Wie in der Presse umfangreich nachzulesen war, drohte dem Profiboxer Tom Schwarz eine mehrjährige Haft, weil er seiner Ex-Verlobten in einem Streit dreifach den Kiefer gebrochen hatte. Schwarz ist 1,97 m groß, das Opfer nur 1,62 m. Zur Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme hat der Vorsitzende Richter (allerdings unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowieso) das Verfahren vorläufig eingestellt, gegen Zahlung einer Geldauflage von € 2.500,00. Wenn der Boxer Tom Schwarz diesen Betrag bezahlt, ist das Verfahren für ihn ohne Vorstrafe beendet.
Wie es dazu kommen konnte erschließt sich aus den Presseberichten nicht. Laut einem Bericht der Bild hat der Richter Leopold zur Begründung der Verfahrenseinstellung ausgeführt: „Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“
Eine solche Entscheidung ist nicht nur für die betroffenen Personen skandalös. Sie ist auch skandalös für die Juristen, die täglich für Recht und Ordnung kämpfen. Aus diesem Grund haben wir eins gemacht: Strafanzeige gegen Richter Winfried Leopold wegen des Verdachts der Rechtbeugung.
Dem Richter haben wir in einem persönlichen Brief nahegelegt, seine Tätigkeit als Strafrichter sofort einzustellen.
Mal sehen, was daraus wird.