Polen, in Deutschland als auch im übrigen Europa. Dies beginnt bei der Grenzabsicherung bis hin zu der Aufnahme von Flüchtlingen und die damit verbundenen Kosten.
Als Schuldner (Anspruchsgegner) wäre (1) Belarus als Staat heranzuziehen sowie (2) Lukaschenko selbst persönlich. Er ist Täter (bei Diktaturen üblich). Dies gilt insbesondere, wenn der Diktator durch und durch korrupt ist. Das Vermögen von geschätzt 9 Milliarden Euro ist dadurch entstanden, dass Lukaschenko aus seiner Machtposition heraus den eigenen Staat gefleddert hat. Deshalb kann das Vermögen, das Lukaschenko und seine Familie zwischenzeitlich vereinnahmt haben, nicht auf Dauer dem Clan gehören. Im Rahmen einer Kampagne sollte man schon jetzt darlegen, dass sämtliche nicht ordnungsgemäß vereinnahmten Gelder zurückzuerstatten sind.
US-Bundesstaaten verlangen von VW einen Nachschlag auf den Schadensersatz
In Ihrer aktuellen Online-Ausgabe berichtet das Manager-Magazin.de, dass Volkswagen in den USA eine empfindliche Niederlage erlitten hat. Der oberste Gerichtshof soll es zwischenzeitlich abgelehnt haben, Anträge von VW und Bosch aus der Vorinstanz anzuhören und zu bewerten. Dies macht den Weg frei für weiteren Schadensersatz, der Volkswagen in den USA bereits 32 Milliarden Euro gekostet hat. Das Manager Magazin vermutet, dass die Summe nochmals empfindlich steigt.