Strafanzeige gegen Gerhard Schröder wegen (indirekter) Beihilfe zu Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch durch Russland / Putin
Gegen Wladimir Putin ist von der Ukraine Strafanzeige erstattet worden wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit mindestens nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 Völkerstrafgesetzbuch.
Der Chefankläger des Weltstrafgerichtshofes (Internationaler Strafgerichtshof IStGH bzw. Haager Tribunal) will oder hat bereits Ermittlungen gegen Wladimir Putin aufgenommen. Nach den bisherigen Vorermittlungen liegt hier eine strafrechtlich relevante Haupttat vor. Nach Ansicht von Rechtsexperten hat Wladimir Putin seit der Annexion der Krim im Jahre 2014 bereits mehrere Verstöße gegen das Völkerrecht begangen, welche als vorsätzliche rechtswidrige Haupttat nach § 27 StGB in Betracht kommen.
Wenn es eine Haupttat gibt, kann es auch Helfer geben. Strafrechtlich relevant ist da die „Beihilfe“.
Nach aktueller Verlautbarung hält Altkanzler Schröder nach wie vor Wladimir Putin die Stange und übt den Schulterschluss. Auffällig ist, dass er sich an dem Aufsichtsrat aus Rosneft und an dem Gazprom-Ämtern festkrallt, während er den Aufsichtsratsposten bei Herrenknecht aufgegeben hat, weil der Unternehmer und (bisherige) Russland-Freund Herrenknecht sich von Putin ausdrücklich distanziert hat.
Ist das nur geschmacklos oder für Schröder letztlich ein Problem?
Offensichtlich ist, wie Gerhard Schröder Wladimir Putin bewusst weiter unterstützt. Aber genau das könnte letztlich den Straftatbestand der Beihilfe erfüllen. Wie die Co-Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, betont hat, dienen die Einnahmen aus Rosneft und Gazprom Putin konkret zur Finanzierung des Krieges gegen die Ukraine. Folglich unterstützt Schröder faktisch den Überfall und die Aggression gegen die Ukraine. Jetzt, wo man die Gräueltaten und Auswirkungen Russlands tagtäglich im Fernsehen betrachten kann, reicht es nicht mehr aus, wenn Gerhard Schröder salbungsvoll erklärt, dass der Krieg und das damit verbundene Leid für die Menschen in der Ukraine schnellstmöglich beendet werden solle, aber sich nicht gegen Putin richtet, vielmehr alles weiterlaufen lässt. Das Festhalten an den Ämtern ist dann eine ganz bewusste faktische Unterstützung von Putin und dem Krieg und damit strafrechtlich gesehen möglicherweise eine Beihilfehandlung zum Kriegsverbrechen. Wer von der Vergütung gut lebt, handelt nach strafrechtlichen Maßstäben sogar „gewerblich“.
Um dies an geeigneter Stelle überprüfen zu lassen, haben wir heute bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen Gerhard Schröder wegen des Verdachts der Beihilfe zum Völkermord gestellt.
Kündigung von Impfunwilligen auch ohne allgemeine Impfpflicht wirksam
Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen. Die Arbeitnehmerin ist mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin unterlegen.
Im zugrundeliegenden Fall hatte die Klägerin mit zwei Veranstaltungsgesellschaften Arbeitsverträge für die Proben und die Beschäftigung in einem Musical geschlossen. Vor Vertragsbeginn erfuhren die Arbeitgeberinnen, dass die Klägerin ungeimpft war und kündigten die Arbeitsverhältnisse ordentlich fristgerecht. Die Klägerin hatte angeboten, täglich Testnachweise vorzulegen. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungen für wirksam erachtet.
Dringlichkeitsdebatte im UN-Menschenrechtsrat zu Putin als Kriegsverbrecher steht an
Bereits am kommenden Donnerstag, den 03.03.2022 wird sich der UN-Menschenrechtsrat auf einer Sondersitzung mit dem Überfall Russlands beschäftigen. Hierbei geht es um die Frage, ob eine Untersuchung gegen Russland und Putin wegen jüngst vergangener Kriegsverbrechen eingeleitet werden soll. Auch wenn gegen die Debatte Russland selbst stimmte, Kuba, Eritrea, Venezuela und China, setzte sich die Mehrheit durch. Man kann jetzt schon die Aussage vagen: Wenn Putin nicht vorher stirbt, landet er vor dem Kriegsverbrechertribunal der UN. Dass mit dem Einmarsch in der Ukraine auch eine Reihe Zivilisten getötet wurden, geht auf das Konto Russland/Putin. Zur „Verteidigung“ verwies der russische Botschafter, Gennady Gatilov, auf die angeblichen Leiden der russischsprachigen Bevölkerung in der ukrainischen Region Donbas. Ein lausiges Argument, das dem Aggressor nicht helfen wird.
Das hat Putin nicht auf seiner Rechnung: Russland und Wladimir Putin werden völkerrechtlich wie zivilrechtlich für sämtliche Flüchtlingskosten aufkommen müssen
Was kann nach dem Ausschluß vom SWIFT noch kommen? Viel!
Man sollte Putin und seine Getreuen bereits jetzt vorrechnen, dass sie für sämtliche Kosten aufzukommen haben, die der kriegerische Überfall auslöst. Kosten für humanitäre Hilfe, Kosten für Aufname und Versorgung von Flüchtlingen auf Euro und Cent. Die Ukraine ist im Moment Hauptgläubiger. Finanziell kann sich Putin einen solchen Krieg eigentlich gar nicht leisten.
Im Schadensersatzrecht gilt das Verursacherprinzip. Durch den Überfall auf die Ukraine lösen Wladimir Putin und Russland voraussichtlich einen Flüchtlingsstrom aus von vielleicht fünf Millionen Menschen. Das ist voraussehbar. Nur hat Putin und Russland das bislang nicht für sich eingepreist, obwohl sie die Urheber hierfür sind. Die Weltgemeinschaft und Weltöffentlichkeit könnte und sollte alle anfallenden Kosten, die die Zufluchtsländer aufzubringen haben, unmittelbar sofort Russland und Putin persönlich auferlegen und nun vorab eine Vorschusszahlung von beispielsweise 100 Milliarden Euro/Dollar einfordern.
Putin wird sich möglicherweise vor dem Strafgericht in Den Haag als Kriegsverbrecher verantworten müssen
Die BILD-Zeitung fragt am 24.02.2022: „Warum steht Putin auf keiner Straf- bzw. Sanktions-Liste?“ Wahrscheinlich denken sich so manche Verantwortliche, dass man sich noch bis zum Schluss etwas aufheben müsste. Diese Taktik bringt aber nichts in der Welt. Werbewirksam wäre es, Wladimir Putin noch, während des Überfalls auf die Ukraine und während der Kampfhandlungen, eine Anklage und Vorladung zum Prozess in Den Haag zuzustellen. Ukraine könnte jederzeit eine solchen Antrag stellen. Sofern die aktuelle Regierung überlebt, wird sie das womöglich auch tun. Mit angeklagt werden sollten dabei der russische Verteidigungsminister Sergei Schojgu sowie der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko, der von Belarus aus Russland entscheidend unterstützt hat. Egal, ob die Herren sich im Moment sicher fühlen oder denken, dass man ihnen nichts anhaben kann. Sie sollten wissen, dass sie „Most wanted“ und „Most most wanted“ sind. Putin und seine Genossen wissen, dass sie Menschenrechte und Völkerrecht massiv verletzen. Dann ist Den Haag die logische Konsequenz.