Haftung bei Neulandmethoden
Eine Behandlungsmethode, die noch nicht hinreichend klinisch getestet ist, nennt man Neulandmethode. Hört sich bedenklich an, stellt jedoch nicht automatisch einen Behandlungsfehler dar.
Deswegen hat der BGH in seinem Urteil vom 18.05.2021 entschieden: Bei Neulandmethoden müssen strenge Anforderungen an die Patientenaufklärung und Sorgfaltspflichten der zu Behandelnden gelten. Jeder Patient muss nach ausführlicher Aufklärung über die Sachlage und Risiken umfassende Kenntnis erlangt habe, um selbst entscheiden zu können, ob er sich der Behandlung unterziehen möchte.
Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem einem Patienten eine neuartige Bandscheibenprothese eingesetzt wurde, bei der noch keine längerfristigen klinischen Studien über die Haltbarkeit des Produkts durchgeführt wurden. Der Patient musste mit Brüchen und Auflösung der Prothese kämpfen, sodass der Hersteller alle Prothesen zurückrief. Die Prothese musste wegen starken Schmerzen entfernt werden.
Checkliste Arzthaftung
Wenn der Verdacht aufkommt von einem Arzt oder im Krankenhaus falsch behandelt worden zu sein und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben, sollte möglichst schnell mit der Beweissicherung für eine außergerichtliche Einigung oder einen späteren Prozess begonnen werden.
Mannheim 2: Falsch Frau Faeser! Die Tat in Mannheim war 'vorstellbar'
BILD zitiert Innenministerin Faeser: „Erneut Mannheim, es tut mir wahnsinnig leid, Es ist eine unvorstellbar schreckliche Tat“.
Jedes Mal meinen Politiker, dass mit Betroffenheitsbekundungen alles o.k. wäre. Das ist es nicht!
Es ist ja nicht der einzige Fall dieser Art in letzter Zeit. Und diese Fälle finden mehr und mehr Nachahmer. Nicht zuletzt, weil der Staat nicht entschlossen genug auftritt. Es dauert in der Regel keine 24 Stunden und die Verantwortlichen gehen von einer möglichen Schuldunfähigkeit des Täters aus, weil er zuvor psychische Probleme gezeigt hat. Es wird Möglichkeit einer Schuldunfähigkeit diskutiert. Ob das so ist, ist aber erst Thema ganz am Ende der Schuldfrage. Egal, welche psychische Probleme die Täter haben, sie haben ganz bewusst gehandelt, ja sie die Tat geplant und zielgerichtet gehandelt, bis sie von irgendjemanden gestoppt werden. Sie sind erst mal schuldfähig.
Den Opfern der Amokfahrt in Mannheim stehen eine Reihe von Schadensersatzansprüchen zu
Bei der Amokfahrt durch die Fußgängerzone am Rosenmontag in Mannheim wurden über 25 Personen verletzt, zwei Personen sogar getötet. Den Opfern und Hinterbliebenen stehen Schadensersatzansprüche zu. Gegenüber dem Täter ist klar. Aber auch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Tatfahrzeuges?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nach § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) und § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz) grundsätzlich Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht werden. Dies dient dem Schutz der Geschädigten, unabhängig von der Verschulden des Fahrzeughalters oder -führers.
Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob eine Amokfahrt noch als „Betrieb des Fahrzeugs“ betrachtet wird. Für eine Einstandspflicht der Versicherung spricht:
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGH, Urteil v. 21.01.2014 – VI ZR 253/13) ist der Betrieb des Fahrzeugs weit auszulegen. Ein Zusammenhang besteht, wenn die Schädigung durch die typische Nutzung eines Kfz herbeigeführt wird.
Sind geschädigte Kapitalanleger in der wirecard-Pleite bislang falsch beraten worden?
Gerichte haben jüngst erklärt, dass die bisherige Klagebasis – also der Vorwurf, EY habe falsche öffentliche Kapitalmarktinformationen geliefert – nicht ausreicht, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das bedeutet aber nicht, dass Aktionäre generell keine Ansprüche gegen EY geltend machen können. Stattdessen müssen sie, wenn sie weiter gegen EY vorgehen wollen, ihre Klagestrategie anpassen und ihre Ansprüche auf eine Verletzung von Prüfpflichten stützen.
Kurz gesagt: Anleger, die EY weiterhin verklagen wollen, müssen ihre Klagegrundlage umstellen – weg von der falschen Information des Kapitalmarkts hin zu konkreten Pflichtverletzungen bei der Prüfung. Die Kanzleien, die wegen falscher Kapitalmarktinformationen geklagt haben, sind offensichtlich in die falsche Richtung galoppiert und sind nun selbst Schadensersatzansprüchen ausgesetzt.