Arbeitsunfähigkeit: Besuch im Fitness-Studio kann der Genesung dienen
Die Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann durch einen kurzen Besuch im Fitness-Studio nicht erschüttert werden.
Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Die Richter verwiesen zunächst auf den hohen Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Werde diese vom Arbeitnehmer vorgelegt, besteht eine tatsächliche Vermutung für dessen Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit.
Wie sag ich's meiner Bank
Banken dürfen bei Verschweigen einer Lohnpfändung den Kreditvertrag außerordentlich kündigen. Das Nachsehen hatte ein Bauherr, der zusammen mit seiner Ehefrau von einer Münchner Bank eine Kreditzusage über 176.000,- € für einen Hauskauf erhalten hatte. Statt der Auszahlung des Darlehens erhielt er ein Schreiben der Bank, in der diese die Geschäftsverbindung wegen falscher Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden kündigte.
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn er eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 8. April 2010 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen – zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die mit dem Ziel höherer Bestrafung eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Kick-back-Provisionen erlaubt
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte zu überprüfen, ob die Weitergabe von Provisionen durch Versicherungsvermittler an ihre Kunden eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu sehen ist.