Wenn das stimmt, was in der BILD-Zeitung steht, müsste der Ex-Landrat Dr. Jürgen Pföhler bereits jetzt in Untersuchungshaft kommen
Dr. Jürgen Pföhler war zur Zeit der Jahrhundert-Katastrophe im Ahrtal zuständiger Landrat. Ausreichend Relevantes unternommen hat der Landrat zum Schutze der Bevölkerung wohl nicht. Es sieht so aus, dass er sich mehr um den Schutz seines Hab und Gutes gekümmert hat: Ein Schettino im Landratsamt!
Im Untersuchungsausschuss, zu dem er vorgeladen war, schweigt er, seine Frau auch. Darf sie. Aber auch seine vermeintlich heimliche Geliebte drückt sich. Zum Anhörungstermin war sie krank. Wie die BILD-Zeitung berichtet, war der damalige Landrat Pföhler in der Katastrophen-Nacht ziemlich agil, aber weniger als Krisenmanager. Er soll mit seiner heimlichen Liebe mindestens 13 mal in der Nacht Kontakt gehabt haben. Und was ganz besonders Übel aufstößt: Kurz vor Ausrufung des Katastrophenfalls soll er noch seinen roten Porsche aus der Tiefgarage „gerettet“ haben. Eine Nachbarin hat um 22.30 Uhr wohl gesehen, wie er seinen Porsche herausgefahren hat. Kurz danach wurde dann der Katastrophenalarm ausgerufen.
Wenn das stimmt, dann ist der ehemalige Landrat für die 134 Opfer, die in der Flutnacht umgekommen sind, mitverantwortlich. Auf fahrlässige Tötung stehen 5 Jahre Haft. Bei Herrn Dr. Jürgen Pföhler sind mehrere Haftgründe denkbar:
Allein wegen der Höhe der Strafandrohung besteht grundsätzlich Fluchtgefahr. Bei 134 Opfern ist es schwer vorstellbar, dass hier eine Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Daneben besteht Verdunkelungsgefahr. Sein „Gspusi“ wurde wahrscheinlich nicht einfach so krank, sondern eher in Absprache mit ihm. Das lehrt jedenfalls die Praxiserfahrung.
Von 135 Opfern sind 134 im Ahrtal ums Leben gekommen. Für diese Menschen trägt Herr Dr. Jürgen Pföhler die Verantwortung, weit mehr als für seinen Porsche.
Missbrauch in der Kirche wird zu einem „Systemproblem“
Aktuell hat ein Missbrauchsopfer der katholischen Kirche den emeritierten Papst Benedikt XVI vor dem Landgericht Traunstein verklagt. Der ehemalige Papst muss wegen seiner Untätigkeit als Joseph Ratzinger demnächst vor dem Landgericht Traunstein erklären, weshalb ein Priester, der im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle spielt, von Ratzinger nicht „aus dem Verkehr gezogen“ wurde. Der Priester war Wiederholungstäter und durfte weitermachen, obwohl man damit rechnen musste, dass er Wiederholungstäter sein könnte. Die Zivilklage wirft dem Kardinal Ratzinger vor, „Kenntnis von allen Umständen“ gehabt zu haben.
Inhaltlich geht es in der Klage darum, ob bzgl. des emeritierten Papstes ein Fehlverhalten nachweisbar ist und deshalb eine gesamtschuldnerische Schadenshaftung der Kirche festgestellt wird.
Endlich werden anonyme Dummschwätzer konsequent verfolgt
Mit dem Aufstieg von sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram, Telegram, YouTube und Tik Tok, haben sich immer mehr und mehr Personen anonym hinter ihren Handys und Computern verschanzt und platzieren sogenannte „Hass-Botschaften“ an Personen, die sie schädigen wollen. Der typische „Hassbotschafter“ ist männlich, zwischen 22 und 40 Jahre alt, meist bei Facebook, Twitter oder Telegram anmeldet und in vielen Fällen ein Prolet. Weil er anonym (beispielsweise mit einem Fake-Account) unterwegs ist fühlt dieser sich sicher und „schießt“ los. Er geht davon aus, dass man seine Verfehlungen nicht verfolgen beziehungsweise ihn nicht identifizieren kann.
Man würde einen Großteil solcher Aktionen schon dadurch unterbinden, wenn bei jedem Account ein Klarname, der auf Richtigkeiten geprüft wird, hinterlegt werden müsste. Wer namentlich bekannt ist, traut sich in der Regel nicht ausfindig gemacht zu werden, wie es in vielen Fällen gehandhabt wird. Die Behörden sollten jeweils Verstöße konsequent verfolgen, Opfer sollten solche Verfehlungen stets anzeigen. Die Polizei kann in der Regel 90 % der „Hass-Botschaften“ identifizieren. Wer deutsch schreibt, sitzt meistens auch in Deutschland.
Das war auch zu beobachten nach dem Polizistenmord in Kusel. Neben rege Anteilnahme, haben einige offensichtlich den Mord im Netz gefeiert und die Opfer verächtlich gemacht.
Wenn ein Anwalt den richtigen Ton nicht trifft
Aktuell zu beobachten beim Anwalt des Altkanzlers Schröder. Wegen seines ungeschickten Agierens und der zögerlichen Haltung gegenüber seinem Freund „Puttin“ hat der Haushaltsausschuss des Bundestages dem Altkanzler die Privilegien „geschrödert“.
Zwischenzeitlich hat sich Schröder von dem Aufsichtsratsposten Rosneft und Gazprom distanziert, aber erst nachdem der Druck auf ihn immer größer wurde und der Ukrainekrieg schon mehrere tausend Opfer gefordert hat. Sein Anwalt Michael Nagel bezeichnet die Kürzung als verfassungswidrig und besteht auf Fortsetzung der Apanage. Der Umgang mit seinem Mandanten sei „würdelos“.
Update zur Tierquälerei durch Luftverschmutzung: Wir haben ein LED-Problem
Auf eine Veröffentlichung von NTV-Wissen haben wir am 29.05.2022 darüber berichtet, dass durch die Lichtverschmutzung die Nacht zum Tag gemacht wird, Tierquälerei bedeutet und wesentlich für das Artensterben verantwortlich ist. Es ist auf WELT.de am 06.06.2022 ein Bericht von Jakob Hayner erschienen, der das ganze Problem noch in ein viel schlimmeres „Licht“ rückt: In das LED-Licht.
Hayner berichtet davon, dass wir quasi auf dem Tiefpunkt der künstlichen Beleuchtung angekommen sind. Die klassische Glühbirne wich zunächst den Halogen- und Energiesparlampen und jetzt den LEDs. Das LED-Licht ist heller und greller und hat einen leichten Blaustich, eigentlich den Charme des inneren eines Kühlhauses. Dieser tut im Ergebnis nicht nur uns als Bewohnern nicht gut, sondern vor allem auch der Tierwelt nicht gut.
In den Augen von Jakob Hayner sticht jede Funzel-LED, zumindest von der Lichthygiene her. Nur wie dreht man hier das Rad zurück oder dimmt wenigstens das Licht? Ein Verbot für LED-Lampen im Außenbereich wird kaum durchsetzbar sein. Und wiedermal wird die Luftverschmutzung zum Todschritt für Lebewesen.
Wer trägt hier die Verantwortung?