Neues Sorgerecht unverheirateter Eltern
Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit eine Änderung des Sorgerechts. Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht. Ziel ist es, ein einfaches und unbürokratisches Verfahren für unproblematische Fälle zu finden.
Zinscap-Darlehen: Bank muss 230.000 € Zinsen zurückzahlen (noch nicht rechtskräftig)
Wird in einem Darlehensvertrag ein variabler Zinssatz vereinbart, muss die Bank die konkreten Voraussetzungen angeben, nach denen der variable Zinssatz geändert werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann der geschuldete Vertragszins auf den gesetzlichen Zinssatz oder sogar darunter vermindert werden. Dies hat das Landgericht Duisburg zu einem Zinscap-Darlehen entschieden.
Umsatzsteuerpflichtig: Über- und Doppelzahlungen der Kunden
Zahlt ein Kunde eine Leistung des Unternehmens irrtümlich doppelt oder zahlt er versehentlich zu viel, stellt der Gesamtbetrag das umsatzsteuerlich relevante Entgelt dar. Maßgeblich ist nicht, was der Kunde vereinbarungsgemäß aufzuwenden hätte. Denn die Umsatzsteuer berechnet sich nach der tatsächlich vereinnahmten Gegenleistung und dazu zählt alles, was dem Unternehmer vom Kunden zugeht, "um die Leistung zu erhalten". Hinweis:
Schadenersatz für Untersuchungshaft nach Freispruch
Eine gegen die Verweigerung einer Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Das zuvor erkennende OLG hatte ein Gutachten, das gegen die Mitverursachung der Haft durch den Beschwerdeführer (Bf.) sprach, nicht in seinen Urteilsgründen verarbeitet und so den Anspruch des Bf. auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) verletzt. Gegen den Bf. war vor dem LG Deggendorf ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Tötung seiner vier Monate alten Tochter anhängig.
Verstoß gegen Reisekostenordnung kann zur fristlosen Kündigung führen
Verstößt ein Arbeitnehmer mehrfach gegen die in seiner Firma übliche Reisekostenregelung, riskiert er die fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt a.M.entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber zurück. Der Arbeitnehmer hatte von seinem Wohnort in Rheinland-Pfalz bis zur Arbeitsstelle in Frankfurt hin und zurück rund 250 Kilometer zu bewältigen.