Erfolgreich gegen negative Einträge im Netz vorgehen
Bislang muss(te) man sich bei negativen Artikeln über sich persönlich oder die eigene Firma, im Netz gegen den Verantwortlichen oder den Seitenbetreiber vorgehen. Aber was ist, wenn der nicht erreichbar ist oder gar im sicheren Ausland sitzt und einen nur auslacht? Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungsklage gegen den Verursacher gibt es noch eine andere Möglichkeit, nämlich die „Auslistung“ bei Google-Suchergebnis, Bing-Suchergebnis usw. Der Bundesgerichtshof hat in einer ganz aktuellen Entscheidung entschieden, dass Suchmaschinen, wie Google, Einträge in Ergebnislisten löschen müssen, wenn die Inhalte der Einträge nachweislich falsch sind. Die Nachweispflicht obliegt demjenigen, der die Löschung durchsetzen will. Dafür muss ein Betroffener nicht zwingend eine gerichtliche Entscheidung vorlegen.
Mieter sollte ein Übernahmeprotokoll fertigen
Um späteren Streit zwischen Mieter und Vermieter über Reparaturen, Nebenkosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel zu vermeiden, bietet es sich an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Erstellung eines sog. Abnahmeprotokolls ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann jedoch Streit vermeiden oder im Zweifel eine bessere Ausgangssituation für einen etwaigen Prozess bedeuten.
Folgendes sollte im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgenommen werden:
Testament für Alleinstehende - 9 wichtige Tipps
Viele werden sich vermutlich bei der Überschrift fragen, wieso sie überhaupt ein Testament anfertigen sollen, wenn sie doch sowieso alleinstehend, Single oder nicht verheirateter Student sind. Die Antwort ist ganz einfach: Ohne ein Testament ist nichts geregelt, sprich es gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies kann dann im konkreten Fall zur Folge haben, dass Verwandte beerbt werden, die der Verstorbene gar nicht beerben wollte oder, dass das hinterbliebene Vermögen letztlich sogar dem Staat zugutekommt.
1. Dies führt unmittelbar zum ersten Vorteil und Tipp für das Testament von Alleinstehenden. Bei einer gewünschten Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge ist ein das Anfertigen eines Testamentes notwendig. Nur so können Sie bestimmen, wem was zukommen soll oder auch nicht. Durch das Testament können individuelle Regelungen getroffen werden.
2. Darüber hinaus gilt wie bei allen anderen Testamenten auch, dass Formvorschriften eingehalten werden müssen. Wichtig ist hierbei vor allem, dass das Testament handgeschrieben ist und am Ende nach, bestenfalls der Nennung von Ort und Datum, mit vollem Namen unterschrieben ist, vgl. § 2247 BGB.
Durchsuchung nicht nur bei Verdacht eines Verbrechens zulässig
Eine Wohnungsdurchsuchung ist auch rechtmäßig zum Auffinden von sog. Gaffer-Videos. Das Landgericht Bonn hat die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschluss auf Beschwerde hin bestätigt und einen Fall, in dem die Durchsuchung von Wohnräumen zur Auffindung eines Gaffer-Videos diene, wobei die Hilflosigkeit einer schwerverletzten Person zur Schau gestellt wurde. Hier lag der konkrete Verdacht einer Straftat gem. § 201 a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 StGB vor.
Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DGSVO muss nachgewiesen werden
Das FG Baden – Württemberg hat entschieden, dass jeder Kläger, der einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DGSVO begehrt, die den Anspruch begründende Verletzung nachweisen muss.
Der Kläger verlangt Schmerzensgeld aufgrund der versehentlichen Übersendung privater Unterlagen an einen Dritten durch das zuständige Finanzamt für seine Einkommenssteuerveranlagung.