Vorfälligkeitsentschädigung bei einverständlicher Beendigung eines Darlehensvertrages
Wird ein Darlehensvertrag einverständlich vorzeitig beendet, so kann der Darlehensgeber Vorfälligkeitsentschädigung nur dann verlangen, wenn dies vor der Vertragsbeendigung vereinbart wurde. In dem entschiedenen Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. war im Darlehensvertrag selbst ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung lediglich für den Fall einer außerordentlichen Kündigung des Darlehens durch die Bank geregelt.
Umgangsrecht: Nicht sorgeberechtigter Elternteil hat Anspruch auf Ferienregelung
Zum Umgangsrecht gehört bei einem knapp fünf Jahre alten Kind auch eine Ferienregelung, die es ihm und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglicht, einen längeren Zeitraum zusammen zu sein. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. einem Vater recht, der mit seinem Sohn eine 14-tägige Italienreise unternehmen wollte.
Der Vorsatz bei der Vermögenssteuerhinterziehung
Zwar findet für aktuelle Zeiträume aufgrund der wohl bekannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995, durch welche das Vermögensteuergesetz (VStG) als mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt wurde, eine Besteuerung des Vermögens nicht mehr statt, gleichwohl wird VSt für Zeiträume bis einschließlich 1996 noch festgesetzt und verlangt. Zwischenzeitlich ist zum 31.12.2003 für den Veranlagungszeitpunkt 01.01.1996 reguläre Festsetzungsverjährung eingetreten,
"Verdachtskündigung" nicht nur im Arbeitsrecht, hier: gegen Franchise-Partner
Gegen den Frenchisenehmer und Pächter eines Schnellrestaurants, welche in der Systemgastronomie tätig ist, ist eine Verdachtskündigung zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen und die Verdachtsmomente geeignet sind, dass für die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören.
Schweizer AG mit Sitz in Deutschland
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hatte über die Frage zu entscheiden, nach welchen Regeln schweizerische Aktiengesellschaften zu behandeln sind, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben und vor den deutschen Gerichten klagen. Die Klägerin ist eine in der Schweiz ordnungsgemäß gegründete Aktiengesellschaft, die in dieser Rechtsform vor dem Landgericht Essen aufgetreten ist und von den Beklagten Miete wegen der Überlassung von Grundstücken in Gelsenkirchen verlangt hat.