Jetzt auch sexuelle Übergriffe in SOS-Kinderdorf
Wieder werden im Schutzbereich von speziellen Kindereinrichtungen Übergriffe und sexueller Missbrauch gegenüber Kindern laut. Mitten in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt. Man kann jetzt schon vorhersagen, wie bei all den anderen Skandalen, wird das aufgedeckte Ergebnis die Vorstellung des einzelnen Missbrauchs bei Weitem übersteigen. Die Schänder der Kinder sind leider viel zu oft Internaten, kirchlichen und karitativen Einrichtungen "heimisch" und jetzt sogar auch in den Kinderdörfern. Wo Kinder schutzlos sind, sind widerwärtige Erwachsene nicht fern, oftmals in Kutte oder jetzt hier als „Dorfmutter“.
Es ist zu wünschen, dass die Aufklärung zügig und rückhaltlos erfolgt und schnell mit den Straftätern abgerechnet wird.
Was Geschädigte wissen sollten:
Stellungnahmen zur Jura Klausur: Hat sich der Künstler strafbar gemacht?
Juristische Fallgestaltungen, wie sie in Examensaufgaben oftmals gestellt werden, sind oftmals „schwer um die Ecke gedacht“. Es eignet sich aber auch Fälle aus dem wirklichen Leben für Klausuren- und Examensfragen wie bspw. der folgende Fall: Heute morgen hat das „Frühstücksfernsehen“ und n-tv berichtet, dass in Dänemark ein Künstler Geldscheine im Wert von 70.000,00 € erhalten hat, um hieraus eine Bildcollage zu gestalten. Anstatt die Geldscheine auf eine Leinwand zu kleben, hat der Künstler Jens Haaning dem Kunstmuseum in Aalborg lediglich einige leere Bilderrahmen überlassen mit dem Titel „Nimm das Geld und verschwinde“. Zur Begründung meinte er nur: „Das ist Kunst“.
Es stellen sich juristisch 3 Hauptfragen: (1) Hat der Künstler den Auftrag erfüllt? (2) Muss der Künstler die erhaltenen Geldscheine zurückgeben? (3) Wäre das Verhalten des Künstlers in Deutschland strafbar?
Einschätzung Antonia K., Stud. iur. Universität Konstanz, 9. Semester:
Der Auftrag des Museums lautete: Die Banknoten als Kunstwerk präsentieren. Das Kunstwerk besteht nun aber gerade darin, dass das Geld nicht ausgestellt wurde.
Wann haftet die Post für verspätete Briefe? oder: wenn der Postbote keinmal klingelt
Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann der aus der verspäteten Zustellung entstehende Schaden ersatzpflichtig sein.
Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) im Fall einer Frau entschieden, die am 29.09.2017 ein Schreiben an ihre ehemalige Arbeitgeberin verfasst hatte. Darin machte sie Abgeltungsansprüche in Höhe von über € 20.000,00 für Urlaub geltend, den sie wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht hatte nehmen können. Aufgrund einer Klausel im Arbeitsvertrag musste sie diese Ansprüche bis spätestens 30.09.2017 geltend machen. Das an die ehemalige Arbeitgeberin adressierte Schreiben enthielt nicht den Zusatz, dass es sich bei der Adressatin um eine GmbH handelt. Die Klägerin gab es am Freitag, dem 29.09.2017, zur Zustellung auf. Sie wählte die Versandmethode „Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagzustellung“. Nach einem erfolglosem Zustellungsversuch am 30.09.2017 wurde es letztlich erst am 04.10.2017 zugestellt. Die ehemalige Arbeitgeberin der Frau berief sich deshalb auf eine verspätete Geltendmachung der Ansprüche und zahlte nicht. Den ihr dadurch entstandenen Schaden machte die Frau nun gegen die Beklagte, die Deutsche Post AG, geltend.
Jura Klausur: Hat sich der Künstler strafbar gemacht?
Juristische Fallgestaltungen, wie sie in Examensaufgaben häufig vorkommen, sind oftmals „schwer um die Ecke gedacht“. Es eignen sich aber auch Fälle aus dem wirklichen Leben für Klausuren- und Examensfragen wie bspw. der folgende Fall: Heute morgen hat das „Frühstücksfernsehen“ und n-tv berichtet, dass in Dänemark ein Künstler Gelscheine im Wert von 70.000 € erhalten hat, um hieraus eine Bildcollage zu gestalten. Anstatt die Geldscheine auf eine Leinwand zu kleben, hat der Künstler Jens Haaning dem Kunstmuseum in Aalborg lediglich einige leere Bilderrahmen überlassen mit dem Titel „Nimm das Geld und verschwinde“. Zu Begründung meinte er: „Das ist Kunst“.
Es stellen sich juristisch 3 Hauptfragen:
(1) Hat der Künstler den Auftrag erfüllt?
(2) Muss der Künstler die erhaltenen Geldscheine zurückgeben?
(3) Wäre das Verhalten des Künstlers in Deutschland strafbar?
Generalanwalt hält VW-Thermofenster für rechtswidrig
In seinem Schluss-Plädoyer vor dem Europäischen Gerichtshof bezeichnete der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos das von VW verwendete Thermofenster als rechtswidrig. Das Abgassystem, bei dem die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstößt gegen die Europäischen Gesetze. Volkswagen hatte bislang immer argumentiert, dass dieses System dem Schutz der Fahrzeuge diene. Danach sei es in Ordnung, dass die Software somit auch höhere Stickoxid-Emissionen zuließ, wenn es kälter als 15° war oder wärmer als 33° oder das Auto auf mehr als 1.000 Höhenmeter gefahren wurde. Der Generalanwalt ließ das Argument der Motorschutzes vorliegend nicht zu.