Klagen am Bundesfinanzhof wegen falscher Steuerbescheide fast zur Hälfte erfolgreich!
Die Erfolgsquote ist geradezu sensationell. Der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH) Hans-Josef Thesling macht am 15.03.2022 öffentlich, dass im vergangenen Jahr Klagen gegen deutsche Finanzämter zu 49% erfolgreich waren.
Eigentlich müsste die Erfolgsquote in den höheren Instanzen als solches abnehmen. Tatsache scheint aber gerade in Steuerangelegenheiten, dass die ergangenen Steuerbescheide und die Urteile der Untergerichte oftmals so fehlerhaft sind, dass sie vom Obergericht korrigiert werden müssen. Wenn man dann bedenkt, dass viele gegen ergangene Steuerbescheide gar nichts unternehmen, dürfte die tatsächliche Fehlerquote bei den Finanzämtern noch höher liegen.
Man kann dies nur zum Anlass nehmen, jeden Steuerbescheid, den man erhält, nicht ungesehen abzuheften, sondern auf inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen und erst dann zu entscheiden, ob man den Bescheid akzeptiert.
"Z" - wie ziemlich dämlich
Zunächst tauchte der Buchstabe „Z“ auf russischen Panzern auf. Danach verbreitete sich das Symbol rasend schnell: Es war in den sozialen Medien zu sehen, russische Nationalsozialisten trugen es und auch Putin selbst trug Kleidung mit dem Anstecker „Z“. Doch für was steht der Buchstabe?
Mit dem „Z“ auf den Fahrzeugen wollen russische Invasionstruppen laut russischem Verteidigungsministerium zeigen, dass sie den Krieg gewinnen werden. Das Z bedeutet hierbei „Za Pobedu“, was übersetzt „auf den Sieg“ bedeutet.
Mittlerweile tragen sogar vereinzelt Autos auf deutschen Autobahnen den Buchstaben, Hauswände und Plakate werden mit dem Z bemalt.
Doch macht man sich in Deutschland der Billigung des Angriffskrieges strafbar, wenn man sein Auto mit einem solchen Zeichen versehrt und herumfährt?
Die in Frage stehende Strafbarkeit richtet sich nach § 140 StGB, wonach das Billigen eines Angriffskrieges strafbar ist.
Die Tagesschau der ARD meldet: Einrichtung eines gesonderten Kriegsverbrechertribunal angestrebt
Die beiden früheren britischen Premierminister Gordon Brown (Labour) und John Major (Konservative) haben sich für ein gesondertes Kriegsverbrechertribunal für die Ukraine ausgesprochen. Hintergrund ist, dass eine Anklage gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen des Befehls zum Angriffskrieg gegen die Ukraine praktisch unwahrscheinlich sei, sagte Gordon Brown der BBC.
www.selenskyjplatz.eu möchte der Russischen Botschaft in Berlin eine echte "Denkzettel-Adresse" geben
Die künftige Adresse der Russischen Botschaft in Berlin wäre dann: Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3 in 10117 Berlin
Der Initiator Bernhard Maria möchte erreichen, dass der Abschnitt der Straße „Unter den Linden 63-65“ ab sofort in "Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3“ umbenannt wird. Maria weiter: „das geschehe in Anerkennung von Wolodymyr Selenskyj, dem womöglich letzten frei gewählten Präsident der Republik Ukraine. Die Initiative soll einen mutigen Europäer ehren. Jedes Zeichen der demokratischen Entschiedenheit, jedes Bild der Unterstützung für den gewählten Präsidenten einer überfallenen Nation, jedes Lachen im Angesicht der Bedrohung, könnte das Sandkorn sein, das hilft, die Zerstörung zu bremsen.“
Das ist rechtlich durchaus möglich. Die Initiative hat sich bei der Stadt Berlin deswegen schon rechtlich erkundigt und hält fest:
Weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.
Sachverhalt:
Der Kläger ist Inhaber eines Hotel- und Gastronomiebetriebs. Am 22. März 2020 erließ das beklagte Land Brandenburg eine Corona-Eindämmungsverordnung, wonach Gaststätten für den Publikumsverkehr zu schließen waren und den Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt wurde, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
Der Betrieb des Klägers war in dem Zeitraum vom 23. März bis zum 7. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen, ohne dass die COVID-19-Krankheit zuvor dort aufgetreten war. Der Kläger erkrankte auch nicht. Während der Zeit der Schließung seiner Gaststätte bot er Speisen und Getränke im Außerhausverkauf an. Im Rahmen eines staatlichen Soforthilfeprogramms zahlte die Investitionsbank Brandenburg 60.000 € als Corona-Soforthilfe an ihn aus.
Der Kläger hat geltend gemacht, es sei verfassungsrechtlich geboten, ihn und andere Unternehmer für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlittenen Umsatz- und Gewinneinbußen zu entschädigen.