Weselskys Mannen: Dürfen die das? ... Noch!
Die Lokführer der GDL stellen 0,05% der deutschen Bevölkerung dar und nehmen mit ihrem Streik wiederholt die ganze Nation in Geiselhaft. Sie verdienen bereits mehr als der in Deutschland übliche Durchschnittslohn. Da hat man unter solchen Umständen seine Interessen so rigoros durchsetzen? Im Moment schon, weil es nicht ausreichend gesetzliche Einschränkungen gibt.
Eine Reihe von Universitätsprofessoren (Rudkowski, Fuhlrott) sind der Auffassung, dass in lebenswichtigen Bereichen und Betrieben Arbeitskämpfe zum Schutz Dritter reguliert werden können. Die Bahn ist eine solche kritische Infrastruktur. Und das macht sich Claus Weselsky zu nutze. Nicht sein Verhandlungsgeschick ist Trumpf, sondern die Macht, mit relativ wenig Personen ganze Branchen lahmzulegen.
Nicht gesucht, aber gefunden: Volkes Feind Nr. 1 ist Claus Weselsky
Staatsfeind Nr. 1 ist bereits der Bundeskanzler. Der fällt ebenfalls durch reine Blockaden, durch Verweigerung auf. Er schwächt damit nicht nur die Ukraine (insbesondere durch die permanente Verweigerung der Taurus Marschflugkörper), dem Kanzler scheint auch nicht bewusst zu sein, wie gefährlich und wie teuer seine Fehleinschätzung noch werden wird. Dann wird er sich aber zwei Augenklappen anziehen und abtauchen.
Zurück zum Volksfeind: Auch Weselsky will nur blockieren, für eine kleine Minderheit von Zugführern noch mehr herausholen – Nein, er will für sich etwas herausholen. Er weiß, dass das, was er tut, der Bevölkerung und der Bahn richtig weh tut und deswegen macht er genau weiter. Was er übersehen hat, dass er durch sein jährliches Geplänkel die Bahn generell unattraktiv macht. Gut, dann brauchen wir auch weniger Lokführer. Claus Weselsky will sich vor seinem Ruhestand noch ein Denkmal setzen. Das ist die eigentliche Triebfeder.
Vorsorgevollmacht immer sinnvoll - wen bestimmen?
Wem können Sie im Notfall vertrauen? In der Regel dem Lebenspartner. Was aber, wenn der nicht zur Verfügung steht oder die Kinder entweder weit weg wohnen oder aus sonstigen Gründen nicht in Frage kommen?
Qualifizierter Rangrücktritt
Meist erfolgen Rangrücktritte zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung (beispielsweise einer GmbH). Eine einfache Rangrücktrittsvereinbarung sieht vor, dass die Forderung hinter die Forderungen aller übrigen Gläubiger zurücktritt. Der Rangrücktritt kann sich sowohl auf gegenwärtige als auch auf zukünftige Forderungen beziehen. Beim qualifizierten Rangrücktritt wird gefordert, dass der Rücktritt hinter dem Rang des Eigenkapitals erfolgt. Die Forderung darf daher nur aus dem frei verfügbaren Jahres- und Liquidationsüberschuss und auch nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger und gleichrangig mit den Einlagerückgewähransprüchen von Mitgesellschaftern erfüllt werden. Der Rangrücktritt führt auch nicht zum Erlöschen der Verbindlichkeit, er wird weiterhin in der Bilanz passiviert.
Asset Deal und Bestimmtheitsgrundsatz
Die Übereignung von Sachgesamtheiten (anders als bei Einzelwirtschaftsgütern) kann auch durch die Verwendung einer Sammelbezeichnung erfolgen, das umschließt nicht nur Wirtschaftsgüter in einer räumlichen Abgrenzung. Der Bestimmtheitsgrundsatz ist gewahrt, wenn sich ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal entweder aus dem Vertragstext oder aus den Anlagen als solches ergibt. Nicht ausreichend ist es, wenn zusätzliche Erkenntnisquellen herangezogen werden müssen, die sich nicht aus den Vertragsunterlagen ergeben.
Es ist deshalb notwendig, bei einem Asset Deal die Wirtschaftsgüter so eindeutig wie möglich zu beschreiben.