VW-Abgasskandal: Direktklage gegen VW-Händler
Mit Urteil vom 08.12.2021 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von VW-Kunden gestärkt, wenn sie mit einem einfachen Software-Update des Händlers nicht einverstanden sind. Zum einen muss sich der Kunde nicht unbedingt auf ein Software-Update einlassen, wenn er Zweifel hat, dass der zuvor bestehende Mangel „vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt“ wird und der Händler diese Zweifel nicht ausräumen kann. In Streitfällen muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Weiter hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass der Käufer im Falle einer Ersatzlieferung innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsschluss ggf. einen Anspruch bzgl. des Nachfolgemodells hat. Jetzt kommt aber möglicherweise eine Einschränkung: Wenn der Listenpreis um mehr als ein Viertel höher liegt als das Vorgängermodell, müsse eine Zuzahlung des Käufers geprüft werden. Letztlich entschieden hat der Bundesgerichtshof hier diese Frage nicht, weil er den Fall an das Oberlandesgericht Braunschweig zurückverwiesen hat.
Während die Beweislastverteilung und der Anspruch auf Nacherfüllung durch ein Nachfolgemodell im Rahmen der üblichen Rechtsprechung bleiben, verwundert der Gedanke, dass der Kunde bei einer bestimmten Teuerung für ein Nachfolgemodell etwas hinzugeben soll. Ist das nicht eine aufgedrängte Zuzahlung? Und was geschieht, wenn der Kunde nicht will oder finanziell nicht kann? Das lässt der BGH am Ende offen. Und ob es überhaupt so ist, auch.
43 Jahre unschuldig im Gefängnis
In Missouri wurde Kevin Strickland nach über 43 Jahren Haft in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er saß seitdem er 20 Jahre alt war im Gefängnis für einen angeblichen Dreifachmord, den er – wie sich später herausstellte – gar nicht begangen hatte. Der damalige Schuldspruch basierte allein auf der Aussage eines Augenzeugens. Konkret wurde Strickland vorgeworfen, er habe die Opfer zunächst gefesselt und dann durch tödliche Schüsse ermordet. Es gab nur eine Person, die überlebte: Die Zeugin, die Strickland belastete. Doch die Frau zog später ihre Aussage zurück, dass sie Strickland als einen der vier Täter identifizieren kann. Auch zwei tatsächliche Täter, die für den Dreifachmord verurteilt wurden, sagten aus, dass Kevin Strickland mit ihnen nicht gemeinsame Sache gemacht hat und benannten sogar andere Personen. Zudem hatte Strickland sogar ein Alibi. Trotz dieser Faktenlage wurde er dennoch von der Jury damals für schuldig befunden.
Nun wird er – im Alter von 62 Jahren – endlich für unschuldig erklärt und kommt frei.
Solche Fälle sind dem deutschen Rechtssystem leider auch nicht fremd. So gab es beispielsweise in Bayern einen Fall, in dem ein Ehemann von seiner damaligen Ehefrau wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt wurde. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass der Mann schuldig sei. Und nicht nur das, sie verfrachteten ihn aufgrund eines angeblich erkannten „paranoiden Gedankensystems“ in eine Psychiatrie. Der Mann musste daraufhin mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie verbringen, bis er endlich freikam.
TNT-Express GmbH versendet zweifelhafte Zahlungsforderungen
Sollte jemand über die TNT-Express GmbH Warenlieferungen erhalten, ist Vorsicht geboten. Im Fall unserer Mandantschaft hat die TNT-Express GmbH die Lieferung im Nachgang Nachforderungen erhoben über € 746,99, ein Betrag, der vom Ursprung, der Höhe und der Leistung her nicht nachvollziehbar ist. Auch auf Nachfrage hat die Mandantschaft nur eine Belegnummer erhalten, mit der man auch nichts anfangen kann. Die Hinweise, dass die Rechnung nicht nachvollziehbar ist und der Adressat nicht Auftraggeber gewesen sein kann, hat in der Vergangenheit jeweils eine mehrwöchige Schamfrist ausgelöst, in der nichts geschah, um dann erneut Mahnschreiben zu versenden.
Netztäter: Rechtspopulist Akif Pirinçci ist zu einer Entschädigungszahlung von € 6.000,00 an die Klimaaktivistin Luisa Neubauer verurteilt worden
Ob Herr Akif Pirinçci ein Rechtspopulist ist, war bis zu den Recherchen für diesen Artikel hier nicht bekannt. Insbesondere sind die Bücher noch nie Zeitvertreib geworden. Ein Buch das den Untertitel „der irre Kult um Frauen, homosexuell und Zuwanderer“ trägt, lässt miesen Populismus vermuten. Das Auftreten und der Grund für die Verurteilung scheinen aber typisch für Rechtspopulisten zu sein. Diese sind gerade gegenüber Dritten und insbesondere auch gegenüber Frauen nicht selten übergriffig. Einer der bekanntesten Rechtspopulisten der letzten Jahre ließ sich ja auf einer Busfahrt in einem Interview zur Glorifizierung seiner Person hinreißen: „Wenn du ein Star bist, dann lassen sie dich. Du kannst alles machen, ihnen an die Muschi fassen. Alles“. Dieses Interview hätte Donald Trump beinahe die Wahl gekostet. Aber nur beinahe.
Akif Pirinçci hat ein Foto von Luisa Neubauer nach Darstellung des Volksverpetzers dazu gepostet: „Ja, würde ich sofort ficken, auch wenn ich mir danach stundenlang das Klima-Zeug anhören müsste“.
Pirinçci ist für diese Entgleisung sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verurteilt worden. Pirinçci kündigte zwischenzeitlich an, in Berufung gehen zu wollen. Das Urteil sei „total unverhältnismäßig“ und „eine juristische Komödie“. Den Post habe er nur „ironisch“ gemeint.
Landgericht Wien schützt die Verantwortlichen von Ischgl
Die Pandemie in Europa wäre vermutlich anders verlaufen, wenn es den Hotspot Ischgl nicht gegeben hätte. Es gab ihn aber. Trotzig hat das Landgericht Wien mehrere Schadensersatzersatzklagen von Deutschen, die sich in Ischgl mit Corona infiziert haben abgewiesen. Es ging um Klagen gegen die Republik Österreich. Das Landgericht Wien argumentierte damit, dass das Pandemiegesetz in Österreich nur die allgemeine Volksgesundheit schützen würde, nicht aber konkrete Personen. In den zu prüfenden Zeiträumen sei weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten festzustellen gewesen.