Sehr geehrter Herr Leopold,
ich bin und war im obigen Verfahren nicht selbst beteiligt, habe hiervon nur aus der Presse erfahren.
Sie haben (selbstverständlich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung) das Verfahren gegen Herrn Tom Schwarz gegen eine Geldauflage von € 2.500,00 eingestellt. Treffen folgende Tatsachen zu?
Herr Tom Schwarz ist 1,97 m groß, das Opfer 1,62 m?
Gilt Tom Schwarz als Profiboxer?
War der Kiefer des Opfers durch den Schlag dreifach gebrochen?
Musste das Opfer dreimal operiert werden?
Ist der Kiefer des Opfers mit vier Metallplatten und 16 Schrauben fixiert worden?
Hat Herr Tom Schwarz gegenüber dem Opfer Schadenswidergutmachung betrieben?
Ist Herr Tom Schwarz in der Vergangenheit schon einmal wegen Rohheitsdelikten aufgefallen oder stehen noch Verfahren aus?
Ist das Opfer zuvor dem ehemaligen Lebenspartner (Verlobte) bis zu dessen Auto gefolgt? Wäre das strafbar?
Inwieweit ist es relevant, ob das Opfer stichhaltig erklären konnte, warum sie ihrem Ex-Freund gefolgt ist?
Haben Sie in dem Verfahren ausgeführt:
„Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“
Glauben Sie, die von Ihnen verfügte Verfahrenseinstellung annähernd „im Namen des Volkes“ erfolgte?
Ich bin der Auffassung, dass Sie als Strafrichter nicht mehr weiter tätig sein sollten.
Hochachtungsvoll
R. Fischer
Rechtsanwalt