Kündigung wegen Alkohol – nicht immer
Der Oberste Gerichtshof in Spanien hat die Kündigung eines Elektrikers zurückgewiesen, welcher während der Arbeitszeit mehrere Liter Bier getrunken hatte und ihm, falls sein Arbeitgeber ihn nicht wieder einstellt, sogar eine Entschädigung von rund 47.000 € zugesprochen. Die Kündigung wurde zurückgewiesen, da er „nur“ während der Pausen und zum Mittagessen getrunken habe und seine Arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt gewesen sei. Zudem sei es sehr heiß gewesen. Da solle man viel trinken.
Ob diese Argumentation in Deutschland ausreicht, darf bezweifelt werden. Wie stellt sich also die Rechtslage in Deutschland dar?
Eine Alkoholsucht rechtfertigt in jedem Fall eine krankheitsbedingte Kündigung, auch, wenn es zu keinem Fehlverhalten durch den Arbeitgeber kommt, da in diesem Zustand jederzeit die Gefahr des Verlustes der Steuerungsfähigkeit besteht.
Wenn der „Badewannenmord“ gar kein Mord war
2008 soll Herr Manfred Genditzki die 87-jährige Lieselotte K. in ihrer Badewanne ertränkt haben. Nach 13 Jahren und sieben Monaten Haft wird sein Verfahren nun vor dem Landgericht München wiederaufgenommen.
M. Genditzki wurde zweimal zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. 2012 dann rechtskräftig und damit endgültig. Seither kämpft er um seine Freilassung und die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Da M. Genditzki die Tat – vermutlich zu Recht – immer bestritt, galt er als uneinsichtig, sodass er keine Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung hatte. Nach 4912 Tagen hinter Gittern hat M. Genditzki nun endlich die Chance seine Unschuld nachzuweisen.
M. Genditzki wohnte damals mit der verstorbenen Seniorin in einer Wohnanlage, war dort als Hausmeister tätig und unterstützte die Dame in ihrem alltäglichen Leben. Im Oktober 2008 wurde sie dann tot in ihrer Badewanne aufgefunden und er, als Bezugsperson und engster Vertrauter, geriet ins Visier der Ermittler. Auf Grund von Hämatomen auf der Kopfhaut der Seniorin ging die Gerichtsmedizin stets von einem Tötungsdelikt aus. Obwohl M. Genditzki jedes Mordmotiv, das ihm vorgeworfen wurde, widerlegen und von sich weisen konnte, wichen die Strafverfolger nie von ihm als Verdächtigen ab. Ohne Tatwaffe, ohne Motiv und ohne DNA-Nachweis wurde M. Genditzki letztlich verurteilt und inhaftiert.
Nach 4912 Tagen konnte die Verteidigerin des M. Genditzki nun endlich ein Wiederaufnahmeverfahren veranlassen.
Schmerzensgeldanspruch des Beifahrers gegen den Fahrer nach Autounfall
Konstanz: Im Februar 2023 ist ein 16-jähriger ohne Fahrerlaubnis, welcher wohl das Auto von seinem Vater geklaut hat, bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei gegen einen Baum geprallt. Für seinen 19-jährigen Beifahrer hatte der Unfall fatale Folgen: Er wurde schwer verletzt und schwebte nach dem Unfall in Lebensgefahr.
Hintergrund der Verfolgungsjagd war, dass die beiden sich in ein Wettbüro begeben wollten. Auf dem Weg dorthin hielt eine Polizeistreife den Audi an, um ihn zu kontrollieren. Der Autofahrer hielt zunächst an, gab dann jedoch Vollgas und floh. Sodann wurde das Auto nach einer eingeleiteten Fahndung völlig zerstört entdeckt.
Die Ermittlungen ergaben, dass das KfZ von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Danach ist das Unfallfahrzeug gegen einen am Fahrbahnrand abgestellten Nissan geprallt. Dieser Aufprall war so stark, dass der Nissan mehrere Meter weit weggeschleudert wurde und umkippte. Im Zuge dieses Unfalls wurden der Fahrer und sein Beifahrer in dem Auto eingeklemmt und mussten aus dem Auto gerettet werden.
Hierbei stellt sich die Frage nach möglichen Ansprüchen des Beifahrers auf Schmerzensgeld gegen den Fahrer und gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrers. Der Beifahrer wusste wohl nicht, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und erst 16 Jahre alt war.
Lamborghini-Kauf: Auf die Umstände kommt es an
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung zusammengefasst, unter welchen Umständen der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeuges ausgeschlossen ist. Und zwar:
Nicht gutgläubig beim Kauf eines Lamborghini ist, wer diesen nachts um 01:00 Uhr an einer Tankstelle vor einem Schnellimbiss gegen Zahlung eines Betrages von € 70.000,00 in bar erwirbt. Die Fahrzeugbesichtigung zwei Tage zuvor erfolgte auf dem Parkplatz einer Spielothek.
Der Erwerber hatte nicht lange Freude an dem Fahrzeug, er wurde tags später von dem spanischen Eigentümer auf Herausgabe verklagt. Das Fahrzeug war ein Mietfahrzeug gewesen und von den Mietern nicht mehr zurückgegeben worden. Das Gericht sah vorliegend keinen gutgläubigen Erwerb gegeben, weil die äußeren Umstände sehr zwielichtig seien und die Verkäufer die Berechtigung vom Eigentümer durch Vorlage einer Ausweiskopie, und davon nur die Vorderseite, nachweisen wollten. Der Käufer hätte stutzig werden müssen. Die Sorglosigkeit geht nun mit ihm heim.
[OLG Oldenburg, Urteil vom 27.03.2023, Az. 9 U 52/22]
Verwertung von Dashcam-Aufnahmen
Wenn es beispielsweise um Sachbeschädigung geht, können Fahrzeugvideos, die anlasslos erstellt wurden und in der Regel unzulässig sind, dennoch zu Beweiszwecken zugelassen werden, um einen bestimmten Verdächtigen zu überführen.
So sah es das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das über Schadensersatzansprüche zwischen zwei Bediensteten der Stadtverwaltung zu entscheiden hatte wegen Sachbeschädigung (also Kratzern am Fahrzeug eines Mitarbeiters). Zwar hat die Video-Aufnahme die Tat selbst nicht direkt gefilmt, jedoch Schritt- und entsprechende Kratzgeräusche am Fahrzeug, wenige Augenblicke, nachdem ein anderes Fahrzeug, das identifiziert wurde, geparkt hatte.