Staatsanwaltschaft München I

Infanteriestraße 9 

80797 München

per beA

 

Anregung zu Einleitung Verfahrens gegen Vorsitzende Richterin und die beisitzenden Schöffen beim Amtsgericht München

in einer Strafsache wegen Vergewaltigung wegen des Verdachts der Rechtsbeugung

Berichterstattung in der Zeitschrift Stern (in Anlage)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Rechtsanwälte sind wir auch Organ der Rechtspflege und haben von einem Urteil Kenntnis genommen, welches von einer Richterin und zwei Schöffen am Amtsgericht München gegen einen Vergewaltiger ergangen ist. Die Straftat erscheint eindeutig nachgewiesen zu sein. Dennoch hat das Gericht besondere Milde walten lassen und gegen den Täter eine Freiheitsstrafe von elf Monaten verhängt, die noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil hat in der Presse und in der Bevölkerung hohe Wellen geschlagen und wird von den meisten als „Skandal-Urteil“ gesehen.  Offensichtlich wollte die Richterin und die Schöffen den Täter schonen, weil er Beamter ist und sind deshalb von dem üblich zu erwartenden Strafmaß erheblich abgewichen, sodass die Verurteilung regelrecht lächerlich erscheint.

Es wird angeregt Ermittlungen dahingehend einzuleiten, ob gegen die Richter Anklage wegen Rechtsbeugung zu erheben ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

RECHTSANWÄLTE FISCHER & COLLEGEN

 

Anlage: Stern-Artikel https://www.stern.de/gesellschaft/vergewaltigung--urteil-gegen-feuerwehrmann-sorgt-fuer-diskussion-35350180.html