Online nach dem Tod: Digitales Erbe lebt weiter
Viele Menschen schaffen sich im Laufe ihres Lebens durch private E-Mail-Postfächer oder Facebook-Profile eine digitale Existenz, die im Laufe der Zeit sehr viel Persönliches und mit unter auch „Geheimes“ enthält. Diese digitale Existenz lebt über den Tod hinaus fort. Was mit den Daten, dem dort enthaltenen Wissens- und Informationsfundus und den damit verbunden Daten und Profilen geschehen soll, regeln bisher die meisten Menschen zeit ihres Lebens nicht.
Im Zweifel haben die Erben später Anspruch auf Einblick in die sozialen Netzwerke und Accounts oder man regelt diesen digitalen Nachlass im Vorfeld.
Oftmals sollen die Erben gerade nicht alles wissen oder alles herleiten können oder von persönlichen Vorlieben und Abneigungen Kenntnis erlangen. Hat man früher persönliche Briefe einfach im Kamin verbrannt, wären elektronische Daten im Vorfeld rückstandslos zu löschen, was in vielen Fällen nicht (rechtzeitig) gelingt. Wer soll's in dem Fall richten?
Schadensersatz umfasst auch Maklerprovision
Kann der Käufer den Provisionsbetrag zurückverlangen, wenn der Kaufvertrag mit dem Verkäufer der Immobilie aufgrund arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB wirksam angefochten wurde? Wenn ja, von wem?
Der BGH entscheidet: Sofern ein Immobilienkauf wegen einer Pflichtverletzung des Verkäufers scheitert, hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz, welcher auch die bereits gezahlte Maklerprovision umfasst.
Zum Thema: Abschöpfung von Taterträgen
Der Bundesgerichtshof hat sich erneut zur Einziehung von Taterträgen aus einer strafbaren Handlung geäußert: Danach gilt über die Einziehung das Brutto-Prinzip. Für den oder die Täter bedeutet das, dass nicht viel beim Finanzamt, Investitionen und Aufwand bilden keine Abzugspositionen.
In dem Verfahren traf es die Firma Heckler & Koch GmbH. Der Bundesgerichtshof hat zwar Mitarbeiter des Waffenherstellers wegen unzulässiger Lieferungen in Konfliktregionen letztinstanzlich verurteilt. Für die Vermögenseinziehung nach § 37 b StGB komme es auch nicht auf das Wissen oder Nichtwissen der Geschäftsführer an. Es reicht aus, wenn Mitarbeiter zugunsten des Unternehmens sich strafbar verhalten. Die Bestätigung der Einziehung im Wege des Brutto-Prinzips hatte zur Folge, dass Heckler & Koch GmbH die Ausgaben nicht gegenrechnen können.
[BGH, Urteil vom 30.03.2021, Az. 3 StR 474/19]
Pressemitteilung Nr. 69/2021 des Bundesgerichtshofs vom 30.03.2021:
Basiswissen: Geschäftsführerhaftung
Die Strafbarkeit eines Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen setzt voraus, dass die Abführung der Beiträge zum Zeitpunkt der Fälligkeit möglich und zumutbar war. Nicht selten akzeptieren Firmeninhaber vorschnell eine Bestrafung. Obigen Fall betraf einen Geschäftsführer, der eine Firma in Form einer oHG mit mehreren Angestellten betrieb.
Erbschaft durch (schlaue) Adoption
Die Praxis der Erwachsenenadoption ist meist ein komplexer Prozess zur „effizienten“ Vermögensübertragung, der insbesondere in Betracht gezogen wird, wenn ältere wohlhabende Damen und Herren entweder keinen Nachwuchs haben oder sich dieser als „unwürdig“ erweist.
Eine Erwachsenenadoption erfordert, neben einem Gang zum Notar, auch die Zustimmung des Familiengerichts. Diese Zustimmung wird das Familiengericht aber nicht erteilen, wenn die Adoption erkennbar nur aus finanziellen Gesichtspunkten angestrebt wird. Die Rechtsprechung verlangt vielmehr eine nachgewiesen enge Beziehung zwischen dem zu Adoptierenden und seinen Adoptiveltern.
Nicht selten wendet sich der „unwürdige“ Nachwuchs gegen die Adoption, weil er sich im Hinblick auf den Nachlass übergangen fühlt. So auch im Fall des Unternehmers Albert Darboven, welcher erfolgreich in der Kaffee-Branche tätig ist. Albert Darboven wollte den Nachwuchs der - ebenfalls der durch Kaffee bekannten - Familie Jacobs adoptieren, hatte die Rechnung aber ohne seinen leiblichen Sohn Arthur Darboven gemacht: Dieser wandte ein, bei der Adoption handele es sich eher um eine geschäftliche Transaktion seines Vaters als um eine auf einer auf Zuneigung und Vertrauen basierende Familienangelegenheit. Der Nachweis der familiären Beziehung gelang nicht, die Adoption scheiterte.
Die Erwachsenenadoption bringt vor allem steuerliche Vorteile: Während der Steuerfreibetrag im Erbfall bei Familienfremden und entfernten Verwandten bei lediglich € 20.000,00 liegt und ein höherer Steuersatz (bis zu 50 %) gilt, liegt er bei eigenen und adoptierten Kindern bei stattlichen € 400.000,00. Gerade mittelständische Unternehmen, die diese erhöhte Erbschaftssteuer nicht ohne weiteres aufbringen können, stehen dann oft vor der Entscheidung, ob das Unternehmen (zwangsweise) verkauft werden muss. Daher bietet sich die Adoption von entfernten Verwandten durchaus an.