Das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen ist in der bisherigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auch wenn es nach außen hin anders verkauft wird: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes stand nur vordergründig von der Grünen Regierung. Habeck führt nur als Vasall aus, was ihm suggeriert wurde. Hinter dem Gesetzesentwurf steht eine mächtige grüne Lobby, deren Ausleger, auf Graichen, Maaß, als auch Schäfer, Akteure in Deutschland sind, initiiert wurde die Idee aber von einem amerikanischen Millionär und Umweltaktivist. Sein Name ist Hal Harvey aus Aspen (Colorado). Er hat nach Wikipedia zahlreiche Stiftungen und Thinktanks, vornehmlich in Deutschland, die Denkfabriken Agora Energiewende und Agora Verkehrswende sowie die Stiftung Klimaneutralität. Seine Schüler waren die Personen, die bei Habeck in den Ministerien sitzen. Das Manager-Magazin bezeichnet Harvey als Finanzier des deutschen Energiewende-Masterplans. Nach einem aktuellen Bericht im Focus scheint Harvey beseelt von der Überlegung, dass die Konflikte der Vereinigten Staaten immer in Öl verwickelt gewesen seien. Dadurch sei er darauf gekommen, dass der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen der Schlüssel zu vielen anderen Erkenntnissen sei.
Aber warum setzt Hal Harvey seine Ideen gerade in Deutschland um? Weil er es dort kann. Er hat dort derzeit eine politische Lobby, die sein Konzept 1:1 umsetzen möchte, um politische Erfolge zu erzielen. Im Moment macht das allerdings den Anschein, dass die Bevölkerung gar nicht richtig mitzieht und auch das Gesetzesvorhaben an äußeren Gegebenheiten scheitert.
Aber das Gesetz wird in der derzeitigen Umsetzungsidee auch rechtlich scheitern, weil man einfach eine Idee durchdrücken will, ohne dass der wirtschaftliche Nutzen in Art und Umfang konkret nachzuweisen ist. Da wird es problematisch. Das Gesetz enthält Verbote. Der Deutsche darf sein Heim nicht mehr so gestalten, wie er möchte. Es werden nicht besondere Anreize und Vergünstigungen geschaffen, die Grünen bzw. die jetzige Regierung, outet sich als Verbotspartei. Verbote sind aber nur insoweit zulässig, als sie in einer rechtlichen Verhältnismäßigkeit stehen. Sonst schränkt das Gesetz das Eigentumsrecht zu sehr ein.
Dieselskandal: Richtungsänderung beim BGH kündigt sich an
In Rahmen des Dieselskandals kam es nun zu einerm Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bezüglich des Schadensersatzes bei Autos mit Thermofenstern. Gemeint sind solche Einrichtungen, welche bei in Deutschland völlig normalen Temperaturen (unter 12 Grad) die Abgasreinigung herunterfahren.
Bisang hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Auffassung vertreten, dass die Verwendung der Thermofenster keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers darstellen und daher einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB nicht angenommen.
Das EuGH-Urteil bezog sich aber mehr auf die Begründung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs, welcher einen Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB begründen würde. Voraussetzung für einen Schadensersatz bei fahrlässigem Handeln ist, dass die Norm gegen die verstoßen wird, Drittschutz entfaltet.
Eine Norm ist drittschützend, wenn sie nicht nur die Interessen der Allgemeinheit, sondern auch die des Einzelnen, desjenigen, der sich auf sie beruft, berührt. Hier hat der EuGH den drittschützenden Charakter der unionsrechtlichen Vorschriften zu Abgaswerten hiermit begründet, dass jeder Autoverkäufer mit der Übereinstimmungserklärung gegenüber dem Käufer erklärt, dass der Wagen rechtskonform produziert wurde und läuft.
Nottestamente in vielen Fällen unwirksam
Ein Nottestament ist eine Ausnahme. Es kann dann errichtet werden, wenn jemand sich einer unmittelbaren Todesgefahr ausgesetzt sieht und einen letzten Willen begründen oder abändern will.
Die Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen kommt dann erst in Frage, wenn ein Notar nicht mehr erreichbar ist und auch kein amtierender Bürgermeister.
Asset Deal und Bestimmtheitsgrundsatz
Die Übereignung von Sachgesamtheiten (anders als bei Einzelwirtschaftsgütern) kann auch durch die Verwendung einer Sammelbezeichnung erfolgen, das umschließt nicht nur Wirtschaftsgüter in einer räumlichen Abgrenzung. Der Bestimmtheitsgrundsatz ist gewahrt, wenn sich ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal entweder aus dem Vertragstext oder aus den Anlagen als solches ergibt. Nicht ausreichend ist es, wenn zusätzliche Erkenntnisquellen herangezogen werden müssen, die sich nicht aus den Vertragsunterlagen ergeben.
Es ist deshalb notwendig, bei einem Asset Deal die Wirtschaftsgüter so eindeutig wie möglich zu beschreiben.
Im entschiedenen Fall des Bundesgerichtshofes reichte ein rechtliches Unterscheidungsmerkmal (bspw. alle Flüssiggastanks, die dem Verkäufer gehören und bei einem Kunden gelagert sind) nicht aus, weil man den Wirtschaftsgütern das Eigentum als solches nicht ansieht.
Dies kann Folgen haben, nicht nur im Streit mit Dritten, sondern auch dann, wenn der Verkäufer später bspw. insolvent wird. Dann kann der Insolvenzverwalter mangels wirksamer Übereignung bestimmte Sachen als Bestandteil der Insolvenzmasse ansehen.
Ist ein Asset Deal schon gelaufen, sollte man diesen wenigstens im Nachhinein insoweit überprüfen oder überprüfen lassen und gegebenenfalls zur Klarstellung eine Anpassung vornehmen.
[BGH, Urteil vom 16.12.2022, Az. V ZR 174/21]
Update zum Wärmepumpen-Desaster: Schlimmer geht`s immer!
Patrick Graichen und Michael Schäfer, Verena Graichen und Jakob Graichen sind nicht das einzige Problem im Umfeld von Robert Habeck. Glücklicherweise wird es jetzt Robert Habeck sogar selbst, weil er anscheinend (ohne Ausschreibung) einem ehemaligen Berater des in die Kritik geratenen Staatssekretärs Patrick Graichen, einen Job als Abteilungsleiter verschafft haben soll. Das meldet Focus Business Insider. Christian Maaß (Jahrgang 1972) ist ein deutscher, politischer Beamter und Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Für seine Tätigkeit als Abteilungsleiter „II – Wärme, Wasserstoff und Effizienz“ erhält dieser ein Grundgehalt von monatlich € 12.400,00. Wenn Patrick Graichen „Mr. Wärmepumpe“ ist, so ist Christian Maaß „Lex Wärmepumpe“.
Das Wirtschaftsministerium legt Wert darauf, dass für Abteilungsleiter keine Ausschreibungspflicht bestehe. Zwischenzeitlich wird Habeck für seine Personalentscheidung kritisiert. Das Ganze riecht nach Postenschieberei. Maaß müsste das wissen. Laut Wikipedia gehörte der „gelernte“ Jurist zwischen 2009 und 2013 dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss „schwarzer Filz“ an. Vielleicht gibt es noch diese Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss „grüner Filz“.