Die Pandemie in Europa wäre vermutlich anders verlaufen, wenn es den Hotspot Ischgl nicht gegeben hätte. Es gab ihn aber. Trotzig hat das Landgericht Wien mehrere Schadensersatzersatzklagen von Deutschen, die sich in Ischgl mit Corona infiziert haben abgewiesen. Es ging um Klagen gegen die Republik Österreich. Das Landgericht Wien argumentierte damit, dass das Pandemiegesetz in Österreich nur die allgemeine Volksgesundheit schützen würde, nicht aber konkrete Personen. In den zu prüfenden Zeiträumen sei weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten festzustellen gewesen.

 

Die Sache geht nun beim Oberlandesgericht Wien in Berufung. Der österreichische Verbraucherschutzverein hält das Urteil für einen Justizskandal. Wir glauben, dass die österreichische Justiz vorliegend nicht ganz objektiv geurteilt hat, vielmehr den Sachverhalt zum Wohle Österreichs verbiegt.

 

[ntv.de vom 01.12.2021: "Klagen von Corona-Erkrankten im Fall Ischgl abgewiesen"]