Verfahrenseinstellung gegen Tom Schwarz ist ein Justizskandal
Wie in der Presse umfangreich nachzulesen war, drohte dem Profiboxer Tom Schwarz eine mehrjährige Haft, weil er seiner Ex-Verlobten in einem Streit dreifach den Kiefer gebrochen hatte. Schwarz ist 1,97 m groß, das Opfer nur 1,62 m. Zur Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme hat der Vorsitzende Richter (allerdings unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowieso) das Verfahren vorläufig eingestellt, gegen Zahlung einer Geldauflage von € 2.500,00. Wenn der Boxer Tom Schwarz diesen Betrag bezahlt, ist das Verfahren für ihn ohne Vorstrafe beendet.
Wie es dazu kommen konnte erschließt sich aus den Presseberichten nicht. Laut einem Bericht der Bild hat der Richter Leopold zur Begründung der Verfahrenseinstellung ausgeführt: „Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“
Eine solche Entscheidung ist nicht nur für die betroffenen Personen skandalös. Sie ist auch skandalös für die Juristen, die täglich für Recht und Ordnung kämpfen. Aus diesem Grund haben wir eins gemacht: Strafanzeige gegen Richter Winfried Leopold wegen des Verdachts der Rechtbeugung.
Wann kann man Politiker vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verklagen?
Mehrere Medien berichten aktuell über eine Anklage von Brasiliens Staatschef Jair Bolsonaro vor dem Internationalen Strafgerichtshof in den Haag (IStGH). Die Anklageschrift mit dem Titel „Der Planet gegen Bolsonaro“ würde von der österreichischen Klimaschutzorganisation Allrise eingereicht. Nach Allrise stellt die systematische Abholzung des Amazonas und die aktive Schwächung von Gesetzen und Behörden welche sich für die Stärkung der Landwirtschaft einsetzen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Art. 7 IStGH-Statut dar. Dies ist nicht die erste Klage welche gegen Bolsonaro vor dem IStGH eingereicht wurde. Bereits im Januar hatte der brasilianische Häuptling Raoni Metukire dem Präsidenten ebenfalls „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorgeworfen.
Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine Anklage vor dem IStGH überhaupt möglich? Und könnte es auch anderen Staatschefs passieren, eines Tages angeklagt zu werden?
Diesel-Strafprozess gegen Winterkorn voraussichtlich erst im Jahre 2024
Es war quasi ein Attest mit Ansage. Laut eines Gutachters muss der ehemalige VW-Chef Winterkorn dringend an der Hüfte operiert werden. Diese Operation ist nun für jetzt (Anfang September) vorgesehen, wenige Tage vor dem Prozessbeginn am 16. September 2021.
Das Landgericht Braunschweig hat bereits reagiert und beabsichtigt das Verfahren gegen Martin Winterkorn von den übrigen Verfahrensbeteiligten abzutrennen. Gegen diese Personen wird der Prozess wie vorgesehen am 16. September 2021 beginnen. Jetzt kommt es darauf an, wann Winterkorn nach der Operation wieder verhandlungsfähig sein wird. Das kann Martin Winterkorn entgegenkommen, es kann aber auch letztlich zu einem „Lebenspech“ für Martin Winterkorn werden. Sollte die Verhandlung dann 2024/2025 stattfinden, dann geht Martin Winterkorn zum vermutlichen Verfahrensende streng auf die 80 Jahre zu.
BGH setzt ein Zeichen: Einziehung von Umsatzerlösen aus unerlaubtem Waffenhandel
In einer Entscheidung vom 01.07.2021 hat der Bundesgerichtshof den deutschen Waffenhersteller Sig Sauer zur Herausgabe der Umsatzerlöse eines Waffenverkaufes nach Kolumbien verurteilt. Wegen der Menschenrechtslage durften zwischen 2009 und 2011 keine deutschen Waffen nach Kolumbien geliefert werden. Sig Sauer gab an, dass die Produktion von 38.000 Pistolen für die USA vorgesehen seien. Tatsächlich wurden sie über eine Tochtergesellschaft nach Columbien geleitet. Der Bundesgerichtshof hat nun die Einziehung der Umsatzerlöse aus dem Waffengeschäft höchstrichterlich gebilligt und setzt damit ein Zeichen, dass neben (empfindlichen) Strafen die Gewinnabschöpfung als besondere Sanktion zulässt. Der Waffenhersteller Heckler & Koch hat vor kurzem ähnliches erlebt.
Bootsunglück auf dem Gardasee führt zu europäischem Haftbefehl gegen Deutschen
Mitte Juni hatte auf dem Gardasee ein deutscher Motorboot-Fahrer nachts ein anderes Boot gerammt, deren Insassen danach tot waren. Der Unfallverursacher soll weitergefahren sein, ohne sich um die Opfer zu kümmern. Seiner Darstellung nach hat er den Unfall nicht bemerkt. Der Urlauber ist zwischenzeitlich zurück nach Deutschland gereist. Die italienischen Medien haben in den letzten Tagen Videosequenzen gezeigt, aus denen ersichtlich ist, wie der Deutsche beim Anlegen des Bootes ins Wasser fällt. Es wurde die Vermutung geäußert, dass er zum Tatzeitpunkt ziemlich betrunken war.
Die italienische Staatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich einen europäischen Haftbefehl erwirkt. Es stellt sich nun die Frage, ob Deutschland den mutmaßlichen Täter, der Deutscher ist, nach Italien ausliefert.