Gebrauchtwagenhandel: Beweislastumkehr gilt auch bei Karosseriebeschädigungen
Auch Karosserieschäden können unter die Beweislastumkehr (§ 476 Bürgerliches Gesetzbuch) fallen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Ungunsten eines Kfz-Händlers entschieden. Im Urteilsfall ging es um einen Ford Fiesta, der bei einem Händler als Vorführwagen gelaufen war. Mit einer Laufleistung von 13.435 km hatte der Händler ihn für 11.500 Euro an einen Verbraucher verkauft. Vier Wochen später monierte der Käufer unter anderem eine leichte Verformung des Kotflügels und des Stoßfängers vorne rechts. Der Händler lehnte es ab, diese Schäden zu beseitigen. Begründung:
Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine angemietete Garage Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages ist und damit nicht unabhängig von der Wohnung gekündigt werden kann.
Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung in Duisburg und einer Garage in einem 150 Meter von der Wohnung entfernt gelegenen Einfamilienhaus, das ursprünglich ebenfalls im Eigentum der Vermieterin stand.
Mietwohnung: Ausübung von Gewerbe kann zur Kündigung führen
Die Ausübung eines Gewerbes in einer zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung kann eine Pflichtverletzung darstellen, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit hin. Geklagt hatte ein Vermieter, der eine Wohnung an ein Ehepaar mit Kind vermietet hatte. Im Mietvertrag hieß es, dass die Anmietung „zu Wohnzwecken“ erfolgt.
Anordnung eines dinglichen Arrests im Strafverfahren
Die vorläufige Sicherstellung von möglicherweise betrügerisch erlangten Gelder ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Zu einem Zeitpunkt, in dem lediglich ein Tatverdacht besteht und noch nicht über die Strafbarkeit entschieden ist, kann eine solche Sicherstellung durch die Staatsanwaltschaft den Betroffenen in seinem Eigentumsgrundrecht verletzen.
Wie weit geht die Haftung bei Werbung für eine Kapitalanlage?
Der frühere Bundesverteidigungsminister und langjährige Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Rupert Scholz war vom Landgericht Mosbach 2007 in einem Prozess um fehlgeschlagene Kapitalanlagen zum Schadensersatz verurteilt worden. Seine Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe hatte Erfolg. Die klagenden Eheleute hatten sich im Oktober 2004 an einer Publikumskommanditgesellschaft beteiligt, die einen Fonds betreiben sollte.