B-o-B | Beware of Boomer: "Boomer" neigen zu Fehleinschätzungen
Als „Boomer“ werden Personen bezeichnet, die zur Zeit des „Baby-Booms“ geboren wurden. Dieser Zeitraum umfasst ungefähr die Mitte der 1950er und 1960er Jahre, somit sind die jüngsten Personen aus dieser Generation knapp 60 Jahre alt (drunter wie drüber).
Ich warne ausdrücklich vor der Boomer-Generation. Und dass, obwohl ich selbst einer davon bin. Ich muss es ja wissen. Denn all diese Leute, die sich heute in irgendwelchen Führungsetagen breit gemacht haben, saßen irgendwann mal in der Schule neben mir. Oftmals sind sie allerdings genauso inkompetent wie früher und dazu kommt, noch bequemer geworden als früher.
Aktuelles Beispiel gefällig? Die Verteidigungsministerin Christine Lambrecht ist Jahrgang 1965 und Boomerin. Herr Söder (Jahrgang 1967) forderte deren Entlassung, weil sie schlecht ist und außerdem: „sie blamiert Deutschland“. Damit hat er recht.
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport will aus dem Russland-Geschäft trotz des russischen Überfalls auf die Ukraine nicht verzichten und versucht eine „schokoladige Extrawurst“. Kunden in Deutschland boykottieren jetzt schon massiv, eine über Jahre aufgebaute Marke implodiert. Der verantwortliche Geschäftsführer Andreas Ronken (Jahrgang 1967) verschätzt alles. Nur wenige Tage später zieht jetzt auch der Henkel-Konzern nach und ist dabei Persil blutrot einzufärben. Verantwortlicher CEO ist ein Herr Karsten Knobel, Jahrgang 1969.
Persil - blutrot statt blütenweiß
Jetzt beschädigt auch Henkel seine Marken beziehungsweise den Konzern selbst. Ähnlich wie Ritter Sport hat der „Gemischtwarenkonzern“ Henkel erklärt, weiter in Russland zu produzieren und dort seine Produkte verkaufen zu wollen. Das bekannteste Produkt des Konzerns ist die Waschmittelmarke „Persil“. Hintergrund ist, dass Henkel sonst eine Enteignung durch Russland befürchtet.
Was Henkel nicht wahrhaben will ist, dass der russische Markt für Hersteller aus dem Westen möglicherweise in den nächsten 10-15 Jahren „verbrannt“ ist. Das Festhalten am russischen Markt wird mit dem Schutz der Mitarbeiter begründet und ähnlichen Argumenten. Das ging schon bei dem Schokoladenhersteller Ritter Sport ziemlich schief. Auch die Käse Marke „Hochland“ will weiter in Russland produzieren. Es wird nicht lange dauern, dann werden die schwarzen Schafe auf einer Boykottliste veröffentlicht. Darauf zu landen ist dumm. Normalerweise steht Persil für Sauberkeit und reines Weiß. Jetzt bekommt die Marke eine sehr blutige und hässliche Färbung. Im Westen werden viele Henkel-Produkte boykottiert. Im Laufe der Zeit rechnen viele wieder mit einer Normalisierung. Das ist hier aber kaum zu erwarten, weil die Ablehnung des Verhaltens des Konzerns der Situation und dem Vergleich mit den Kriegsbildern aus der Ukraine eine besondere emotionale Wucht haben und bei Personen, die Henkel-Produkte künftig meiden, hieraus eine Grundsatz- und Lebensentscheidung machen werden.
Wenn das mal gut geht!
Baden-Württemberg setzt künftig auf die digitale Strafakte. In einem Pilotprojekt probt Ulm den Abschied von der Papierakte. Staatsanwälte, Richter und Polizisten sollen die notwenigen Daten elektronisch eingeben. In einem ersten Schritt setzt das Polizeipräsidium, die Staatsanwaltschaft sowie das Amtsgericht Ulm die elektronische Strafakte ein. Bis 2025 sollen die übrigen Gerichte und Behören in Baden-Württemberg folgen. Der Austausch soll über eine verschlüsselte „Datenautobahn“ einhergehen. Auf die elektronische Strafakte sollen dann die Beteiligten Behörden zugreifen, aber auch die Verteidiger oder Nebenklägervertreter.
Sonderkündigungsschutz: Ein bisschen schwanger gibt es nicht
Der Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen knüpft an das tatsächliche Vorliegen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung. Die Folge: Die Schwangere muss nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich schwanger war. Das ist nicht immer einfach.
Will die Arbeitsnehmerin das Vorliegen der Schwangerschaft über eine statistische Wahrscheinlichkeit herleiten, ist dies über den Anstandsbeweis möglich, aber nur auf typische Geschehensabläufe anwendbar. Ausgehend von einem typischen Geschehensablauf könne nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zur Ermittlung des Zeitpunkts der Konzeption vom ärztlich festgestellten voraussichtlichen Termin nur 266 Tage zurück gerechnet werden. Damit weicht diese Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab. Diese rechnet 280 Tage zurück. Das LAG meint, dies sei mit typischen Schwangerschaftsverläufen nicht in Deckung zu bringen.
Ritter Sport: Quadratisch.Praktisch.Krieg.
Oder wie es der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk ausdrückt: „Quadratisch.Praktisch.Blut“
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport aus Baden-Württemberg ist dabei seinem Produkt und seiner langjährigen Werbekampagne selbst einen K.O.-Schlag zuzusetzen. Die Ritter Sport GmbH hat vor kurzem erklärt, dass man sich dem allgemeinen Boykott gegen Russland nicht anschließen wolle und daher weiterhin Schokolade nach Russland liefere. Russland sei ein wichtiger Markt für den schwäbischen Schokoladenhersteller. Rund sieben Prozent mache das Geschäft nach Russland aus. Man könne daher die Produktion nicht nach unten fahren.
In der Öffentlichkeit kam das gar nicht gut an, auch wenn Schokoladenexport (noch) nicht auf der bisherigen Sanktionsliste steht. Es geht um die Positionierung des Markenherstellers.