Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten
Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Telekommunikationsdienstleistungen. Zwei Werber der Beklagten hatten versucht, eine Kundin der Klägerin, der Deutschen Telekom AG, für die Beklagte zu gewinnen, und hatten dabei irreführende Behauptungen aufgestellt. Obwohl die Deutsche Telekom AG eine eigene Rechtsabteilung unterhält, hatte sie die Beklagte durch ein Rechtsanwaltsbüro abmahnen lassen.
Vorgaben des Arbeitgebers zu Fingernägeln und Haartracht unzulässig?
Das Landesarbeitsgericht Köln hat Vorgaben des Arbeitgebers, Fingernägel nur einfarbig zu tragen und bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu verwenden für unwirksam erklärt. Die Entscheidung betrifft eine Betriebsanweisung in einem Unternehmen, das am Flughafen Köln/Bonn Fluggastkontrollen vornimmt. Inhalt der Anweisung war u. a. die Regelung für Mitarbeiterinnen, die Fingernägel einfarbig zu tragen und die Anweisung an alle Mitarbeiter, bei Haarfärbungen lediglich natürlich wirkende Farben zu verwenden sowie das Verbot des Tragens künstlicher "unnatürlich wirkender" Haare oder Einflechtungen.
Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit
Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht ein, den überlassenen Dienstwagen privat zu nutzen, stellt dies einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Der Arbeitnehmer kann nach § 275 Abs. 1 iVm. § 280 Abs. 1 Satz 1, § 283 Satz 1 BGB Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen, wenn ihm der Arbeitgeber das Fahrzeug vertragswidrig entzieht.
Anlageberater: Pflicht zur zeitnahen Durchsicht der Wirtschaftspresse
Ein Anlageberater ist verpflichtet, die Wirtschaftspresse im Hinblick auf die von ihm vertriebenen Anlageprodukte relevante Pressemitteilungen zeitnah durchzusehen. Bei einem Beratungsvertrag ist der Anlageberater zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. Im Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlagenentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.
Weihnachtsgratifikation: Alle Jahre wieder
Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem regelmäßigen Verhalten grundsätzlich schließen, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft verpflichten. Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag kann das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht hindern. Der seit 1996 bei der Beklagten als Diplom-Ingenieur beschäftigte Kläger erhielt zumindest in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes, ohne dass bei der Zahlung ein ausdrücklicher Vorbehalt erklärt worden war.