Patrick Graichen und sein Trauzeuge Michael Schäfer sollten wegen der Postenschacherei zu ihrem Vorteil jetzt in die Haftung genommen werden
Patrick Graichen und sein Trauzeuge Michael Schäfer sollten wegen der Postenschacherei zu ihrem Vorteil jetzt in die Haftung genommen werden.
Das passiert ausgerechnet bei den Grünen: Vetterleswirtschaft, die ins letzte Jahrhundert gehört. Aber was lernen wir daraus? Kommt jemand an die Macht, selbst wenn er politisch Grün ist und das Saubermannimage trägt, führt die erhaltene Machtbefugnis im Zweifel dazu, dass sie für eigene vermeintliche Vorteile auch missbraucht wird.
Die CSU spricht von Korruption! Alarm: Das Habeck-Ministerium im Filz-Fiasko!!
Jedermann darf von falschparkenden Autos Fotos machen und der Polizei schicken
Parkrowdys gibt es genug: Parken auf dem Gehweg, parken auf dem Fahrradweg, parken an unübersichlichen Stellen praktizieren rücksichtlose Autofahrer deshalb, weil sie davon ausgehen, dass genau dann keine Parkraumkontrolle stattfindet.
Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach können Bürger von solchen Autos Bilder machen und sie mit entsprechenden weiteren Informationen an die Polizei weiterreichen, was dann im Nachhinein zu einem Bußgeld führt. Das Amtsgericht Ansbach hat diese Praxis ausdrücklich für zulässig erklärt.
Kein erfolgsunabhängige Maklerprovision in Form von Reservierungsgebühr möglich
Die Wohnungssuche kann zäh und nervenraubend sein, sodass ein berechtigtes Interesse der Maklerkunden besteht, eine Immobilie zu „reservieren“, sodass diese nicht „weggeschnappt“ werden kann.
Hierfür zahlen Maklerkunden selbst dann bereitwillig einen hohen Betrag an ihr Makler - Unternehmen, sofern die Rückzahlung vertraglich ausnahmslos ausgeschlossen ist.
Schadensersatz umfasst auch Maklerprovision
Kann der Käufer den Provisionsbetrag zurückverlangen, wenn der Kaufvertrag mit dem Verkäufer der Immobilie aufgrund arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB wirksam angefochten wurde? Wenn ja, von wem?
Der BGH entscheidet: Sofern ein Immobilienkauf wegen einer Pflichtverletzung des Verkäufers scheitert, hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz, welcher auch die bereits gezahlte Maklerprovision umfasst.
Kaffeepause zur falschen Zeit - fristlose Kündigung
Auch, wenn eine Beschäftigte für nur etwa zehn Minuten Kaffee trinken geht und sich während dieser Zeit nicht bei der elektronischen Zeiterfassung ausstempelt, riskiert man eine außerordentliche Kündigung. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm ist in einem solchen Fall eine Abmahnung entbehrlich, wenn die Beschäftigte die Tat zunächst auch noch leugnet und zu verschleiern versucht. In solchen Fällen kann auch nur ein einmaliger Verstoß zur fristlosen Kündigung ausreichen. Das Gericht sieht in einem vorsätzlichen Missbrauch der Stempeluhr einen enormen Vertrauensbruch.