Nachdem Annalena Baerbock bei ihrem ersten Auftritt nach den Plagiatsvorwürfen sich damit hat verteidigt, sie habe keine Urheberrechtsverletzung begangen ("Das war keine Urheberrechtsverletzung, das hat meine Partei klargemacht"), wirkt sie angefressen und unsicher, nicht zuletzt auch deshalb, weil es eben falsch ist. 

 

Spontan fällt da einem ein, was Trio schon gesungen haben, als Annalena B. erst zwei Jahre alt war, siehe: Überschrift. Der Zitierhinweis erfolgt hier sekundengenau zum Nr.1-Hit Anna - lass mich rein, lass mich raus (siehe: https://www.youtube.com/watch?v=eq2Ru8SjBcg). Jetzt alle ...

 

Der Plagiatsprüfer Gerhard Dannemann kommentiert gegenüber dem Spiegel: „Für Bücher gelten keine wissenschaftlichen Maßstäbe.“

 

Na, und? Es geht nicht darum, dass man eine Urheberrechtsverletzung und damit in der Regel eine Straftat begeht. Es geht vorliegend um ganz banales Verhalten, sich mit „fremden Federn schmücken“. Wer ein Buch von Annalena Baerbock kauft oder liest denkt doch: Das hat die Autorin selbst geschrieben. Er denkt nicht: Das hat die Autorin selbst abgeschrieben. Das ist schlimmer, als nur vor dem Frühstück am Pool ein Handtuch auf der Liege zu drapieren. Frau Annalena Baerbock hätte vielleicht schon im Buchtitel die Wahrheit sagen müssen: „Alles nur geklaut, entschuldige, das hab‘ ich mir erlaubt.“

Das, was Annalena Baerbock da fabriziert hat sind „Fake-News light":

 

Nach dem Aufschrei um den geschönten Lebenslauf von Annalena Baerbock, hätte das Buch „Jetzt: Wie wir unser Land erneuern“ nie veröffentlicht werden dürfen, ohne dass es vorher aufgrund der Erfahrungen mit ihrem im Lebenslauf nochmals eingehend redigiert wird. Das gilt umso mehr, wenn man Aufbruchstimmung entfalten will, das Buch dann aber alte Weisheiten enthält, die irgendwo abgeschrieben sind. Ob das eine Urheberrechtsverletzung im strengen Sinne ist, ist völlig irrelevant. Es geht darum, dass man sich nicht Dinge, in dem Fall Wörter und Gedanken aneignet, die nicht von einem selbst sind und das dann auch nicht kenntlich macht. Schon in der Antike war verpönt, „alten Wein in neuen Schläuchen“ zu präsentieren.

 

Mit einem vorschnellen Statement macht der sog. „Promi-Anwalt“ Christian Schertz die Sache nur noch schlimmer, indem er erklärte: „Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen, da es sich bei den wenigen in Bezug genommenen Passagen um nichts anderes handelt, als um die Wiedergabe allgemein bekannter Fakten sowie politischer Ansichten. …“. Schertz' Lehrmeister, in dessen Kanzlei RA Schertz groß geworden ist, sah sich bemüßigt, dem Statement Schertz zu widersprechen. gegenüber dem Focus sagte der ehemalige Medienpapst RA Hertin: „Die Textstelle von Seite 219 in dem Buch von Frau Baerbock, in der sie den US-Wissenschaftler Michael T. Klare zitiert, ohne ihn als Quelle zu nennen, ist eine klare Verletzung des Urheberrechts. Da besteht überhaupt kein Zweifel.“ Eine deutliche Klatsche gegen Schertz.

 

 

Es ist ziemlich genau drei Jahre her, als wir das erste Mal darüber berichteten, dass Joachim Löw schlecht beraten ist. Weil İlkay Gündoğan und Mesut Özil bei der gleichen Sportmarketingfirma beraten wurden, schleppte Löw das Problem Gündoğan /Özil hinein in die Weltmeisterschaft und war mit der deutschen Mannschaft schon nach kurzer Zeit ausgeschieden [siehe: https://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/651-falsche-berater-der-anfang-vom-ende-des-joachim-loew).

In dem vorliegenden Fall geht es um die Maskenaffäre. Immer mehr Politiker oder politiknahe Personen fallen dadurch auf, dass sie im Rahmen der ersten Corona-Welle ihre Verbindungen und Beziehungen dazu genutzt haben, große Mengen Masken einzukaufen und an irgendwelche staatlichen Stellen zu veräußern, weil hier sich ein großer Bedarf ankündigte. Zu diesen Personen gehört auch Frau Andrea Tandler. Sie soll Provisionen in Millionenhöhe erhalten haben. Andrea Tandler hat, wie die anderen Politiker, die in der Maskenaffäre namentlich benannt werden, bis Februar 2020 noch nie etwas mit Masken oder ähnlichen Geschäften zu tun gehabt. Der Internetauftritt von Frau Andrea Tandler unter ihrer Firmenbezeichnung „Pfennigturm“ ist eine eher lausige Selbstdarstellung. Die Eigenwerbung stellt sich zwar als professionell hin, ist es aber nicht. Das Einzige, das Andrea Tandler letztlich vorweisen kann ist der Umstand, dass sie die Tochter des Herrn Gerold Tandler ist, der als CSU-Politiker einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hat und schließlich über seltsame Privatkredite und unter Verdacht stand eine uneidliche Falschaussage in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Eduard Zwicks Sohn Johannes begangen zu haben. Verurteilt wurde Herr Tandler deswegen schlussendlich nicht, nachdem er zuvor eine Geldauflage von 150.000 € beglichen hat.

 

Es scheint, als würde unseriöses Verhalten in der Familie Tandler zu Hause sein.

 

Jetzt gibt es drei Theorien: