Aktuell hat ein Missbrauchsopfer der katholischen Kirche den emeritierten Papst Benedikt XVI vor dem Landgericht Traunstein verklagt. Der ehemalige Papst muss wegen seiner Untätigkeit als Joseph Ratzinger demnächst vor dem Landgericht Traunstein erklären, weshalb ein Priester, der im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle spielt, von Ratzinger nicht „aus dem Verkehr gezogen“ wurde. Der Priester war Wiederholungstäter und durfte weitermachen, obwohl man damit rechnen musste, dass er Wiederholungstäter sein könnte. Die Zivilklage wirft dem Kardinal Ratzinger vor, „Kenntnis von allen Umständen“ gehabt zu haben.

 

Inhaltlich geht es in der Klage darum, ob bzgl. des emeritierten Papstes ein Fehlverhalten nachweisbar ist und deshalb eine gesamtschuldnerische Schadenshaftung der Kirche festgestellt wird.

 

Missbrauchsopfer leiden oftmals nicht nur wegen der direkten Peiniger, sondern wegen dem System, indem ihren Peinigern im wahrsten Sinne des Wortes „freie Hand“ gelassen wurde. Ihre Perversitäten konnten die Priester oftmals nur unter dem Mantel der Seelsorge ausleben. Deshalb muss die Kirche für die Missgriffe der noch lebenden Opfer unbedingt aufkommen. An die Generationen, die die letzten hunderte von Jahre schon verstorben sind, daran möchte man gar nicht denken.

 

Auch wenn es viele Katholiken nicht hören wollen: Der Prozess in Traunstein tut gut, weil die Versäumnisse dann wenigstens im Nachhinein aufbereitet werden.