In Deutschland wird der alte weise Mann von alten weisen Frauen überholt
Nach Patricia Schlesinger, fällt in den Fernseh- und Selbstbedienungsanstalt eine weitere "Raff-Dame" auf: Frau Prof. Birgit Spanner-Ulmer, Technik-Direktorin des bayrischen Rundfunks. Der 49-Jahre alten Spanner-Ulmer wird vorgehalten, dass sie sich zwei Chauffeure „hält“, falls einer krank ist oder Urlaub hat. Auf den Fahrten des bayrischen Rundfunks wird Spanner-Ulmer offensichtlich gar nicht zurückgreifen, ebenso wenig würde sie sich selbst ans Steuer setzen, obwohl sie vermutlich einen Führerschein besitzt. Ihr werden vom bayrischen Rundfunk sogar zwei Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, neben dem Dienstfahrzeug auch noch ein Ford Mondeo Kombi, um privat Einkäufe tätigen zu können. Finanziell werden diese „Extrawürste“ von den Rundfunkbeiträgen der Bürger. Das Jahresgehalt der weisen Frau beträgt € 266.000,00. Die Tageszeitung Welt hat in ihrer Ausgabe vom 24.09.2022 jetzt darauf hingewiesen, dass Spanner-Ulmer zusätzlich seit 2016 € 440.000,00 von der Salzgitter AG erhalten hat. Auffällig sei, so die Welt, dass in einer Dokumentation des bayrischen Rundfunks über die Salzgitter AG auffällig wohlwollend berichtet wird.
Aber damit nicht genug. Die Technik-Direktorin übt noch eine weitere bezahlte Tätigkeit aus. Spanner-Ulmer erhält für ihre Mitgliedschaft im Zukunftsrat der bayrischen Wirtschaft jährlich eine Aufwandspauschale von € 6.500,00 und € 1.000,00 pro Sitzungsteilnahme. Der Zukunftsrat hat sich gegenüber der Welt geweigert, die Gesamtsumme, die an Spanner-Ulmer ausbezahlt wurde, zu nennen.
2. Update zur Abmahnwelle wegen Google Fonts: Abmahnanwalt und sein Auftraggeber zur Stellungnahme und Unterlassung aufgefordert
Wir haben uns die Frage gestellt, ob das hier wirklich echte oder nur vorgetäuschte Abmahnungen sind und haben diese Fragen nun an den Abmahnanwalt und seinen Mandanten weitergegeben. Diese müssen sich nun bis zum 29.09.2022 erklären.
Angeschrieben haben wir die Gegenseite wegen folgender Fragen:
„1.
Mahnen Sie über Herrn Rechtsanwalt Kilian Lenard bundesweit Webseitenbetreiber ab, mit denen Sie zuvor nicht in Geschäftsverbindung standen?
2.
Wie viele Mitglieder hat die Interessengruppe Datenschutz?
3.
Haben Sie den Vorsitz der IG Datenschutz?
4.
Wie ist die Interessengemeinschaft organisiert? Als e.V.? Als GbR? Als Einzelfirma?
5.
Wir benötigen Auskunft darüber, wer alles Mitglied der IG Datenschutz ist. Können Sie uns eine Namensliste übermitteln?
6.
Wann wurde die Interessengruppe Datenschutz gegründet?
1. Update zur Abmahnwelle wegen Google Fonts
Zwischenzeitlich werden Stimmen laut, dass die Abmahnungen sich angeblich von selbst in Luft auflösen würden, weil Google in der aktuellen Datenschutzerklärung zu den Fonts mitteilt, dass die IP nicht protokolliert wird. Rechtlich dürfte das aber nichts ändern, weil der Seitennutzer nicht weiß, dass seine IP nach extern übermittelt wird. Dass sie dort nicht protokolliert wird, ist ein netter Hinweis und möglicherweise dem DSGVO geschuldet, ändert aber nichts an dem Umstand, dass die Daten erst einmal weitergeleitet werden. Der Punkt ist wohl eher zu betrachten unter dem Aspekt, ob die Datenweiterleitung sich schadhaft auswirkt oder nicht.
Da der Anwalt immer den sicheren Weg geht, sollte die Remote-Verbindung vorsichtshalber gekappt werden.
Abmahnwelle wegen Google Fonts
Wir vertreten derzeit mehrere Firmen und Unternehmer, die wegen angeblicher Datenschutzverstöße von Berliner Abmahnanwälten abgemahnt werden.
Viele Seitenbetreiber nutzen auf ihrer Homepage Google Fonts, manche ohne es zu wissen.
Das Problem dabei ist, dass die verwendete Schriftart bei jedem Aufruf der Webseite von einem externen Google-Server hochgeladen wird, der dann erkennt und speichert, von welcher IP-Adresse (Besucher der jeweiligen Homepage) die Seite aufgerufen wird.
Das Landgericht München hat in einer Entscheidung von Januar 2022 geurteilt, dass diese Einbindung von Google Fonts über externe Server einen Verstoß gegen das Recht auf die informelle Selbstbestimmung des Besuchers darstellt. Das Urteil das im Anschluss im Wortlaut beigefügt ist, hat nun diverse Abmahnanwälte auf den Plan gerufen.
Strafvollstreckung: Freigang und Freiheitsstrafe
Bei einer verhängten Freiheitsstrafe bis zu 15 Monaten kann in Baden-Württemberg sofort mit Strafantritt Freigang gewährt werden. Zu bestimmten Voraussetzungen ist dies auch bis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren möglich. Hintergrund ist der Gedanke, dass der Betroffene seine Arbeitsstelle und seine Einkommensmöglichkeit nicht verliert. Im Familienverbund besteht auch die Option, dass die Kinder im eigenen Haushalt versorgt werden können. Wer Freigang hat, kann morgens die Justizvollzugsanstalt verlassen und muss abends rechtzeitig zurück sein. Das sind die Voraussetzungen, dass Freigang gewährt werden kann:
1.) Der Verurteilte muss sich der Ladung zum Strafantritt stellen und darf es nicht auf einen Haftbefehl ankommen lassen.
2.) Bei Antragstellung muss ein fester Arbeitsplatz oder eine geregelte Selbstständigkeit nachgewiesen werden können.
3.) Bei Arbeitnehmern ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig, dass dieser den Verurteilten im Falle des Freigangs weiterhin beschäftigen wird.