In dem Strafverfahren gegen Rupert Stadler und Konsorten kamen gestern erstmals die Angeklagten zu Wort. Der Mitangeklagte Ingenieur und Motorenentwickler bei Audi, Giovanni Pamio hat den ehemaligen Audi-Boss Rupert Stadler und den früheren Technikvorstand (bei Porsche) Wolfgang Hatz schwer belastet. Er gab in einer Verlautbarung, die von seinem Verteidiger Rechtsanwalt Walter Lechner vorgetragen wurde, an: „Alle wussten Bescheid im Audi - Konzern als Ingenieur habe er gar keine Entscheidungskompetenz gehabt, das hatten die Vorstände. Der Verteidiger gab konkret an: „Kein Ingenieur entscheidet darüber auf eigene Faust. Das war eine strategische Entscheidung.“

Das Verwaltungsgericht ist nicht das Landgericht. Während die Bild-Zeitung bei BILD für ihre Berichterstattung über Christoph Metzelder noch mit einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Köln gestoppt wurde, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Pressemitteilung unter Namensnennung und Detailinformationen nicht beanstandet. Zum Teil liegt dies vielleicht auch daran, dass die Gerichte bei leidlicher Verdachtsberichterstattung sehr sensibel sind. Die Anklageerhebung selbst ist dagegen ein Faktum, bei dem auch Namen und Detailinformationen zur Anklage genannt werden dürfen. Für die Betroffenen, hier Hr. Christoph Metzelder, ist dies besonders unangenehm, wenn es um jugendpornographische Schriften/Bilder geht.

 

Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass bei einer mit Beweisen unterfütterten Verfehlung durchaus „Ross und Reiter“ genannt werden dürfen. Das wäre bei der Masse von unbekannten Straftätern oftmals hilfreich und in der Sache disziplinierend, wenn nicht nur über Justin M. oder Ludmilla P. berichtet wird.

 

Wenn früher im Dorf etwas passiert war, wusste jeder Bescheid, um wen es sich handelt. Jetzt sind wir ein globales Dorf; und deshalb sollen die Täter vor Identifizierung geschützt werden?

Justizopfer erhalten künftig nicht mehr 25 € pro Tag, sondern 75 €. Zwar bleibt der Gesetzgeber damit hinter der Forderung des Deutschen Anwaltvereins zurück, der mindestens 100 € Entschädigung pro Hafttag gefordert hatte. Da wir 75 € Entschädigung für einen zu Unrecht Inhaftierten immer noch als zu niedrig empfinden, empfehlen wir im Einzelfall eine höhere Entschädigung einzuklagen, insbesondere wenn Lebenschancen dadurch verpasst wurden und man über das soziale Umfeld sehr darunter gelitten hat.

In einem Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Mörder weigerte sich der Angeklagte, während der Gerichtsverhandlung seine Maske herunter zu nehmen. In einem Eifersuchtsmord auf einem Reiterhof wollte das Gericht das Verhalten des Angeklagten bewerten, während einer Zeugenvernehmung. Er nahm die Maske erst auf Anordnungsbeschluss des Gerichts ab, kündigte aber durch seinen Verteidiger einen Befangenheitsantrag an. Dem entgegnete die Staatsanwaltschaft zurecht, dass ein Gericht zumindest einmal die Gelegenheit haben müsse, einem Angeklagten ins Gesicht blicken zu können. Der Angeklagte wird mit dieser Feiglingsmasche nicht durchkommen.

Wenigstens berichtet ntv, dass die Polizei von einem illegalen Rennen ausgeht. Dabei hat der Todesfahrer einen sechsjährigen Jungen erfasst und gegen eine Bushaltestelle geschleudert. Das Kind starb kurz darauf im Krankenhaus. Die Polizei ermittelt gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Von beiden Fahrern beschlagnahmte die Polizei den Führerschein. Das war es bislang.