Eigenbedarfskündigungen: Wie lange muss der Vermieter den Mieter auf den Wegfall des Eigenbedarfs hinweisen?
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, muss er den Mieter – wenn er ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vermeiden will – auf einen späteren Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinweisen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof klargestellt.
Dieser Zeitpunkt ist für das Bestehen einer Hinweispflicht grundsätzlich auch maßgebend, wenn die Parteien in einem (gerichtlichen) Räumungsvergleich einen späteren Auszugstermin des Mieters vereinbaren. Der BGH lehnt also eine nachvertragliche Hinweispflicht des Vermieters ab. Er begründet dies mit Grundsätzen der Rechtssicherheit und eines effektiven Rechtsschutzes.
Befristung nur in elektronischer Form unwirksam
Immer wieder werden befristete Arbeitsverträge geschlossen. Hier ist aber Vorsicht geboten! Ein befristeter Arbeitsvertrag, der von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichnet wird, genügt den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht. Er ist daher auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin jetzt entschieden.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Fall des Arbeitsgericht Berlin hatten die Parteien den befristeten Arbeitsvertrag aber nicht durch eigenhändige Namensunterschrift auf dem Vertrag abgeschlossen, sondern eine elektronische Signatur verwendet.
Eine Haftstrafe ohne Bewährung für Rapper Omar alias fat.comedy ist angebracht
Aufgrund eines überfallartigen Angriffs auf den Comedian Oliver Pocher, durch den bislang mäßig bekannten, selbst ernannten Rapper fat.comedy, ist das Box-Event des Felix Sturm medial geradezu in den Hintergrund getreten. Der eher dicke Omar hat den etwas kleineren Oliver Pocher aus dem Nichts heraus mit einer massiven Ohrfeige traktiert und damit auch gleichzeitig vorgeführt. Gefilmt wurde die Aktion nicht nur von Kameras des Veranstalters, sondern auch von seinen Kumpels. Dem Täter kam es offensichtlich darauf an, Oliver Pocher in der Öffentlichkeit und den sog. neuen Medien schmachvoll vorzuführen. Das Tatvideo ist praktisch nicht mehr "einzufangen". Genau das wollte der bislang unbekannte Rapper erreichen. Die Security vor Ort war leider überfordert, oder besser gesagt, sie hat versagt.
Der Rapper wird sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Das Amtsgericht Dortmund sollte im vorliegenden Fall eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aussprechen. Es darf nicht sein, dass so etwas Schule macht, öffentliche Selbstjustiz und Verletzung von bekannten Personen. Das was dieser Omar getan hat, war die Vorstufe einer Attentatshandlung. Der Rapper hat nach dem Vorgang noch getönt, dass er für die Folgen einstehen wird. Das muss er jetzt auch. Schmerzensgeld und Schadensersatz kommen selbstverständlich hinzu. Eine nach der Tat veröffentlichte Erklärung des Rappers, hat dieser kurze Zeit später wieder gelöscht. Vielleicht hat es auch mit der Frage zu tun: „Warum rappen Rapper?“ Antwort (hat man in dem Post lesen können): Weil sie nicht (fehlerlos) schreiben können.
Wohnungskündigung mit "i.A." unterschrieben genügt nicht dem Formerfordernis
Eine mit dem Kürzel „i.A.“ unterschriebene Kündigung wahrten nur unter besonderen Umständen die notwendige gesetzliche Form. Das hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Der Vermieter hatte mit zwei Schreiben aus August und Oktober 2020 die Wohnung gekündigt. Die Kündigungsschreiben hat er jedoch nicht selbst unterschrieben, sondern ein Dritter hatte dies mit dem Zusatz „i.A.“ getan.
Das genügt nicht, so das Landgericht. Die Kündigungen entsprechen nicht der gesetzlichen vorgeschriebenen Schriftform. Sie sind unwirksam. Zwar konnte sich der Vermieter bei der Erklärung der Kündigung vertreten lassen. Dann würde die Unterschrift des Vermieters genügen. Dann müsste aber die Stellvertretung vor der Kündigung offengelegt werden. Hiervon könne bei einer Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ nicht ohne Weiteres ausgegangen werden. Es sei auch denkbar, dass der Unterzeichner, der mit dem Zusatz nur zu erkennen gebe, dass er lediglich als Erklärungsbote auftrete und nicht von einer Übernahme der Verantwortung des Unterzeichners für den Inhalt das zu unterzeichnende Schriftstück verantwortlich sei.
Richtigerweise hätte das Kürzel heißen müssen: „i.V.“.
Im Krieg gelten andere Regeln, wirklich?
Der US-Außenminister Blinken hat Russland nunmehr offiziell Kriegsverbrechen in der Ukraine vorgeworfen. Er begründete dies mit „zahlreichen glaubwürdigen Berichten über wahllose Angriffe“ auf Zivilisten, Wohnhäuser, Schulen und Krankenhäuser. Der Vorwurf geht am Ende wahrscheinlich nicht nur auf Mitglieder der russischen Streitkräfte, sondern auch auf die „Hintermänner“. Und der hinterste Hintermann ist Wladimir Putin. Was in Tschetschenien offensichtlich funktionierte, wird in der Ukraine jetzt zum Kriegsverbrechen auf dem Präsentierteller, weil insbesondere viele Attacken quasi live mitverfolgt werden können. Die plumpen Erklärungen, dass in den Schulen Munition versteckt gewesen sei, unter einem Kaufhaus Militärfahrzeuge usw., werden einer genaueren Überprüfung später höchstwahrscheinlich nicht Stand halten. Der Ächtung vom Kriegsverbrechen kann sich auch der Russe nicht einfach so entziehen.
Selbst wenn es Putin und seine Genossen im Moment nicht offiziell „kratzt“, muss hier das Schild aktueller massiver Rechtsverstöße permanent hochgehalten werden, am besten noch mit tagesaktuellen Zwischenstandsmeldungen an die russische Führung und das russische Militär bei gleichzeitigem Hinweis, dass sich die verantwortlichen Personen, sobald man ihnen habhaft wird, hierfür verantworten müssen. Das gilt von den „Kriegslenkern“ bis hin zum einfachen Soldaten, der sich hier für Kriegsverbrechen einspannen lässt.
Die Soldaten müssen damit rechnen, dass sie allesamt oder ein Großteil davon, später noch identifiziert werden können. Wer nämlich über die russische Armee eingezogen ist und wer auf der Sold-Liste steht, dürfte alles notiert sein. Was im Moment technisch noch etwas schwierig ist, ist eine Hausdurchsuchung bei Putin. Aber vielleicht kommt da der Geheimdienst an die einzelnen Listen heran.